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Die Berufsunfähigkeit führt zu vielen Sorgen und Ängsten. Viele Versicherungen nutzen das aus und verzögern die Regulierung. Wenn die BU-Versicherung die Rente verweigert, Ihnen eine arglistige Täuschung vorwirft oder den Vertrag kündigt, laufende Zahlungen einstellt oder Ihnen angeblich nur aus Kulanz entgegenkommen möchte, brauchen Sie besonders starke Partner.
Als Fachanwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht kennen wir uns besonders gut mit den zur Berufsunfähigkeit führenden Krankheiten aus. Dabei beobachten wir, dass der Anteil psychischer und neurologischer Erkrankungen in den letzten Jahren stark zugenommen hat und die Versicherer häufig Beschwerdevalidierungstests fordern und die Berufsunfähigkeit dann mit der Begründung ablehnen, dass die Beeinträchtigungen nicht ausreichend nachgewiesen seien, weil der Versicherungsnehmer die Beschwerden absichtlich schwerer dargestellt habe. In den Gutachten wird dies mit Aggravation oder Aggravationstendenzen umschrieben. Die häufigsten Krankheitsbilder in diesem Bereich sind Depressionen mit mittelgradigen bis schweren Episoden, Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Psychosen, Neurosen, Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Chronische Schmerzstörungen, CRPS (Morbus Sudeck), Chronische Fatigue (CFS), Fibromyalgie, Burn-Out und Multiple Sklerose (um nur einige zu nennen).
Häufig wird auch eingewendet, dass die Erkrankungen vorvertraglich bestanden, also „mitgebacht“ wurden und/oder bei der Antragsstellung bewusst verschwiegen wurden.
Wir beraten und vertreten Sie im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung bundesweit. Denn bereits bei der Antragstellung kann man Fehler machen. Wir vertreten nur die Versicherten, niemals die BU-Versicherung.
Es gibt keinen „Kniff“ der Versicherung in der Leistungsprüfung und im Klageverfahren, den wir nicht kennen. Wir haben bereits tausende BU-Verfahren geführt und kennen nicht nur die aktuellen Trends in der Rechtsprechung, sondern können oftmals auch auf unveröffentlichte gerichtliche Entscheidungen zurückgreifen
- Kanzlei für Medizin & Versicherungsrecht
- schnelle Hilfe von echten Experten
- Bundesweit für Sie da
- Außergerichtlich, gerichtlich und im Hintergrund
- Wir kennen alle Kniffe der Berufsunfähigkeits-Versicherung
Inhaltsverzeichnis
Spezialgebiet Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihr Vorteil bei Berufsunfähgikeit: Fachkanzlei für Versicherungsrecht
Kostenlose Ersteinschätzung bei Berufsunfähigkeit: So einfach bekommen Sie Hilfe
Ihr Anwalt: Fachanwalt für Berufsunfähigkeits-Versicherungsrecht
Ratgeber zur Berufsunfähigkeits-Versicherung
So bewerten uns Mandanten im Versicherungsrecht
Oft gestellte Fragen zum Rechtsgebiet Versicherungsrecht
Wir beraten Sie in jeder Lage des Verfahrens gegen die Berufsunfähigkeits-Versicherung
Leistungsantrag auf BU-Rente
Die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft Ihren Anspruch auf die BU-Rente und die Befreiung von den Prämien nur auf Ihren Antrag hin.In diesem Verfahrensstadium können Sie nichts falsch machen, sofern Sie zunächst nur mitteilen, dass Sie sich für berufsunfähig halten.
Sie bekommen als nächstes einen Fragebogen. Ab diesem Zeitpunkt wird es brenzlig.
Fragebogen für die Leistungsprüfung
In dem Fragebogen sind u.a. Angaben zum Beruf und zur Erkrankung zu machen. Bei dieser Erstprüfung können schon ungenaue Angaben zur Ablehnung des BU-Antrages führen. Selbstständige bekommen oft Besuch von einem externen Unternehmen und die Mitteilung, dass eine betriebliche Umorganisation möglich sei.
Bereits in diesem frühen Stadium sollten Sie sich von uns beraten lassen.
Ablehnung wegen falschen Angaben
Die BU-Versicherung meint, dass die bei Abschluss gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden und hat bereits wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, den Rücktritt und/oder die Kündigung erklärt?
