TOP Anwalt Berufsunfähigkeitsversicherung Fachanwalt Versicherungsrecht

Bei Problemen mit der Berufsunfähigkeits-Versicherung helfen unsere Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht

Top Kanzlei für Versicherungsrecht Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung

expert-bewertung-versicherungsrecht-anwalt
expert-bewertung-versicherungsrecht-anwalt

anwalt-bewertung-versicherungsrechtanwalt-bewertung-versicherungsrecht

google-bewertung-versicherungsrecht-anwalt
google-bewertung-versicherungsrecht-anwalt

Wenn die Versicherung bei Berufsunfähigkeit nicht zahlt, brauchen Sie besonders starke Anwälte

Die Berufsunfähigkeit führt zu vielen Sorgen und Ängsten. Viele Versicherungen nutzen das aus und verzögern die Regulierung. Wenn die BU-Versicherung die Rente verweigert, Ihnen eine arglistige Täuschung vorwirft oder den Vertrag kündigt, laufende Zahlungen einstellt oder Ihnen angeblich nur aus Kulanz entgegenkommen möchte, brauchen Sie besonders starke Partner. 

Als Fachanwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht kennen wir uns besonders gut mit den zur Berufsunfähigkeit führenden Krankheiten aus. Dabei beobachten wir, dass der Anteil psychischer und neurologischer Erkrankungen in den letzten Jahren stark zugenommen hat und die Versicherer häufig Beschwerdevalidierungstests fordern und die Berufsunfähigkeit dann mit der Begründung ablehnen, dass die Beeinträchtigungen nicht ausreichend nachgewiesen seien, weil der Versicherungsnehmer die Beschwerden absichtlich schwerer dargestellt habe. In den Gutachten wird dies mit Aggravation oder Aggravationstendenzen umschrieben. Die häufigsten Krankheitsbilder in diesem Bereich sind Depressionen mit mittelgradigen bis schweren Episoden, Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Psychosen, Neurosen, Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Chronische Schmerzstörungen, CRPS (Morbus Sudeck), Chronische Fatigue (CFS), Fibromyalgie, Burn-Out und Multiple Sklerose (um nur einige zu nennen). 

Häufig wird auch eingewendet, dass die Erkrankungen vorvertraglich bestanden, also „mitgebacht“ wurden und/oder bei der Antragsstellung bewusst verschwiegen wurden.

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung bundesweit. Denn bereits bei der Antragstellung kann man Fehler machen. Wir vertreten nur die Versicherten, niemals die BU-Versicherung.

Es gibt keinen „Kniff“ der Versicherung in der Leistungsprüfung und im Klageverfahren, den wir nicht kennen. Wir haben bereits tausende BU-Verfahren geführt und kennen nicht nur die aktuellen Trends in der Rechtsprechung, sondern können oftmals auch auf unveröffentlichte gerichtliche Entscheidungen zurückgreifen

Wir beraten Sie in jeder Lage des Verfahrens gegen die Berufsunfähigkeits-Versicherung

Leistungsantrag auf BU-Rente

Die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft Ihren Anspruch auf die BU-Rente und die Befreiung von den Prämien nur auf Ihren Antrag hin.In diesem Verfahrensstadium können Sie nichts falsch machen, sofern Sie zunächst nur mitteilen, dass Sie sich für berufsunfähig halten.

Sie bekommen als nächstes einen Fragebogen. Ab diesem Zeitpunkt wird es brenzlig.

Fragebogen für die Leistungsprüfung

In dem Fragebogen sind u.a. Angaben zum Beruf und zur Erkrankung zu machen. Bei dieser Erstprüfung können schon ungenaue Angaben zur Ablehnung des BU-Antrages führen. Selbstständige bekommen oft Besuch von einem externen Unternehmen und die Mitteilung, dass eine betriebliche Umorganisation möglich sei.

Bereits in diesem frühen Stadium sollten Sie sich von uns beraten lassen.

Ablehnung wegen falschen Angaben

Die BU-Versicherung meint, dass die bei Abschluss gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden und hat bereits wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, den Rücktritt und/oder die Kündigung erklärt?

Ohne eine versierte anwaltliche Unterstützung kommen Sie nicht weiter und sollten die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen lassen.

Befristete Kulanzangebote

Ihre vielleicht schon viele Monate andauernde Berufsunfähigkeit soll nicht ausreichend nachgewiesen sein und trotzdem kommt Ihnen die BU-Versicherung entgegen?

Sie sollten stutzig werden und sich vor der Annahme solcher Angebote von einem unserer Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten lassen, wenn Ihnen Kulanzleistungen oder außervertragliche Vereinbarungen (außerhalb der Bedingungen) angeboten werden. 

Sie sollen zur Begutachtung

Bei den von der Versicherung eingeholten Gutachten handelt es sich um Privatgutachten, d.h. die Versicherung bestimmt und bezahlt den Gutachter. Dessen Feststellungen bzw. Behauptungen sind daher mit Vorsicht zu genießen. Ein unabhängiges Gutachten erhalten Sie in der Regel erst in einem gerichtlichen Verfahren. Aber auch gerichtliche Gutachten sind kritisch zu hinterfragen.

Unsere Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht kümmern sich darum.

Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit

Von einem Anerkenntnis, das Berufsunfähigkeit eingetreten ist und anerkannt wird, kann sich die Berufsunfähigkeits-Versicherung nur durch das sogenannte Nachprüfungsverfahren lösen, es sei denn, das Anerkenntnis wurde zeitlich befristet – und die Befristung ist zulässig.

Lassen Sie uns die Wirksamkeit des Anerkenntnisses prüfen. 

Einstellung von BU-Leistungen

BU-Versicherer stellen anerkannte Leistungen oft ein, ohne dazu berechtigt zu sein. So einfach ist das aber nicht. Bei dem Nachprüfungsverfahren strenge Regeln einzuhalten.

Wir prüfen die Einstellung und führen für Sie das notwendige Klageverfahren vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht durch. 

Klageverfahren und Berufung 

Bei vielen gescheiterten Klagen, die wir erst in der zweiten Instanz übernehmen, stellen wir fest, dass zu den beruflichen Tätigkeiten in der ersten Instanz zu wenig vorgetragen wurde, von falschen Annahmen, Begrifflichkeiten und Schlussfolgerungen ausgegangen wurde und/oder das medizinische Gutachten nicht ausreichend hinterfragt wurde. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und begründen die Klage und das Rechtsmittel für Sie.

Umfassende  Rechtsberatung

Wir erklären Ihnen, wie es nach einem Anerkenntnis oder Urteil weitergeht und Sie wieder in das Berufsleben zurückkehren können. Nehmen Sie unbedingt vorher Kontakt mit uns auf, um die Rente nicht aufs Spiel zu setzen. Auch bei den mit der  Berufsunfähigkeit häufig einhergehenden Problemen (Arbeitgeber, Grad der Schwerbehinderung, EM-Rente) stehen unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht, Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht an Ihrer Seite. 