Ohne eine versierte anwaltliche Unterstützung kommen Sie nicht weiter und sollten die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen lassen.
Befristete Kulanzangebote
Ihre vielleicht schon viele Monate andauernde Berufsunfähigkeit soll nicht ausreichend nachgewiesen sein und trotzdem kommt Ihnen die BU-Versicherung entgegen?
Sie sollten stutzig werden und sich vor der Annahme solcher Angebote von einem unserer Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten lassen, wenn Ihnen Kulanzleistungen oder außervertragliche Vereinbarungen (außerhalb der Bedingungen) angeboten werden.
Sie sollen zur Begutachtung
Bei den von der Versicherung eingeholten Gutachten handelt es sich um Privatgutachten, d.h. die Versicherung bestimmt und bezahlt den Gutachter. Dessen Feststellungen bzw. Behauptungen sind daher mit Vorsicht zu genießen. Ein unabhängiges Gutachten erhalten Sie in der Regel erst in einem gerichtlichen Verfahren. Aber auch gerichtliche Gutachten sind kritisch zu hinterfragen.
Unsere Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht kümmern sich darum.
Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit
Von einem Anerkenntnis, das Berufsunfähigkeit eingetreten ist und anerkannt wird, kann sich die Berufsunfähigkeits-Versicherung nur durch das sogenannte Nachprüfungsverfahren lösen, es sei denn, das Anerkenntnis wurde zeitlich befristet – und die Befristung ist zulässig.
Lassen Sie uns die Wirksamkeit des Anerkenntnisses prüfen.
Einstellung von BU-Leistungen
BU-Versicherer stellen anerkannte Leistungen oft ein, ohne dazu berechtigt zu sein. So einfach ist das aber nicht. Bei dem Nachprüfungsverfahren strenge Regeln einzuhalten.
Wir prüfen die Einstellung und führen für Sie das notwendige Klageverfahren vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht durch.
Klageverfahren und Berufung
Bei vielen gescheiterten Klagen, die wir erst in der zweiten Instanz übernehmen, stellen wir fest, dass zu den beruflichen Tätigkeiten in der ersten Instanz zu wenig vorgetragen wurde, von falschen Annahmen, Begrifflichkeiten und Schlussfolgerungen ausgegangen wurde und/oder das medizinische Gutachten nicht ausreichend hinterfragt wurde. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und begründen die Klage und das Rechtsmittel für Sie.
Umfassende Rechtsberatung
Wir erklären Ihnen, wie es nach einem Anerkenntnis oder Urteil weitergeht und Sie wieder in das Berufsleben zurückkehren können. Nehmen Sie unbedingt vorher Kontakt mit uns auf, um die Rente nicht aufs Spiel zu setzen. Auch bei den mit der Berufsunfähigkeit häufig einhergehenden Problemen (Arbeitgeber, Grad der Schwerbehinderung, EM-Rente) stehen unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht, Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht an Ihrer Seite.
Spezialgebiet: BU-Versicherung und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Aktuelles
Ihr Vorteil bei Berufsunfähigkeit: Ausgezeichnete Fachkanzlei für Medizinrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht
Alle Rechtsanwälte bei Melzer Penteridis Kampe sind Fachanwälte für Versicherungsrecht mit jahrelanger Erfahrung und bundesweit für Sie da, außergerichtlich und gerichtlich oder beratend im Hintergrund.
Unsere ausgezeichnete Expertise – auch im Medizinrecht und im Sozialrecht – verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit medizinischen Sachverständigen. Wir werten täglich anfechtbare Gutachten aus.
Rechtsanwalt Melzer ist Leiter des Arbeitskreises „Personenversicherung“ (BU/PKV/Unfall) in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.
Rechtsanwalt Melzer und Rechtsanwalt Penteridis halten als gefragte Referenten regelmäßig Vorträge zum Versicherungsrecht.
Bei komplexen Angelegenheiten stellen wir ein Team zusammen, wozu auch Fachanwälte für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht hinzugezogen werden können. So können wir Sie umfassend beraten, wenn Sie durch die verzögerte Regulierung der Versicherung ggf. auch Probleme mit dem Arbeitgeber, der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder dem Versorgungsamt bekommen.