Spezialgebiet: BU-Versicherung und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)

Anwalt Versicherungsrecht

Streit mit der Berufsunfähigkeits-Versicherung

Bei Berufsunfähigkeit gibt es oft mehrere Streitpunkte, die wichtigsten sind:

  • Hat der Versicherte beim Abschluss der Versicherung falsche Angaben zur Gesundheit gemacht und arglistig getäuscht?
  • Ist der Versicherungsnehmer medizinisch berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen?
  • Muss die Versicherung den Eintritt der Berufsunfähigkeit (befristet oder unbefristet) anerkennen?
  • Ist das Angebot von Kulanzleistungen gut?
  • Kann der Versicherte (konkret oder abstrakt) auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden?
  • Muss ich als Selbständiger meinen Betrieb umorganisieren?
  • Ist die Berufsunfähigkeit entfallen?
  • Ist die Einstellung der BU-Leistungen rechtmäßig?

Die BU-Versicherung dient der existenziellen Absicherung, was besonders ärgerlich ist, wenn Ihnen der Versicherer unter Hinweis auf ein fragwürdiges Gutachten zu wenig Leistungen auszahlt oder wegen einer angeblichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, also falschen Angaben bei den Gesundheitsfragen, den Vertrag sogar beendet (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Rücktitt, Kündigung) und gar keine Leistungen erbringt. Bevor der Versicherer in die medizinische Leistungsprüfung eintritt, wird regelmäßig geprüft, ob die Leistung bereits wegen einer Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen versagt werden kann. Hier steckt der Teufel oft im Detail. Die Gestaltungsrecht des § 19 VVG (Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung) setzen eine ordnungsgemäße Belehrung voraus und sind in recht kurzer Frist auszuüben. Wer eine Berufsunfähigkeitsvversicherung abschließt, sollte gleich über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken bzw. vom Versicherungsvermittler (Agent oder Makler) darauf hingewiesen werden, dass über diesen Punkt oft und viel gestritten wird. Denn bevor der Versicherer in die Leistungsprüfung eintritt, wird regelmäßig geprüft, ob die Leistung bereits wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers versagt werden kann, der Versicherungsnehmer also die vor Abschluss des Versicherungsvertrages gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat. Daher spricht man – im Gegensatz zu vertragliche Pflichten, die im Versicherungsrecht Obliegenheiten genannt werden – von vorvertraglichen Anzeigepflichten. Dazu werden regelmäßig aufgrund einer Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht Befunde bei den im Leistungsantrag genannten Behandlern angefordert. Stellt sich dabei heraus, dass Umstände bei Antragstellung nicht angegeben wurden, erklärt der Berufsunfähigkeitsversicherer regelmäßig die Anfechtung, die Kündigung und den Rücktritt. Hier ist dringend der Rat eines versierten Fachanwalts für Versicherungsrecht einzuholen.

Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung »

Aktuelles

Ihr Vorteil bei Berufsunfähigkeit: Ausgezeichnete Fachkanzlei für Medizinrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht

Auszeichnung Anwalt für Versicherungsrecht 2022

Alle Rechtsanwälte bei Melzer Penteridis Kampe sind Fachanwälte für Versicherungsrecht mit jahrelanger Erfahrung und bundesweit für Sie da, außergerichtlich und gerichtlich oder beratend im Hintergrund.

Unsere ausgezeichnete Expertise – auch im Medizinrecht und im Sozialrecht – verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit medizinischen Sachverständigen. Wir werten täglich anfechtbare Gutachten aus. Mitglied-ARGE-Versicherungsrecht-RA-Melzer-Arbeitskreisleiter-Personenversicherung

Rechtsanwalt Melzer ist Leiter des Arbeitskreises „Personenversicherung“ (BU/PKV/Unfall) in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.

Rechtsanwalt Melzer und Rechtsanwalt Penteridis halten als gefragte Referenten regelmäßig Vorträge zum Versicherungsrecht.

Bei komplexen Angelegenheiten stellen wir ein Team zusammen, wozu auch Fachanwälte für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht hinzugezogen werden können. So können wir Sie umfassend beraten, wenn Sie durch die verzögerte Regulierung der Versicherung ggf. auch Probleme mit dem Arbeitgeber, der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder dem Versorgungsamt bekommen. 

Wir schauen über den Tellerrand und realisieren so Ansprüche, an die Sie ggf. noch gar nicht gedacht haben. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch zum Gutachter.

So einfach bekommen auch Sie Hilfe von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, wenn die BU-Versicherung nicht zahlt

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Problem mit der Versicherung und Sie erhalten von uns eine objektive Ersteinschätzung. Garantiert kostenlos und unverbindlich, versprochen.

2

Individuelle Prüfung

Kosten fallen erst an, wenn Sie uns beauftragen. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir brauchen und erarbeiten ein maßgeschneidertes Konzept.

3

Vertretung allein Ihrer Interessen

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vorgerichtlich, vor Gericht und bei Bedarf im Hintergrund. Entfernungen spielen keine Rolle.

Sie haben ein Problem mit der Berufsunfähigkeitsversicherung? Wir kennen Ihre Situation genau.

Ihr Anwalt: Fachanwalt für Versicherungsrecht

Unsere Rechtsanwälte sind äußerst erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht. Wir haben auf dem Gebiete der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung Streitigkeiten schon mit nahezu allen Versicherungsgesellschaften am Markt erfolgreich ausgefochten und kennen alle Kniffe der Versicherungen und der Gegenanwälte der Assekuranz.

Marc O. Melzer

Rechtsanwalt, Partner

Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

MEHR ERFAHREN »

 

Nikolaos Penteridis

Rechtsanwalt, Partner

Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

MEHR ERFAHREN »

 

Ines Kampe, LL.M.

Rechtsanwältin, Partnerin

Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht

MEHR ERFAHREN »

 

Machen Sie den Fakten-Check

In Deutschland gibt es derzeit 165.680 Rechtsanwälte. Davon sind

6,6 % Fachanwalt für Arbeitsrecht
1,1 % Fachanwalt für Sozialrecht
1,1 % Fachanwalt für Medizinrecht
0,9 % Fachanwalt für Versicherungsrecht

Drei Titel führen nur 0,7 % der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer).

Bei der Spezialkanzlei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB gehören gleich drei Rechtsanwälte zu den 0,7 % aller Anwälte in Deutschland, die überhaupt drei Fachanwaltstitel führen dürfen.

Die Kombination aus den oben genannten, seltenen Fachanwaltstiteln verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit Gerichten, Kollegen und Sachverständigen.

Diese Vorteile bringen wir gewinnbringend für unsere Mandanten ein. Ein über die vielen Jahre gewachsenes, starkes Netzwerk aus Kooperationspartnern (z.B. Steuerberater und medizinische Sachverständige) rundet das Leistungsspektrum ab.

Ratgeber Versicherungsrecht: Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU-Versicherung)

Anwalt Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist eine Berufsunfähigkeits-Versicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bezweckt die finanzielle Absicherung des Versicherten für den Fall, dass er aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr dazu fähig ist, den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er in gesunden Tagen ausgeübt werden konnte, weiterhin auszuüben.

Die BU-Versicherung dient also der Absicherung der wirtschaftlichen Existenz. In dem Kleingedruckten der Versicherer, den Versicherungsbedingungen, die man auch als „Spielregeln“ bezeichnen kann, wird die Berufsunfähigkeit regelmäßig definiert als

voraussichtlich dauernde, infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, entstandene, vollständige oder teilweise Unfähigkeit des Versicherten, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die der Versicherte aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht“.

Häufige Streitpunkte sind:

  • Auf welchen Beruf ist abzustellen, insbesondere nach einem Berufswechsel?
  • Liegt überhaupt eine Krankheit im Sinne der Bedingungen vor?
  • Wann ist die Berufsunfähigkeit eingetreten, z.B. bei psychischen Erkrankungen, die sich mitunter über Jahre entwickeln?
  • Wann ist der ärztliche Nachweis der Berufsunfähigkeit geführt?
  • Wann bin ich „infolge“ der Krankheit berufsunfähig?
  • Wie kann ein Gutachter die BU heute noch feststellen?
  • Warum ist der „Stundenplan“ so wichtig?

Tipp: Es bietet sich an, die BU-Versicherung und die Krankentagegeldversicherung im „selben Haus“ zu versichern, also bei einer Lebensversicherung und einer privaten Krankenversicherung, die zu einer Versicherungsgruppe gehören (streng genommen handelt es sich um verschiedene Gesellschaften). Denn nicht selten wird das Krankentagegeld mit der Behauptung eingestellt, der Versicherte sei berufsunfähig (im Sinne der Krankentagegeldversicherung). Daraus folgt nicht zwangsläufig auch eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn jeder Versicherer prüft eigenständig die Voraussetzungen der verschiedenen Bedingungswerke, d.h. es gibt keine Bindungswirkung. Darauf läuft es aber faktisch hinaus, wenn man beide Produkte bei einem Versicherer genommen hat, und erst recht, wenn die Summe der Tagegeld die versicherte BU-Rente übersteigt.

Anwalt BU-Versicherung

Wenn die Arbeitsunfähigkeit zur Berufsunfähigkeit wird

Kann der Versicherte seinen Beruf nur vorübergehend nicht ausüben, liegt lediglich Arbeitsunfähigkeit vor. Der Arzt geht von einem überschaubaren Zeitrahmen aus. Ist die berufliche Leistungsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, liegt Berufsunfähigkeit vor. In beiden Fällen muss der Arzt eine Prognose für die Zukunft abgeben. Das ist nicht immer möglich. Zudem lässt sich eine Versicherung, die Leistungen erst verspricht, wenn der Versicherte quasi für immer berufsunfähig ist, nicht so gut „verkaufen“.

Daher sehen viele Bedingungen einen kürzen Zeitraum für die Prognose vor,

z.B. zwei Jahre, ein Jahr oder auch „nur“ sechs Monate.

Die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit muss dann mindestens sechs Monate betragen.

Kann keine Prognose gestellt werden, hilft oft eine Klausel, wonach es ausreicht, dass der Versicherte in der Vergangenheit sechs Monate außerstande gewesen ist (dazu MPK-Partner Melzer, Das „Zeitreise-Problem“ mit Sachverständigengutachten in der Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherung & Recht kompakt 2015, 206 ff.).

Die Ursachen dafür, dass Sie nicht mehr arbeiten können, sind facettenreich: so können beispielsweise Krebs oder Erkrankungen am Bewegungsapparat eine mögliche Ursache darstellen. Darüber gehören neurologische und psychische Erkrankungen mittlerweile zu den häufigsten Ursachen.

Aber auch Unfälle oder Pflegebedürftigkeit können Auslöser für eine Berufsunfähigkeit sein.

Weiter wird in den Bedingungen der Versicherer häufig vereinbart, dass der Grad der Berufsunfähigkeit mindestens 50% betragen muss, um die Leistungspflicht auszulösen. 

Die Rente wird in der Regel monatlich im Voraus geleistet, und zwar so lange, bis die Berufsunfähigkeit entfällt und längstes bis das Vertragsverhältnis bzw. die vereinbarte Leistungszeit endet. Das gilt auch für die Prämie, die der Versicherte für die Dauer der Berufsunfähigkeit nicht weiter zahlen muss, wenn Beitragsbefreiung vereinbart wurde (ausführlich MPK-Partner Melzer, Die private Berufsunfähigkeits-Versicherung – wann und was leistet sie?, WVV 2015, 15 ff.).

Fachanwalt BUZ-Versicherung

Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder in Erwägung ziehen, der von seinem Arbeitseinkommen lebt. Besonders für Selbstständige kann die Berufsunfähigkeit den finanziellen Ruin bedeuten, wenn nicht zuvor hinreichend vorgesorgt wurde.

Aber auch andere Arbeitnehmer sind natürlich nicht immun gegen eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die Ihnen das Arbeiten, wie Sie es bisher gewohnt waren, schlicht unmöglich macht. Beamte hingegen erhalten ein sogenanntes Ruhegehalt, welches weit über der Erwerbsminderungsrente liegt. Falls das nicht ausreichen, können auch  Beamte zusätzlich noch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, um auf der sicheren Seite zu stehen.

Aber Vorsicht: Es gibt echte und unechte Beamtenklauseln!

Zudem gibt es Besondere Bedingungen. z.B. für Ärzte, Piloten.

Im Falle einer schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) meist nicht aus, um alle Ausgaben zu decken. Daher ist es grundsätzlich jedem anzuraten, über den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken, umso früher desto besser. Denn die Kosten für die Versicherung, die Prämie, berechnen sich nach dem Alter und der Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Ist der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung eher jung und gesund, so werden die Monatsbeiträge dementsprechend niedrig ausfallen, da dann die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der Berufsunfähigkeit vergleichsweise gering ist. Es lohnt sich daher besonders für Auszubildende und Studenten, früh vorzusorgen.

Anwalt Berufsunfähigkeit

Das müssen Sie beim Abschluss der Berufsunfähigkeits-Versicherung beachten

Beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeits-Versicherung sollten Sie keine Fehler machen. Sie sollten gründlich und gewissenhaft bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen vorgehen. Werden Sie stutzig, wenn der Vermittler (Agent oder Makler) Krankheiten relativiert oder gar als unerheblich abtut. In der Regel wird gar nicht gefragt,  ob  oder wie schwer Sie erkrankt waren, sondern „nur“ nach Arztbesuchen. Das kann zur Stolperfalle werden und dem Versicherer verschiedene Rechte einräumen, die dazu führen können, dass Sie selbst bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit leer ausgehen. 

Sie sollten immer bedenken, dass Berufsunfähigkeits-Versicherungen für den Versicherungsvermittler  sehr lukrativ sind und der Abschluss mit einer hohen Provision vergütet wird. Das eigene wirtschaftliche Interesse der Versicherungsvermittler am Abschluss der Versicherung ist folglich dementsprechend hoch.

Zeitpunkt

Es macht Sinn, so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da junge und gesunde Menschen für gewöhnlich weniger Monatsbeiträge zahlen müssen.  Ein Abschluss kurz vor oder nach einem Arztbesuch wird immer  kritisch gesehen.

Arten der BU-Versicherung

Berufsunfähigkeitsversicherungen lassen sich in zwei verschiedenen Formen abschließen:

  1. als einfache BU-Versicherung (BUV) oder
  2. als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung oder einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung (BUZ).

Beim Abschluss Ihrer Versicherung werden Sie gebeten, zahlreiche Unterlagen einzureichen. Wir legen Ihnen nahe, hierbei besonders gründlich vorzugehen.