Wir schauen über den Tellerrand und realisieren so Ansprüche, an die Sie ggf. noch gar nicht gedacht haben. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch zum Gutachter.
So einfach bekommen auch Sie Hilfe von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, wenn die BU-Versicherung nicht zahlt
1
Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie uns Ihr Problem mit der Versicherung und Sie erhalten von uns eine objektive Ersteinschätzung. Garantiert kostenlos und unverbindlich, versprochen.
2
Individuelle Prüfung
Kosten fallen erst an, wenn Sie uns beauftragen. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir brauchen und erarbeiten ein maßgeschneidertes Konzept.
3
Vertretung allein Ihrer Interessen
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vorgerichtlich, vor Gericht und bei Bedarf im Hintergrund. Entfernungen spielen keine Rolle.
Sie haben ein Problem mit der Berufsunfähigkeitsversicherung? Wir kennen Ihre Situation genau.
Ihr Anwalt: Fachanwalt für Versicherungsrecht
Unsere Rechtsanwälte sind äußerst erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht. Wir haben auf dem Gebiete der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung Streitigkeiten schon mit nahezu allen Versicherungsgesellschaften am Markt erfolgreich ausgefochten und kennen alle Kniffe der Versicherungen und der Gegenanwälte der Assekuranz.
Marc O. Melzer
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Nikolaos Penteridis
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ines Kampe, LL.M.
Rechtsanwältin, Partnerin
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Machen Sie den Fakten-Check
In Deutschland gibt es derzeit 165.680 Rechtsanwälte. Davon sind
6,6 % Fachanwalt für Arbeitsrecht
1,1 % Fachanwalt für Sozialrecht
1,1 % Fachanwalt für Medizinrecht
0,9 % Fachanwalt für Versicherungsrecht
Drei Titel führen nur 0,7 % der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer).
Bei der Spezialkanzlei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB gehören gleich drei Rechtsanwälte zu den 0,7 % aller Anwälte in Deutschland, die überhaupt drei Fachanwaltstitel führen dürfen.
Die Kombination aus den oben genannten, seltenen Fachanwaltstiteln verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit Gerichten, Kollegen und Sachverständigen.
Diese Vorteile bringen wir gewinnbringend für unsere Mandanten ein. Ein über die vielen Jahre gewachsenes, starkes Netzwerk aus Kooperationspartnern (z.B. Steuerberater und medizinische Sachverständige) rundet das Leistungsspektrum ab.
Ratgeber Versicherungsrecht: Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU-Versicherung)
So bewerten uns Mandanten im Versicherungsrecht
„Habe sämtliche Unterlagen die ich hatte Hr. Melzer überlassen. Hat mich absolut kompetent beraten. Er wusste auf jede Frage eine Antwort und hat dann auch fachlich top gehandelt. Kann mir nicht vorstellen, dass es wo anders so gut klappen würde. Meine Erwartungen wurden nicht erfüllt, sondern um ein Vielfaches übertroffen.“
D.M.
Unsere Erfolge im Versicherungsrecht »
Ihr Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet und Sie fragen sich, wie es nun weitergeht?
Sie haben erfahren, dass Ihr Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat. Da stellen sich viele Fragen. Was ist mit meinem Lohn? Bekomme ich Insolvenzgeld? Die Rede ist
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Kündigungen unwirksam
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Oft gestellte Fragen zum Versicherungsrecht
In welchem Verfahrensstadium sollte ich einen Fachanwalt beauftragen?
Wie kann ich mich auf eine Beratung bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht vorbereiten?
Schildern Sie den Sachverhalt kurz und präzise. Stellen Sie das Problem dar und, ganz wichtig, Ihr Ziel.
Im Versicherungsrecht benötigen wir in der Regel:
- den Versicherungsschein
- die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- etwaige Besondere Bedingungen
- die Korrespondenz mit der Versicherung
- im Falle einer Anfechtung oder eines Rücktritts das entsprechende Schreiben (kommt meist per Einschreiben), Angaben zum Antragsgespräch und den Fragebogen zu den Gesundheitsfragen
Alles weitere klärt der Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Ihnen.
Was ist eigentlich ein Fachanwalt für Versicherungsrecht?
Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Ein Anwalt darf sich nur „Fachanwalt“ nennen, wenn er in einem Rechtsgebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschlussprüfung absolviert hat, nachweist, dass er in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig ist und sich ständig auf diesem Gebiet fortbildet. Dies wird, anders als die häufig anzutreffende Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten, von der Rechtsanwaltskammer überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist. Nachgewiesen werden müssen besondere theoretische und praktische Kenntnisse:
- Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung
- Recht der Versicherungsaufsicht
- Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts
- Transport- und Speditionsversicherungsrecht
- Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung)
- Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung)
- Rechtsschutzversicherungsrecht, Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts
Alle Anwälte von Melzer Penteridis Kampe verfügen alle über die Qualifikation zum Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Rechtsanwalt Melzer ist zudem Mitglied im Fachanwaltsausschuss der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung alle Kosten im Rechtsstreit mit meiner Versicherung?
Das glauben viele Mandanten und leider selbst viele Versicherungsvermittler. Aber eine Rechtsschutzversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Die Rechtsschutzversicherung kommt auch nach einer Deckungszusage nicht für sämtliche Kosten auf. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, übernimmt die Versicherung natürlich nur Mehrkosten oberhalb der Selbstbeteiligung. Wenn der Gegner verliert, muss er die Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, aber nur in Höhe der Mindestgebühren nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auch die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur diese Mindestgebührensätze, nach denen Anwälte gewöhnlich abrechnen. Spezialisierte Fachanwälte, wie wir, können mit diesen Mindestgebühren oftmals erst ab einem Streitwert in Höhe von ca. 15.000,00 Euro kostendeckend arbeiten. Von daher vereinbaren wir – im konkreten Einzelfall – ggf. ein Honorar oberhalb des RVG. Diese Honorare übernimmt im Erfolgsfall weder die Gegenseite, noch Ihre Rechtsschutzversicherung. Das gilt in der Regel auch für Reisekosten.
Sie sehen: Bei unserer Fachkanzlei ist es ähnlich wie bei Privatärzten. Die Gesetzliche Krankenkasse zahlt kassenärztliche Leistungen, aber keine zusätzlichen privatärztlichen Leistungen, die Sie selbst zu zahlen haben.
Anzeigepflichtverletzung bei den Gesundheitsfragen, was bedeutet das?
Warum ist das Kleingedruckte in den Bedingungen der Versicherung so wichtig?
Gespräch mit einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht
Vertreten Sie auch Versicherungen?
Was sind die häufigsten Probleme im Versicherungsrecht?
„Die Versicherung will nicht zahlen (lacht). Wer eine Versicherung abschließt, geht eine Art „Wette“ ein. Der Versicherte bzw. der Versicherungsnehmer ist, häufig nach einem Beratungsgespräch mit einem Makler oder einem Versicherungsagenten der Meinung, dass er gut abgesichert sei, wenn denn der Versicherungsfall irgendwann einmal eintreten sollte. Diese oft existenzielle Absicherung lässt sich der Versicherte in Form der Versicherungsbeiträge, die Prämien, sodann einiges kosten. Der Versicherer „wettet“ naturgemäß dagegen. Er möchte im Idealfall nur die Prämien vereinnahmen ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen, entweder weil der Versicherungsfall gar nicht eintreten wird oder er aus anderen Gründen die Leistung ablehnen kann.“
Aus welchen Gründen lehnen Versicherer Leistungen oft ab?
„Die Gründe für eine Leistungsablehnung können sehr vielfältig sein. Während das Gespräch mit dem Vermittler oft emotional geführt wird, geht es später vor allem um das „Kleingedruckte“ in den AVB, also den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ich vergleiche diese immer mit „Spielregeln“. Wenn ich mit meinen Kindern „Mensch ärgere Dich nicht“ spiele, habe ich noch nie gewonnen, weil die früher, als sie noch kleiner waren, immer die Spielregeln geändert haben (lacht). Das erkläre ich auch unseren Mandanten so: Nur wer die Spielregeln kennt, kann das Spiel gewinnen. Und die ergeben sich aus dem Gesetz, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Daran muss sich auch der Versicherer halten. Ohne diese Dokumente ist eine gute Beratung im Versicherungsrecht nicht möglich.“