Es ist entscheidend, dass Sie bei der Wahrheit bleiben. Im Endeffekt haben Sie nichts davon, wenn Ihr Versicherer aufgrund von Widersprüchen in Ihren Unterlagen leistungsfrei wird. Um sicher zu gehen, dass Sie alle relevanten Informationen weitergeben, fordern Sie am besten eine Liste Ihrer letzten Behandlungen und Abrechnungen von Ihrer Krankenkasse an. Ihre Krankenkasse ist dazu verpflichtet, Ihnen diese Informationen herauszugeben. Sie können auch eine Kopie der Patientenakte einreichen. Dann kann der Versicherer sich später nicht darauf berufen, dass er getäuscht worden sei.

Abstrakte und konkrete Verweisung

Ein weiterer wichtiger Punkt, den Sie beachten müssen, ist die sogenannte „abstrakte und konkrete Verweisung“. Dieser Begriff umschreibt die Möglichkeit Ihrer Versicherung, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, falls Sie Berufsunfähigkeitsleistungen beziehen wollen.

Bei der „abstrakten Verweisung“ prüft der Versicherer, ob Sie theoretisch dazu in der Lage wären, einen anderen (vergleichbaren) Beruf auszuüben, den Sie tatsächlich aber gar nicht praktizieren. Die Vergleichbarkeit muss der Versicherer beweisen. Tipp: Ein „guter“ BU-Vertrag enthält einen Verzicht des Versicherers auf die abstrakte Verweismöglichkeit.

Anders ist dies bei der „konkreten Verweisung“. Übt der Versicherte bereits eine andere Tätigkeit konkret aus, ist es an ihm, darzulegen und notfalls zu beweisen, warum er auf die neue Tätigkeit nicht verwiesen werden kann (dazu MPK-Partner Melzer, in VK 2013, 30 ff., Geld und Freizeit allein können Qualifikation und Wertschätzung nicht ausgleichen, zugl. Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil 6.12.2012, 12 U 93/12).

Wichtig: Macht der Versicherer von einer bestehenden Verweisungsmöglichkeit keinen Gebrauch, kann er dies später nicht einfach nachschieben. Er kann sich dies also nicht für später (z.B. für eine Nachprüfung) aufheben (MPK-Partner Melzer zur Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach erfolgter Umschulung, zugl. Anmerkung zu LG Aurich, Urteil vom 31.05.2011, 3 O 724/10), in VK 2011, 133 ff.).

Rechtsanwalt Berufsunfähigkeit

Der Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit

Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie nur auf Antrag. Sie müssen sich also an die Versicherung wenden. Dort werden Ihre einzureichenden Unterlagen genauestens unter die Lupe genommen, denn ab jetzt wird es teuer für Ihre Versicherung.

Um noch weitere Anhaltspunkte zu sammeln, wird Ihnen ein ellenlanger Bogen zugestellt, auf dem Sie begründen und erklären müssen, warum Sie meinen, berufsunfähig zu sein.

Sie müssen die Tätigkeiten darstellen, die Sie vor Ihrer Berufsunfähigkeit ausgeübt haben und Sie müssen ganz genau schildern, welche Tätigkeiten Ihnen nun nicht mehr möglich sind. Hier gilt es achtsam zu sein: falsch dargestellte Tätigkeiten oder ungenau formulierte Angaben werden schnell zu Ihrem Nachteil.

Des Weiteren werden medizinische Unterlagen angefordert. Dafür sollen Sie Ihren Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden und diverse Diagnosen zur Verfügung stellen. Zusätzlich dazu müssen Sie noch Auskunft über Ihren bisherigen Lohn/Gehalt geben und eventuelle Nebenbeschäftigungen angeben, auf die Sie womöglich verwiesen werden können. All diese Punkte sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es ist möglich, dass Ihr Antrag bereits jetzt abgelehnt wird, weil Ihr Versicherer entweder nur eine Krankheit anerkennt, nicht jedoch eine Berufsunfähigkeit, oder weil er der Meinung ist, Sie wären noch zu mehr als 50 % leistungsfähig.

Bevor jedoch in die medizinische Prüfung eingetreten wird, werden die Antworten auf die bei Abschluss der Versicherung gestellten Gesundheitsfragen in den Blick genommen. Es ist tatsächlich nicht selten, dass Ihnen die Rente bereits an diesem Punkt verweigert wird und meistens gibt es gute Chancen, dagegen vorzugehen. Wird Ihr Antrag an dieser Stelle noch nicht abgelehnt, wird in der Regel ein medizinisches Gutachten eingeholt.

Machen Sie keinen Fehler, lassen Sie sich beraten. Wir sind gerne für Sie da. Häufig werden wir „im Hintergrund“ tätig. 

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Der Versicherer darf, abgesehen von Ausnahmefällen, auf die Richtigkeit Ihrer Angaben bei Abschluss der Versicherung vertrauen.

Die Angaben werden intensiv überprüft, wenn Sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit anmelden.

Haben Sie gewisse Vorerkrankungen verschwiegen oder vergessen sie zu erwähnen, dann eröffnen Sie ihrem Versicherer verschiedene Gestaltungsrechte, die es ihm ermöglichen können, Leistungen zu verweigern und Ihre bisher gezahlten Beiträge schlimmstenfalls sogar behalten zu dürfen. Der Versicherer könnte den Vertrag anfechten, von ihm zurücktreten, ihn kündigen oder ihn anpassen. Bei der Durchsetzung dieser Gestaltungsrechte werden Sie mit komplexer Rechtsprechung konfrontiert. Sie sollten sich daher frühzeitig von einem spezialisierten einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit einschlägigen Erfahrungen auf dem Gebiet der BU-Versicherung beraten und begleiten lassen.

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Um von Ihren Vorerkrankungen und Arztkontakten Kenntnis zu erlangen, werden Sie von Ihrem Versicherer aufgefordert, Ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Nur so dürfen die Ärzte Ihrem Versicherer überhaupt Auskunft über Ihren gesundheitlichen Zustand und mögliche Erkrankungen geben. Gleicht Ihr Versicherer die Angaben ab und stellt dabei auch noch so kleine Abweichungen fest, so erklärt er Ihnen häufig die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Ob die Anfechtungserklärung zurecht erfolgt, sollte von einem Fachanwalt überprüft werden. Hier gilt es Fristen einzuhalten und den Überblick über eine Flut von gerichtlichen Entscheidungen nicht zu verlieren.
Wichtig: Bei der Anfechtung muss der Versicherer beweisen, dass er arglistig getäuscht wurde und er den Vertrag sonst nicht abgeschlossen hätte. Dies bedeutet, dass die Angaben vorsätzlich falsch gemacht wurden, obwohl der Versicherte Kenntnis von der Unrichtigkeit hatte. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob der Vertrag von einem Agenten oder Makler vermittelt wurde (siehe MPK-Partner Melzer, in VK 2013, 2ß7 ff., Keine Anfechtungsmöglichkeit des VR ohne Arglistnachweis trotz Falschangaben des VN).

Rechtsfolge einer wirksamen Anfechtung ist, dass die Versicherungsgesellschaft leistungsfrei wird und Ihre bisherigen, meist über Jahre eingezahlten Monatsbeiträge behalten darf. Die Anfechtung ist daher für die Versicherung sehr wirtschaftlich und für den Versicherungsnehmer eine finanzielle Katastrophe. Er erhält nur Leistungen, wenn der Vertragsfortbestand festgestellt wird und ihm sodann der Nachweis gelingt, dass er nach Abschluss der Versicherung berufsunfähig geworden ist.

Tipp: Die Anfechtung muss binnen eines Jahres ab Kenntnis von dem Anfechtungsgrund erklärt werden. Zudem kommt eine Anfechtung nicht mehr in Betracht, wenn die Versicherung älter als 10 Jahre ist (so schon MPK-Partner Melzer, in VK 2016, 15 ff., Ist eine Anfechtung auch noch nach Ablauf von zehn Jahren möglich, wenn der Versicherungsfall vorher eingetreten ist?). Das hat der BGH mittlerweile ausdrücklich bestätigt.

Rücktritt vom Vertrag

Eine andere Handlungsoption Ihrer Versicherung bei Falschangaben ist, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag wird häufig hilfsweise zur Anfechtung erklärt. Der Grund dafür ist, dass die Versicherung bei unwirksamer Anfechtung (beispielsweise wegen fehlender arglistiger Täuschung) unter Umständen trotzdem noch zurücktreten kann. Auf der anderen Seite setzt der fristgerechte Rücktritt eine ordnungsgemäße Belehrung voraus, die es bei Arglist nicht bedarf. Ein Rücktritt vom Vertrag ist weiterhin erst dann wirksam, wenn Ihre jetzige Berufsunfähigkeit kausal im Zusammenhang mit den verschwiegenen pathologischen Zuständen steht. Sind Sie beispielsweise berufsunfähig aufgrund eines unverschuldeten Unfalls geworden, der dazu führte, dass Sie im Rollstuhl sitzen, aber die Erkrankung, die Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft vorenthielten, war eine psychische Erkrankung wie etwa eine Depression, so haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Zahlung Ihrer Rente. Nur wenn Ihre nicht angegebene gesundheitliche Beeinträchtigung im Einklang mit dem Grund Ihrer aktuell vorliegenden Berufsunfähigkeit ist, kann die Versicherungsgesellschaft Ihnen die Leistungen verweigern. Hinzukommt, dass ein Rücktritt nur im Falle einer wirksamen Belehrung möglich ist (bei der Anfechtung bedarf es keiner ordnungsgemäßen Belehrung im Sinne von § 28 Abs, 5 VVG).

Kündigung des Vertrages

Weiter wird häufig hilfsweise auch die Kündigung erklärt. Die Kündigung wirkt, anders als Anfechtung und Rücktritt, nicht rückwikend, sondern „von nun an“ (ex nunc).

Anpassung des Vertrags

Möglich, in der BU-Versicherung aber nicht von großer praktischer Bedeutung, ist die Anpassung des Vertrages durch Ausschlüsse oder Prämienerhöhungen.
Hat die Versicherungsgesellschaft beispielsweise Kenntnis von vorherigen Rückenproblemen Ihrerseits erlangt, die Sie jedoch nicht offenbarten, so schließt sie die Zahlungsverpflichtung bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Rückenbeeinträchtigungen aus. Es werden außerdem häufig die Beiträge angepasst. So kann die Versicherung mit Ihnen einen Risikozuschlag über zum Beispiel 30 % vereinbaren, um weiterhin auch den Rücken zu versichern. Dies bedeutet 30 % teurere Monatsbeiträge. Die Gestaltungsmöglichkeit der Anpassung wird normalerweise nur in minder schweren Fällen der Unrichtigkeit der Gesundheitsfragen gewählt. Bei erheblichen Falschangaben wird eher auf Gestaltungsrechte wie Anfechtung, Rücktritt und Kündigung zurückgegriffen.

Anwalt BUZ-Versicherung

Gutachten im Auftrag der Versicherung

Als Nächstes wird ein von der Versicherung beauftragter Gutachter eingeschaltet. Achtung! Das Gutachten, welches in diesem Verfahrensstadium erstellt wird, ist ein sogenanntes „Parteigutachten“. Das heißt, es wird auf Veranlassung des Versicherers erstellt. Bedenken Sie: der Sachverständige, der Sie begutachtet, wird von Ihrem Versicherer beauftragt und wird von ihm für seine Einschätzung vergütet. Um Ihren Versicherer nicht aus seinem Kundenkreis zu verlieren, wird er bei Zweifeln an Ihrer Berufsunfähigkeit eher ein negatives als ein positives Gutachten ausstellen, sprich, eher zu Gunsten des Versicherers entscheiden.

Zweifel an der Berufsunfähigkeit gehen zu Ihren Lasten, auch wenn Sie nah an die 50 % Grenze herankommen. Dass das erste Gutachten zu Ihren Ungunsten ausfällt, ist unseren Erfahrungen nach leider der „Normalfall“.

Als Fachanwälte für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht beschäftigen wir uns täglich mit Gutachten von medizinischen Sachverständigen, die oft entscheidend sind für den Ausgang eines Rechtsstreits. Leider ist die Bezeichnung „Gutachter“ in Deutschland nicht geschützt, so dass sich jeder Arzt als Gutachter bezeichnen und bei der Ärztekammer in ein Register eintragen darf. Zudem gibt es seit einigen Jahren Gutachten-Institute, die nahezu ausschließlich von privaten Versicherungsgesellschaften beauftragt werden. Wessen Lied die singen, dürfte klar sein. Viele Gerichte geben auf derartige Privatgutachten nichts. Auf Wunsch begleiten wir Sie zur Begutachtung und vermitteln Ihnen qualitativ hochwertige (Gegen-) Gutachter.

Spätestens jetzt sollten Sie einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht, aufsuchen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, denn ein negatives Gutachten heißt vor allem eines: die Ablehnung Ihres BU-Antrags.

Anwalt im Versicherungsrecht

Befristungen, Kulanzleistungen und außervertragliche Vereinbarungen

Eine Befristung bedarf eines sachlichen Grundes. Zudem darf der Versicherer den Kunden nicht „übervorteilen“, in dem er ihm großzügig eine (befristete) Leistung anbietet, richtigerweise aber ein unbefristetes Anerkenntnis hätte abgeben (ausführlich MPK-Partner Melzer, In diesen Fällen ist die zeitliche Befristung eines Anerkenntnisses in der BUZ unwirksam, VK 2015, 77 ff.).

Selbst Leistungen, die sogar ausdrücklich als Kulanzleistungen bezeichnet werden, können in Wahrheit ein Anerkenntnis darstellen, wovon sich der Versicherer nur durch das Nachprüfungsverfahren lösen kann.

Gleichwohl wird dem Versicherten erklärt, dass er einen neuen Antrag stellen müsse, wenn er meint, weiter berufsunfähig zu sein, was er auch beweisen müsse. Derartige Angebote sollten Sie nicht ungeprüft annehmen.

Fachanwalt Berufsunfähigkeits-Versicherung

Die Ablehnung des BU-Antrags – was jetzt?

Werden Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt, tritt gleichwohl Fälligkeit ein und der Versicherer gibt Anlass zur Klage.

In der Regel macht es aber Sinn, den Versicherer außergerichtlich in Anspruch zu nehmen und ihm aufzuzeigen, warum die Ablehnung ungerechtfertigt ist. Meist ist es jedoch schwer, die Versicherung umzustimmen, hat sie erst einmal abgelehnt, insbesondere wenn ein negatives Gutachten vorliegt oder der Versicherer sich auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung beruft.

Daher ist es ratsam, sich schon früh von einem Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht beraten zu lassen. Bleibt der Versicherer bei seiner Meinung, ist Klage geboten. Das Landgericht wird, um die medizinische Frage entscheiden zu können, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen eingetreten ist, ein medizinisches Gutachten einholen. Die Kosten des gerichtlichen Sachverständigen übernimmt die Verliererseite. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wird Ihre Versicherung die Kosten verauslagen. Nähere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unten. Beide Seiten können zum Gutachten Stellungnahme nehmen und die mündliche Erläuterung in der Verhandlung beantragen. Schließlich ergeht ein Urteil, das mit der Berufung zum Oberlandesgericht angegriffen werden kann.

In vielen Fällen, die wir erst in der Berufung übernehmen, ist leider festzustellen, dass sowohl Gerichte als auch Voranwälte von unzutreffenden Begrifflichkeiten und Rechtsansichten ausgehen, dass das Gutachten nicht kritisch genug hinterfragt wurde oder dass schlicht und ergreifend zu wenig und zu oberflächlich vorgetragen wurde.

Nach der zweiten Instanz beim Oberlandesgericht ist in den meisten Fällen der Rechtsstreit beendet. Für den Fall, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde oder eine im Urteil ausdrücklich zugelassene Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) durchzuführen ist, arbeiten wir eng mit einem BGH-Anwalt zusammen.

Anwalt Versicherungsrecht

Das „Nachprüfungsverfahren“

Hat der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkannt oder wurde diese durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt, kann sich der Versicherer von seiner Leistungspflicht nur noch durch das sogenannte Nachprüfungsverfahren lösen.

Da sich der Gesundheitszustand ändern kann, darf der Versicherer, vereinfacht ausgedrückt, in einigen zeitlichen Abständen Kontrollen durchzuführen, ob Sie weiterhin berufsunfähig im Sinne der Bedingungen, den „Spielregeln“, sind.

Die Hürden für eine Einstellung der Leistungen sind recht hoch: Der Versicherer muss nicht nur nachweisen, dass die Berufsunfähigkeit wieder entfallen ist, in der Regel durch ein neues medizinisches Gutachten, er muss dabei auch formelle Regeln einhalten.

Von daher sollten Sie sich bereits bei der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens von einem Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht beraten lassen.

Rechtsanwalt BUZ

Rechtsschutzversicherung und Kosten

Bei einem Rechtsstreit in Sachen Berufsunfähigkeit bemessen sich das Anwaltshonorar und die Gerichtskosten nach dem sogenannten Streitwert.

Der Streitwert richtet sich grundsätzlich nach dem 3,5-fachen Wert der Versicherungsleistungen eines Jahres, also der BU-Rente und der Jahresprämie.

Bei einer Rente von 1.500 € im Monat, läge der Streitwert schon bei 63.000€ (Rechnung: 1.500x12x3,5).

Hinzu kommen noch die Prämien und die Leistungen für die Vergangenheit.

Nicht zu vergessen sind die Anwaltskosten der Gegenseite und die Gerichtsgebühren, die sich ebenfalls nach dem Streitwert richten. So kommt man schnell auf Kosten in Höhe von ca. 8.000 €, allein für das Verfahren vor dem Landgericht.

Wir empfehlen daher den frühzeitigen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, damit Sie sich ein für Ihre wirtschaftliche Existenz oftmals entscheidendes BU-Verfahren auch finanziell leisten können.

Anwalt Berufsunfähigkeitsversicherung

Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine heikle Versicherung ist, in der viele potenzielle Fehler gemacht werden können.

Sowohl beim Antrag auf die Berufsunfähigkeitsversicherung als auch beim Antrag auf die Rente und die Beitragsbefreiung im Falle der Berufsunfähigkeit, gibt es genug Hürden, die Sie überwinden müssen. Ist die Berufsunfähigkeit eingetreten, so sind Sie verpflichtet, Nachweise zu erbringen.

Es gibt viele Wege für den Versicherer, die Zahlung der versprochenen Rente zu verweigern. Achten Sie darauf, alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten und wählen Sie Ihren Versicherungsvermittler für den Abschluss Ihrer Versicherung mit Bedacht (MPK-Partner Melzer zur Relevanzprüfung der Antworten des VN durch den Agenten, zugl. Anmerkung zu OLG Brandenburg, Urteil vom 10.8.12, 11 U 116/11), VK 2012, S. 192 ff.). Das gilt auch für den Rechtsanwalt, den Sie mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.

Nach unserer langjährigen Erfahrung heißt versichern leider nicht verstehen, sondern verklagen. Das gilt besonders für die BU-Versicherung.

So bewerten uns Mandanten im Versicherungsrecht

Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung

„Habe sämtliche Unterlagen die ich hatte Hr. Melzer überlassen. Hat mich absolut kompetent beraten. Er wusste auf jede Frage eine Antwort und hat dann auch fachlich top gehandelt. Kann mir nicht vorstellen, dass es wo anders so gut klappen würde. Meine Erwartungen wurden nicht erfüllt, sondern um ein Vielfaches übertroffen.“

D.M.

Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich habe mit der Kanzlei MPK in den vergangenen Jahren schon viele gute Erfahrungen sammeln können. Die Kompetenz und Freundlichkeit beginnt im Vorzimmer und hört auch bei den Anwälten nicht auf. Zu Recht ist die Kanzlei MPK bei allen Rechtsfragen um unsere Firma auch unser erster Ansprechpartner! Ich freue mich auf viele weitere Jahre der Zusammenarbeit.“ M.H.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich war sehr mit der telefonischen Beratung zufrieden und der Weiterleitung von Akten und Anträge zum Gericht. Herr Melzer kämpft mit Kompetenz und Sachverstand für seine Mandanten um deren Recht vor Gericht zerstreiten. Nicht unerwähnt möchte ich auch die Zusammenarbeit zwischen meinem Psychologen und Herrn Melzer lassen. Diese Fachkanzlei kann ich nur weiterempfehlen.“
U.P.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Es lief alles super. Die Anwältin Frau Kampe ist nett – und vor allem kompetent. Sie kann sehr gut verhandeln. Klasse.“ M.I.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich bin sehr zufrieden. Sehr sympathische Leute. Anwalt und Angestellte. Ein Schicksalsschlag hatte mich getroffen, weil ich einen schweren Unfall mit meinem Motorrad hatte. Die Kanzlei konnte mir Gottseidank helfen. Eine wahre „Geldbeschaffungsmaschine“.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Nettes Personal. Der Anwalt war auch nett – und ehrlich. Er meinte, dass ich keine Chance habe in meinem Fall. Er hat gesagt, dass nur die Anwälte davon profitieren würden und ich es nicht versuchen sollte.“ U.M.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Bereits beim ersten Kontakt mit den netten Mitarbeiterinnen fühlte ich mich gut aufgehoben. Herr Penteridis schätzte anschließend die Chance, im Verfahren Recht zu bekommen, sehr realistisch ein. Gleichermaßen wurde ich verständnisvoll und kompetent auf mögliche Risiken hingewiesen. Ich kann die Kanzlei insgesamt bedenkenlos empfehlen.“ E.B.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich möchte mich für den professionellen juristischen Beistand und den damit verbundenen Erfolg bedanken. Sie zeigen eine hohe fachliche Kompetenz in Ihrem Bereich, welches sicherlich schwer zu überbieten ist. Ferner war auch die Kommunikation sehr zeitnah als auch einfach gewesen und somit absolut lösungsorientiert. Deswegen haben Sie auch die beste Bewertung erhalten“.

Unsere Erfolge im Versicherungsrecht »

Kündigungen unwirksam

Das Arbeitsgericht Paderborn hat in zwei Fällen entschieden, dass Kündigungen des Flughafens Paderborn-Lippstadt im Zusammenhang mit der Insolvenz unwirksam sind. In diesen erfolgreichen Verfahren hat

Mehr erfahren »

Oft gestellte Fragen zum Versicherungsrecht

In Anbetracht der Praxis so mancher Versicherer raten wir zur Hinzuziehung eines versierten Fachanwalts für Versicherungsrechts bereits vor der Stellung eines Antrages bei der Versicherung, insbesondere wenn es um einen Unfall oder die Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geht.

Schildern Sie den Sachverhalt kurz und präzise. Stellen Sie das Problem dar und, ganz wichtig, Ihr Ziel.

Im Versicherungsrecht benötigen wir in der Regel:

  • den Versicherungsschein
  • die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
  • etwaige Besondere Bedingungen
  • die Korrespondenz mit der Versicherung
  • im Falle einer Anfechtung oder eines Rücktritts das entsprechende Schreiben (kommt meist per Einschreiben),  Angaben zum Antragsgespräch und den Fragebogen zu den Gesundheitsfragen


Alles weitere klärt der Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Ihnen.

Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Ein Anwalt darf sich nur „Fachanwalt“ nennen, wenn er in einem Rechtsgebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschlussprüfung absolviert hat, nachweist, dass er in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig ist und sich ständig auf diesem Gebiet fortbildet. Dies wird, anders als die häufig anzutreffende Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten, von der Rechtsanwaltskammer überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist. Nachgewiesen werden müssen besondere theoretische und praktische Kenntnisse:

 

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung
  • Recht der Versicherungsaufsicht
  • Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts
  • Transport- und Speditionsversicherungsrecht
  • Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung)
  • Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung)
  • Rechtsschutzversicherungsrecht, Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts

 

Alle Anwälte von Melzer Penteridis Kampe verfügen alle über die Qualifikation zum Fachanwalt für Versicherungsrecht.

 

Rechtsanwalt Melzer ist zudem Mitglied im Fachanwaltsausschuss der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.

Das glauben viele Mandanten und leider selbst viele Versicherungsvermittler. Aber eine Rechtsschutzversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Die Rechtsschutzversicherung kommt auch nach einer Deckungszusage nicht für sämtliche Kosten auf. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, übernimmt die Versicherung natürlich nur Mehrkosten oberhalb der Selbstbeteiligung. Wenn der Gegner verliert, muss er die Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, aber nur in Höhe der Mindestgebühren nach dem  Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG).  Auch die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur diese Mindestgebührensätze, nach denen Anwälte gewöhnlich abrechnen. Spezialisierte Fachanwälte, wie wir, können mit diesen Mindestgebühren oftmals erst ab einem Streitwert in Höhe von ca. 15.000,00 Euro  kostendeckend arbeiten. Von daher vereinbaren wir – im konkreten Einzelfall – ggf. ein  Honorar oberhalb des RVG. Diese Honorare übernimmt im Erfolgsfall weder die Gegenseite, noch Ihre Rechtsschutzversicherung. Das gilt in der Regel auch für Reisekosten.

Sie sehen: Bei unserer Fachkanzlei ist es ähnlich wie bei Privatärzten. Die Gesetzliche Krankenkasse zahlt kassenärztliche Leistungen, aber keine zusätzlichen privatärztlichen Leistungen, die Sie selbst zu zahlen haben.

Bevor der Versicherer in die Prüfung der medizinischen Voraussetzungen der beantragten Versicherungsleistung eintritt (und Geld für ein medizinisches Gutachten aufwendet), wird erst geprüft, ob die Leistung bereits wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers versagt werden kann, der Versicherungsnehmer, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages gestellten Gesundheitsfragen also wahrheitsgemäß beantwortet hat. Daher spricht man, im Gegensatz zu vertraglichen Pflichten, die im Versicherungsrecht Obliegenheiten genannt werden, von vorvertraglichen Anzeigepflichten. Zur Prüfung werden regelmäßig Anfragen bei den behandelnden Ärzten gestellt. Ergeben sich dann Unstimmigkeiten erklärt die Versicherung regelmäßig die Anfechtung und behauptet eine arglistige Täuschung. So fällt auch der Anspruch auf die Leistung weg. Spätestens dann brauchen Sie starke Partner an Ihrer Seite.
Bei Versicherungsverträgen handelt es sich dem Grunde nach um ein „Spiel“ bzw. eine „Wette“. Der Versicherer versichert ein bestimmtes Risiko in der Hoffnung, dass er die vereinbarten Prämien erhält, aber der Versicherungsfall nicht eintreten wird. Der Versicherungsnehmer „wettet“ dagegen. Er schließt den Versicherungsvertrag zwar nicht in der Absicht ab, dass der Versicherungsfall eintritt, „hofft“ aber für diesem Fall auf eine gute Absicherung in Form der versprochenen Versicherungsleistung.

Oftmals tritt der Versicherer aber gar nicht erst in die Leistungsprüfung ein. Er erklärt die Anfechtung seiner auf Abschluss des Versicherungsvertrages gerichteten Erklärung, erklärt den Rücktritt und/oder die Kundigung, beruft sich auf die angebliche Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht, eine vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzen vertragliche Obliegenheit oder einfach darauf, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt habe – und leistet unter Berufung auf die vereinbarten Versicherungsbedingungen nicht. Daher sind die im Kleingedruckten vom Versicherer diktierten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von besonderer Bedeutung, um zu prüfen, welche „Spielregeln“ überhaupt gelten und ob sich der Versicherer an seine eigenen Regeln hält. Hier gilt der Grundsatz: Umso älter der Versicherungsvertrag ist, und damit die vereinbarten Versicherungsbedingungen, desto besser ist dies für den Versicherungsnehmer. Die Versicherer berufen sich nicht gerade selten auf neue, an die Rechtsprechung angepasste Versicherungsbedingungen, die für sie günstig sind (z.B. weil die alte Regelung vom Bundesgerichtshof für unwirksam erachtet wurde und auf den konkreten Fall eigentlich gar nicht angewendet werden kann), die aber gar nicht wirksam vereinbart wurden. Die Musik spielt daher im Kleingedruckten, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Diese einmal vereinbarten Spielregeln kann der Versicherer nicht einseitig ändern, hierzu bedarf es immer einer Vertragsänderung, also der Zustimmung des Versicherungsnehmers. Allein die Übersendung von neuen Versicherungsbedingungen oder einem Nachtrag zum Versicherungsschein reicht für eine Änderung der Spielregeln nicht aus, auch wenn dies von vielen Versicherern – bewusst oder unbewusst – anderes vorgetragen wird. Um von diesen Alt-Verträgen weg zu kommen werden Versicherungsnehmer gezielt von Versicherungsagenten aufgesucht, um die bestehenden Verträge – und damit die Spielregeln – nachträglich zu Gunsten des Versicherers zu ändern. Die Aussagen von Versicherungsvermittlern (Agenten wie Maklern), wonach die angebotene Vertragsänderung nur Vorteile bringe, sind daher ganz genau zu prüfen; nicht selten geht mit solchen pauschalen Aussagen eine Haftung wegen Falschberatung einher, da davon nur der Versicherer und der Vermittler profitieren (Provision). Sollten Sie die Versicherungsvertragsunterlagen nicht mehr besitzen, z.B. weil Sie von der Versicherung ständig neue AVB oder Nachträge zum Versicherungsschein erhalten, können Sie sämtliche Unterlagen beim Versicherer erneut anfordern. Nicht selten verschicken die Versicherer aber – bewusst oder unbewusst – nur ihre ganz aktuellen Versicherungsbedingungen. Der Versicherungsschein und die seinerzeit vereinbarten Versicherungs- und Tarifbedingungen sollten Sie daher stets gut aufbewahren. Effektiv angreifen bzw. verteidigen kann sich nur derjenige, der weiß, nach welchen Regeln gespielt wird.

Gespräch mit einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Interview mit Rechtsanwalt Melzer

Rechtsanwalt, MPK-Partner
Fachanwalt für Versicherungsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht
„Nein. Im Versicherungsrecht ist man entweder auf der einen oder auf der anderen Seite. Wir bei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte sind auf der „guten Seite“ (lacht), wir vertreten keine Versicherungsgesellschaften, sondern ausschließlich Versicherte und Versicherungsnehmer. Auf der Versicherer-Seite melden sich auch immer die „üblichen Verdächtigen“, d.h. wir können zur Überraschung vieler Mandanten schon sehr früh und sehr treffsicher voraussagen, welcher Anwalt bzw. welche Kanzlei von der gegnerischen Versicherung beauftragt wird, wenn es zu einem Klageverfahren vor Gericht kommen sollte.“

„Die Versicherung will nicht zahlen (lacht). Wer eine Versicherung abschließt, geht eine Art „Wette“ ein. Der Versicherte bzw. der Versicherungsnehmer ist, häufig nach einem Beratungsgespräch mit einem Makler oder einem Versicherungsagenten der Meinung, dass er gut abgesichert sei, wenn denn der Versicherungsfall irgendwann einmal eintreten sollte. Diese oft existenzielle Absicherung lässt sich der Versicherte in Form der Versicherungsbeiträge, die Prämien, sodann einiges kosten. Der Versicherer „wettet“ naturgemäß dagegen. Er möchte im Idealfall nur die Prämien vereinnahmen ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen, entweder weil der Versicherungsfall gar nicht eintreten wird oder er aus anderen Gründen die Leistung ablehnen kann.“

„Die Gründe für eine Leistungsablehnung können sehr vielfältig sein. Während das Gespräch mit dem Vermittler oft emotional geführt wird, geht es später vor allem um das „Kleingedruckte“ in den AVB, also den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ich vergleiche diese immer mit „Spielregeln“. Wenn ich mit meinen Kindern „Mensch ärgere Dich nicht“ spiele, habe ich noch nie gewonnen, weil die früher, als sie noch kleiner waren, immer die Spielregeln geändert haben (lacht). Das erkläre ich auch unseren Mandanten so: Nur wer die Spielregeln kennt, kann das Spiel gewinnen. Und die ergeben sich aus dem Gesetz, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Daran muss sich auch der Versicherer halten. Ohne diese Dokumente ist eine gute Beratung im Versicherungsrecht nicht möglich.“

„Die Erfahrung zeigt, dass mit einer fundierten juristischen Interessenvertretung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht viele Streitigkeiten außergerichtlich geklärt werden können. Dazu muss man genau wissen, wie der Versicherer in der konkreten Situation und mit welcher Taktik man dem Mandanten zum Erfolg verhelfen kann. Dabei darf ein guter Anwalt nicht an seinen eigenen Geldbeutel denken, sondern ausschließlich an das Portemonaire und das Ziel des Mandanten. Daher bietet sich in vielen Fällen eine Art Hintergrundvertretung an, und zwar so frühzeitig wie möglich. Denn es liegt in der Natur des Versicherungsgeschäfts, dass um berechtigte Ansprüche hart gekämpft werden muss.“
„Wir haben schon in nahezu jeder Versicherungssparte und mit allen Versicherungen am Markt zu tun gehabt, aber die meisten Fälle kommen aus dem Recht der Personenversicherungen und aus dem Allgemeinen Versicherungsvertragsrecht, das im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt ist.“
„Das sind Fälle aus der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, der privaten Unfallversicherung und der privaten Krankenversicherung inkl. Krankentagegeldversicherung. Es geht also darum, dass der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen in seiner beruflichen und privaten Leistungsfähigkeit beeinträchtig ist und auf die Leistung der Versicherung angewiesen ist, die er mal zur Sicherung seiner Existenz abgeschlossen hat. Als erstes prüft der Versicherer dann allerdings, ob die bei Vertragsschluss gestellten Gesundheitsfragen richtig beantwortet wurden und erklärt dann nicht gerade selten die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, den Rücktritt und die Kündigung. Da kommt der durchschnittliche Versicherungsnehmer ohne einen guten Anwalt, der sich im Versicherungsrecht auskennt, gegen die auf den ersten Blick „übermächtige Versicherung“ nicht wirklich weiter.“
„Zunächst sollte man darauf achten, dass man einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragt, gerade wenn die eigen Existenz oder die der Familie auf dem Spiel steht. Es ist viel Know-How, Fingerspitzengefühl, Psychologie und vor allem Taktik nötig, und zwar nicht erst im Prozess, wenn man im Gericht erfahrenen Versicherungsanwälten gegenübersteht. Wichtig ist auch, dass der Anwalt mit medizinischen Sachverständigen umgehen kann. Denn ohne ein positives Sachverständigengutachten kann man Fälle aus der BU-Versicherung, der Unfallversicherung oder der Krankentagegeldversicherung nicht gewinnen. Mein Ziel ist es, dass am Ende alle mit dem Kopf nicken und ich dem Mandanten in die Augen gucken und beglückwünschen kann.“
„Was man gerne macht, so ein Sprichwort, das macht man gut. Und wir machen unsere Arbeit sehr gerne und mit voller Leidenschaft. Dabei können wir auf eine jahrelange, bundesweite Erfahrung im Medizin- und Versicherungsrecht und zum Teil sogar auf unveröffentlichte Urteile und aktuelle Trends in der Literatur und der Rechtsprechung zurückgreifen. Wir stehen für eine objektive und professionelle Interessenvertretung. Nicht guter, sondern schlechter Rat kann teuer werden.“
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner