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Die Berufsunfähigkeit führt zu vielen Sorgen und Ängsten. Viele Versicherungen nutzen das aus und verzögern die Regulierung. Wenn die BU-Versicherung die Rente verweigert, Ihnen eine arglistige Täuschung vorwirft oder den Vertrag kündigt, laufende Zahlungen einstellt oder Ihnen angeblich nur aus Kulanz entgegenkommen möchte, brauchen Sie besonders starke Partner. 

Als Fachanwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht kennen wir uns besonders gut mit den zur Berufsunfähigkeit führenden Krankheiten aus. Dabei beobachten wir, dass der Anteil psychischer und neurologischer Erkrankungen in den letzten Jahren stark zugenommen hat und die Versicherer häufig Beschwerdevalidierungstests fordern und die Berufsunfähigkeit dann mit der Begründung ablehnen, dass die Beeinträchtigungen nicht ausreichend nachgewiesen seien, weil der Versicherungsnehmer die Beschwerden absichtlich schwerer dargestellt habe. In den Gutachten wird dies mit Aggravation oder Aggravationstendenzen umschrieben. Die häufigsten Krankheitsbilder in diesem Bereich sind Depressionen mit mittelgradigen bis schweren Episoden, Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Psychosen, Neurosen, Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Chronische Schmerzstörungen, CRPS (Morbus Sudeck), Chronische Fatigue (CFS), Fibromyalgie, Burn-Out und Multiple Sklerose (um nur einige zu nennen). 

Häufig wird auch eingewendet, dass die Erkrankungen vorvertraglich bestanden, also „mitgebacht“ wurden und/oder bei der Antragsstellung bewusst verschwiegen wurden.

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung bundesweit. Denn bereits bei der Antragstellung kann man Fehler machen. Wir vertreten nur die Versicherten, niemals die BU-Versicherung.

Es gibt keinen „Kniff“ der Versicherung in der Leistungsprüfung und im Klageverfahren, den wir nicht kennen. Wir haben bereits tausende BU-Verfahren geführt und kennen nicht nur die aktuellen Trends in der Rechtsprechung, sondern können oftmals auch auf unveröffentlichte gerichtliche Entscheidungen zurückgreifen

Wir beraten Sie in jeder Lage des Verfahrens gegen die Berufsunfähigkeits-Versicherung

Leistungsantrag auf BU-Rente

Die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft Ihren Anspruch auf die BU-Rente und die Befreiung von den Prämien nur auf Ihren Antrag hin.In diesem Verfahrensstadium können Sie nichts falsch machen, sofern Sie zunächst nur mitteilen, dass Sie sich für berufsunfähig halten.

Sie bekommen als nächstes einen Fragebogen. Ab diesem Zeitpunkt wird es brenzlig.

Fragebogen für die Leistungsprüfung

In dem Fragebogen sind u.a. Angaben zum Beruf und zur Erkrankung zu machen. Bei dieser Erstprüfung können schon ungenaue Angaben zur Ablehnung des BU-Antrages führen. Selbstständige bekommen oft Besuch von einem externen Unternehmen und die Mitteilung, dass eine betriebliche Umorganisation möglich sei.

Bereits in diesem frühen Stadium sollten Sie sich von uns beraten lassen.

Ablehnung wegen falschen Angaben

Die BU-Versicherung meint, dass die bei Abschluss gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden und hat bereits wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, den Rücktritt und/oder die Kündigung erklärt?

Ohne eine versierte anwaltliche Unterstützung kommen Sie nicht weiter und sollten die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen lassen.

Befristete Kulanzangebote

Ihre vielleicht schon viele Monate andauernde Berufsunfähigkeit soll nicht ausreichend nachgewiesen sein und trotzdem kommt Ihnen die BU-Versicherung entgegen?

Sie sollten stutzig werden und sich vor der Annahme solcher Angebote von einem unserer Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten lassen, wenn Ihnen Kulanzleistungen oder außervertragliche Vereinbarungen (außerhalb der Bedingungen) angeboten werden. 

Sie sollen zur Begutachtung

Bei den von der Versicherung eingeholten Gutachten handelt es sich um Privatgutachten, d.h. die Versicherung bestimmt und bezahlt den Gutachter. Dessen Feststellungen bzw. Behauptungen sind daher mit Vorsicht zu genießen. Ein unabhängiges Gutachten erhalten Sie in der Regel erst in einem gerichtlichen Verfahren. Aber auch gerichtliche Gutachten sind kritisch zu hinterfragen.

Unsere Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht kümmern sich darum.

Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit

Von einem Anerkenntnis, das Berufsunfähigkeit eingetreten ist und anerkannt wird, kann sich die Berufsunfähigkeits-Versicherung nur durch das sogenannte Nachprüfungsverfahren lösen, es sei denn, das Anerkenntnis wurde zeitlich befristet – und die Befristung ist zulässig.

Lassen Sie uns die Wirksamkeit des Anerkenntnisses prüfen. 

Einstellung von BU-Leistungen

BU-Versicherer stellen anerkannte Leistungen oft ein, ohne dazu berechtigt zu sein. So einfach ist das aber nicht. Bei dem Nachprüfungsverfahren strenge Regeln einzuhalten.

Wir prüfen die Einstellung und führen für Sie das notwendige Klageverfahren vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht durch. 

Klageverfahren und Berufung 

Bei vielen gescheiterten Klagen, die wir erst in der zweiten Instanz übernehmen, stellen wir fest, dass zu den beruflichen Tätigkeiten in der ersten Instanz zu wenig vorgetragen wurde, von falschen Annahmen, Begrifflichkeiten und Schlussfolgerungen ausgegangen wurde und/oder das medizinische Gutachten nicht ausreichend hinterfragt wurde. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und begründen die Klage und das Rechtsmittel für Sie.

Umfassende  Rechtsberatung

Wir erklären Ihnen, wie es nach einem Anerkenntnis oder Urteil weitergeht und Sie wieder in das Berufsleben zurückkehren können. Nehmen Sie unbedingt vorher Kontakt mit uns auf, um die Rente nicht aufs Spiel zu setzen. Auch bei den mit der  Berufsunfähigkeit häufig einhergehenden Problemen (Arbeitgeber, Grad der Schwerbehinderung, EM-Rente) stehen unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht, Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht an Ihrer Seite. 

Spezialgebiet: BU-Versicherung und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)

Aktuelles

Ihr Vorteil bei Berufsunfähigkeit: Ausgezeichnete Fachkanzlei für Medizinrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht

Auszeichnung Anwalt für Versicherungsrecht 2022

Alle Rechtsanwälte bei Melzer Penteridis Kampe sind Fachanwälte für Versicherungsrecht mit jahrelanger Erfahrung und bundesweit für Sie da, außergerichtlich und gerichtlich oder beratend im Hintergrund.

Unsere ausgezeichnete Expertise – auch im Medizinrecht und im Sozialrecht – verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit medizinischen Sachverständigen. Wir werten täglich anfechtbare Gutachten aus. Mitglied-ARGE-Versicherungsrecht-RA-Melzer-Arbeitskreisleiter-Personenversicherung

Rechtsanwalt Melzer ist Leiter des Arbeitskreises „Personenversicherung“ (BU/PKV/Unfall) in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.

Rechtsanwalt Melzer und Rechtsanwalt Penteridis halten als gefragte Referenten regelmäßig Vorträge zum Versicherungsrecht.

Bei komplexen Angelegenheiten stellen wir ein Team zusammen, wozu auch Fachanwälte für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht hinzugezogen werden können. So können wir Sie umfassend beraten, wenn Sie durch die verzögerte Regulierung der Versicherung ggf. auch Probleme mit dem Arbeitgeber, der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder dem Versorgungsamt bekommen. 

Wir schauen über den Tellerrand und realisieren so Ansprüche, an die Sie ggf. noch gar nicht gedacht haben. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch zum Gutachter.

So einfach bekommen auch Sie Hilfe von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, wenn die BU-Versicherung nicht zahlt

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Problem mit der Versicherung und Sie erhalten von uns eine objektive Ersteinschätzung. Garantiert kostenlos und unverbindlich, versprochen.

2

Individuelle Prüfung

Kosten fallen erst an, wenn Sie uns beauftragen. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir brauchen und erarbeiten ein maßgeschneidertes Konzept.

3

Vertretung allein Ihrer Interessen

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vorgerichtlich, vor Gericht und bei Bedarf im Hintergrund. Entfernungen spielen keine Rolle.

Sie haben ein Problem mit der Berufsunfähigkeitsversicherung? Wir kennen Ihre Situation genau.

Ihr Anwalt: Fachanwalt für Versicherungsrecht

Unsere Rechtsanwälte sind äußerst erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht. Wir haben auf dem Gebiete der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung Streitigkeiten schon mit nahezu allen Versicherungsgesellschaften am Markt erfolgreich ausgefochten und kennen alle Kniffe der Versicherungen und der Gegenanwälte der Assekuranz.

Marc O. Melzer

Rechtsanwalt, Partner

Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Nikolaos Penteridis

Rechtsanwalt, Partner

Fachanwalt für Sozialrecht
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Ines Kampe, LL.M.

Rechtsanwältin, Partnerin

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Fachanwältin für Versicherungsrecht

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Machen Sie den Fakten-Check

In Deutschland gibt es derzeit 165.680 Rechtsanwälte. Davon sind

6,6 % Fachanwalt für Arbeitsrecht
1,1 % Fachanwalt für Sozialrecht
1,1 % Fachanwalt für Medizinrecht
0,9 % Fachanwalt für Versicherungsrecht

Drei Titel führen nur 0,7 % der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer).

Bei der Spezialkanzlei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB gehören gleich drei Rechtsanwälte zu den 0,7 % aller Anwälte in Deutschland, die überhaupt drei Fachanwaltstitel führen dürfen.

Die Kombination aus den oben genannten, seltenen Fachanwaltstiteln verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit Gerichten, Kollegen und Sachverständigen.

Diese Vorteile bringen wir gewinnbringend für unsere Mandanten ein. Ein über die vielen Jahre gewachsenes, starkes Netzwerk aus Kooperationspartnern (z.B. Steuerberater und medizinische Sachverständige) rundet das Leistungsspektrum ab.

Ratgeber Versicherungsrecht: Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU-Versicherung)

So bewerten uns Mandanten im Versicherungsrecht

Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung

„Habe sämtliche Unterlagen die ich hatte Hr. Melzer überlassen. Hat mich absolut kompetent beraten. Er wusste auf jede Frage eine Antwort und hat dann auch fachlich top gehandelt. Kann mir nicht vorstellen, dass es wo anders so gut klappen würde. Meine Erwartungen wurden nicht erfüllt, sondern um ein Vielfaches übertroffen.“

D.M.

Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich habe mit der Kanzlei MPK in den vergangenen Jahren schon viele gute Erfahrungen sammeln können. Die Kompetenz und Freundlichkeit beginnt im Vorzimmer und hört auch bei den Anwälten nicht auf. Zu Recht ist die Kanzlei MPK bei allen Rechtsfragen um unsere Firma auch unser erster Ansprechpartner! Ich freue mich auf viele weitere Jahre der Zusammenarbeit.“ M.H.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich war sehr mit der telefonischen Beratung zufrieden und der Weiterleitung von Akten und Anträge zum Gericht. Herr Melzer kämpft mit Kompetenz und Sachverstand für seine Mandanten um deren Recht vor Gericht zerstreiten. Nicht unerwähnt möchte ich auch die Zusammenarbeit zwischen meinem Psychologen und Herrn Melzer lassen. Diese Fachkanzlei kann ich nur weiterempfehlen.“
U.P.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Es lief alles super. Die Anwältin Frau Kampe ist nett – und vor allem kompetent. Sie kann sehr gut verhandeln. Klasse.“ M.I.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich bin sehr zufrieden. Sehr sympathische Leute. Anwalt und Angestellte. Ein Schicksalsschlag hatte mich getroffen, weil ich einen schweren Unfall mit meinem Motorrad hatte. Die Kanzlei konnte mir Gottseidank helfen. Eine wahre „Geldbeschaffungsmaschine“.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Nettes Personal. Der Anwalt war auch nett – und ehrlich. Er meinte, dass ich keine Chance habe in meinem Fall. Er hat gesagt, dass nur die Anwälte davon profitieren würden und ich es nicht versuchen sollte.“ U.M.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Bereits beim ersten Kontakt mit den netten Mitarbeiterinnen fühlte ich mich gut aufgehoben. Herr Penteridis schätzte anschließend die Chance, im Verfahren Recht zu bekommen, sehr realistisch ein. Gleichermaßen wurde ich verständnisvoll und kompetent auf mögliche Risiken hingewiesen. Ich kann die Kanzlei insgesamt bedenkenlos empfehlen.“ E.B.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich möchte mich für den professionellen juristischen Beistand und den damit verbundenen Erfolg bedanken. Sie zeigen eine hohe fachliche Kompetenz in Ihrem Bereich, welches sicherlich schwer zu überbieten ist. Ferner war auch die Kommunikation sehr zeitnah als auch einfach gewesen und somit absolut lösungsorientiert. Deswegen haben Sie auch die beste Bewertung erhalten“.

Unsere Erfolge im Versicherungsrecht »

Kündigungen unwirksam

Das Arbeitsgericht Paderborn hat in zwei Fällen entschieden, dass Kündigungen des Flughafens Paderborn-Lippstadt im Zusammenhang mit der Insolvenz unwirksam sind. In diesen erfolgreichen Verfahren hat

Mehr erfahren »

Oft gestellte Fragen zum Versicherungsrecht

In Anbetracht der Praxis so mancher Versicherer raten wir zur Hinzuziehung eines versierten Fachanwalts für Versicherungsrechts bereits vor der Stellung eines Antrages bei der Versicherung, insbesondere wenn es um einen Unfall oder die Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geht.

Schildern Sie den Sachverhalt kurz und präzise. Stellen Sie das Problem dar und, ganz wichtig, Ihr Ziel.

Im Versicherungsrecht benötigen wir in der Regel:

  • den Versicherungsschein
  • die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
  • etwaige Besondere Bedingungen
  • die Korrespondenz mit der Versicherung
  • im Falle einer Anfechtung oder eines Rücktritts das entsprechende Schreiben (kommt meist per Einschreiben),  Angaben zum Antragsgespräch und den Fragebogen zu den Gesundheitsfragen


Alles weitere klärt der Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Ihnen.

Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Ein Anwalt darf sich nur „Fachanwalt“ nennen, wenn er in einem Rechtsgebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschlussprüfung absolviert hat, nachweist, dass er in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig ist und sich ständig auf diesem Gebiet fortbildet. Dies wird, anders als die häufig anzutreffende Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten, von der Rechtsanwaltskammer überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist. Nachgewiesen werden müssen besondere theoretische und praktische Kenntnisse:

 

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung
  • Recht der Versicherungsaufsicht
  • Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts
  • Transport- und Speditionsversicherungsrecht
  • Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung)
  • Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung)
  • Rechtsschutzversicherungsrecht, Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts

 

Alle Anwälte von Melzer Penteridis Kampe verfügen alle über die Qualifikation zum Fachanwalt für Versicherungsrecht.

 

Rechtsanwalt Melzer ist zudem Mitglied im Fachanwaltsausschuss der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.

Das glauben viele Mandanten und leider selbst viele Versicherungsvermittler. Aber eine Rechtsschutzversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Die Rechtsschutzversicherung kommt auch nach einer Deckungszusage nicht für sämtliche Kosten auf. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, übernimmt die Versicherung natürlich nur Mehrkosten oberhalb der Selbstbeteiligung. Wenn der Gegner verliert, muss er die Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, aber nur in Höhe der Mindestgebühren nach dem  Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG).  Auch die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur diese Mindestgebührensätze, nach denen Anwälte gewöhnlich abrechnen. Spezialisierte Fachanwälte, wie wir, können mit diesen Mindestgebühren oftmals erst ab einem Streitwert in Höhe von ca. 15.000,00 Euro  kostendeckend arbeiten. Von daher vereinbaren wir – im konkreten Einzelfall – ggf. ein  Honorar oberhalb des RVG. Diese Honorare übernimmt im Erfolgsfall weder die Gegenseite, noch Ihre Rechtsschutzversicherung. Das gilt in der Regel auch für Reisekosten.

Sie sehen: Bei unserer Fachkanzlei ist es ähnlich wie bei Privatärzten. Die Gesetzliche Krankenkasse zahlt kassenärztliche Leistungen, aber keine zusätzlichen privatärztlichen Leistungen, die Sie selbst zu zahlen haben.

Bevor der Versicherer in die Prüfung der medizinischen Voraussetzungen der beantragten Versicherungsleistung eintritt (und Geld für ein medizinisches Gutachten aufwendet), wird erst geprüft, ob die Leistung bereits wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers versagt werden kann, der Versicherungsnehmer, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages gestellten Gesundheitsfragen also wahrheitsgemäß beantwortet hat. Daher spricht man, im Gegensatz zu vertraglichen Pflichten, die im Versicherungsrecht Obliegenheiten genannt werden, von vorvertraglichen Anzeigepflichten. Zur Prüfung werden regelmäßig Anfragen bei den behandelnden Ärzten gestellt. Ergeben sich dann Unstimmigkeiten erklärt die Versicherung regelmäßig die Anfechtung und behauptet eine arglistige Täuschung. So fällt auch der Anspruch auf die Leistung weg. Spätestens dann brauchen Sie starke Partner an Ihrer Seite.
Bei Versicherungsverträgen handelt es sich dem Grunde nach um ein „Spiel“ bzw. eine „Wette“. Der Versicherer versichert ein bestimmtes Risiko in der Hoffnung, dass er die vereinbarten Prämien erhält, aber der Versicherungsfall nicht eintreten wird. Der Versicherungsnehmer „wettet“ dagegen. Er schließt den Versicherungsvertrag zwar nicht in der Absicht ab, dass der Versicherungsfall eintritt, „hofft“ aber für diesem Fall auf eine gute Absicherung in Form der versprochenen Versicherungsleistung.

Oftmals tritt der Versicherer aber gar nicht erst in die Leistungsprüfung ein. Er erklärt die Anfechtung seiner auf Abschluss des Versicherungsvertrages gerichteten Erklärung, erklärt den Rücktritt und/oder die Kundigung, beruft sich auf die angebliche Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht, eine vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzen vertragliche Obliegenheit oder einfach darauf, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt habe – und leistet unter Berufung auf die vereinbarten Versicherungsbedingungen nicht. Daher sind die im Kleingedruckten vom Versicherer diktierten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von besonderer Bedeutung, um zu prüfen, welche „Spielregeln“ überhaupt gelten und ob sich der Versicherer an seine eigenen Regeln hält. Hier gilt der Grundsatz: Umso älter der Versicherungsvertrag ist, und damit die vereinbarten Versicherungsbedingungen, desto besser ist dies für den Versicherungsnehmer. Die Versicherer berufen sich nicht gerade selten auf neue, an die Rechtsprechung angepasste Versicherungsbedingungen, die für sie günstig sind (z.B. weil die alte Regelung vom Bundesgerichtshof für unwirksam erachtet wurde und auf den konkreten Fall eigentlich gar nicht angewendet werden kann), die aber gar nicht wirksam vereinbart wurden. Die Musik spielt daher im Kleingedruckten, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Diese einmal vereinbarten Spielregeln kann der Versicherer nicht einseitig ändern, hierzu bedarf es immer einer Vertragsänderung, also der Zustimmung des Versicherungsnehmers. Allein die Übersendung von neuen Versicherungsbedingungen oder einem Nachtrag zum Versicherungsschein reicht für eine Änderung der Spielregeln nicht aus, auch wenn dies von vielen Versicherern – bewusst oder unbewusst – anderes vorgetragen wird. Um von diesen Alt-Verträgen weg zu kommen werden Versicherungsnehmer gezielt von Versicherungsagenten aufgesucht, um die bestehenden Verträge – und damit die Spielregeln – nachträglich zu Gunsten des Versicherers zu ändern. Die Aussagen von Versicherungsvermittlern (Agenten wie Maklern), wonach die angebotene Vertragsänderung nur Vorteile bringe, sind daher ganz genau zu prüfen; nicht selten geht mit solchen pauschalen Aussagen eine Haftung wegen Falschberatung einher, da davon nur der Versicherer und der Vermittler profitieren (Provision). Sollten Sie die Versicherungsvertragsunterlagen nicht mehr besitzen, z.B. weil Sie von der Versicherung ständig neue AVB oder Nachträge zum Versicherungsschein erhalten, können Sie sämtliche Unterlagen beim Versicherer erneut anfordern. Nicht selten verschicken die Versicherer aber – bewusst oder unbewusst – nur ihre ganz aktuellen Versicherungsbedingungen. Der Versicherungsschein und die seinerzeit vereinbarten Versicherungs- und Tarifbedingungen sollten Sie daher stets gut aufbewahren. Effektiv angreifen bzw. verteidigen kann sich nur derjenige, der weiß, nach welchen Regeln gespielt wird.

Gespräch mit einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht

„Nein. Im Versicherungsrecht ist man entweder auf der einen oder auf der anderen Seite. Wir bei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte sind auf der „guten Seite“ (lacht), wir vertreten keine Versicherungsgesellschaften, sondern ausschließlich Versicherte und Versicherungsnehmer. Auf der Versicherer-Seite melden sich auch immer die „üblichen Verdächtigen“, d.h. wir können zur Überraschung vieler Mandanten schon sehr früh und sehr treffsicher voraussagen, welcher Anwalt bzw. welche Kanzlei von der gegnerischen Versicherung beauftragt wird, wenn es zu einem Klageverfahren vor Gericht kommen sollte.“

„Die Versicherung will nicht zahlen (lacht). Wer eine Versicherung abschließt, geht eine Art „Wette“ ein. Der Versicherte bzw. der Versicherungsnehmer ist, häufig nach einem Beratungsgespräch mit einem Makler oder einem Versicherungsagenten der Meinung, dass er gut abgesichert sei, wenn denn der Versicherungsfall irgendwann einmal eintreten sollte. Diese oft existenzielle Absicherung lässt sich der Versicherte in Form der Versicherungsbeiträge, die Prämien, sodann einiges kosten. Der Versicherer „wettet“ naturgemäß dagegen. Er möchte im Idealfall nur die Prämien vereinnahmen ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen, entweder weil der Versicherungsfall gar nicht eintreten wird oder er aus anderen Gründen die Leistung ablehnen kann.“

„Die Gründe für eine Leistungsablehnung können sehr vielfältig sein. Während das Gespräch mit dem Vermittler oft emotional geführt wird, geht es später vor allem um das „Kleingedruckte“ in den AVB, also den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ich vergleiche diese immer mit „Spielregeln“. Wenn ich mit meinen Kindern „Mensch ärgere Dich nicht“ spiele, habe ich noch nie gewonnen, weil die früher, als sie noch kleiner waren, immer die Spielregeln geändert haben (lacht). Das erkläre ich auch unseren Mandanten so: Nur wer die Spielregeln kennt, kann das Spiel gewinnen. Und die ergeben sich aus dem Gesetz, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Daran muss sich auch der Versicherer halten. Ohne diese Dokumente ist eine gute Beratung im Versicherungsrecht nicht möglich.“

„Die Erfahrung zeigt, dass mit einer fundierten juristischen Interessenvertretung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht viele Streitigkeiten außergerichtlich geklärt werden können. Dazu muss man genau wissen, wie der Versicherer in der konkreten Situation und mit welcher Taktik man dem Mandanten zum Erfolg verhelfen kann. Dabei darf ein guter Anwalt nicht an seinen eigenen Geldbeutel denken, sondern ausschließlich an das Portemonaire und das Ziel des Mandanten. Daher bietet sich in vielen Fällen eine Art Hintergrundvertretung an, und zwar so frühzeitig wie möglich. Denn es liegt in der Natur des Versicherungsgeschäfts, dass um berechtigte Ansprüche hart gekämpft werden muss.“
„Wir haben schon in nahezu jeder Versicherungssparte und mit allen Versicherungen am Markt zu tun gehabt, aber die meisten Fälle kommen aus dem Recht der Personenversicherungen und aus dem Allgemeinen Versicherungsvertragsrecht, das im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt ist.“
„Das sind Fälle aus der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, der privaten Unfallversicherung und der privaten Krankenversicherung inkl. Krankentagegeldversicherung. Es geht also darum, dass der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen in seiner beruflichen und privaten Leistungsfähigkeit beeinträchtig ist und auf die Leistung der Versicherung angewiesen ist, die er mal zur Sicherung seiner Existenz abgeschlossen hat. Als erstes prüft der Versicherer dann allerdings, ob die bei Vertragsschluss gestellten Gesundheitsfragen richtig beantwortet wurden und erklärt dann nicht gerade selten die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, den Rücktritt und die Kündigung. Da kommt der durchschnittliche Versicherungsnehmer ohne einen guten Anwalt, der sich im Versicherungsrecht auskennt, gegen die auf den ersten Blick „übermächtige Versicherung“ nicht wirklich weiter.“
„Zunächst sollte man darauf achten, dass man einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragt, gerade wenn die eigen Existenz oder die der Familie auf dem Spiel steht. Es ist viel Know-How, Fingerspitzengefühl, Psychologie und vor allem Taktik nötig, und zwar nicht erst im Prozess, wenn man im Gericht erfahrenen Versicherungsanwälten gegenübersteht. Wichtig ist auch, dass der Anwalt mit medizinischen Sachverständigen umgehen kann. Denn ohne ein positives Sachverständigengutachten kann man Fälle aus der BU-Versicherung, der Unfallversicherung oder der Krankentagegeldversicherung nicht gewinnen. Mein Ziel ist es, dass am Ende alle mit dem Kopf nicken und ich dem Mandanten in die Augen gucken und beglückwünschen kann.“
„Was man gerne macht, so ein Sprichwort, das macht man gut. Und wir machen unsere Arbeit sehr gerne und mit voller Leidenschaft. Dabei können wir auf eine jahrelange, bundesweite Erfahrung im Medizin- und Versicherungsrecht und zum Teil sogar auf unveröffentlichte Urteile und aktuelle Trends in der Literatur und der Rechtsprechung zurückgreifen. Wir stehen für eine objektive und professionelle Interessenvertretung. Nicht guter, sondern schlechter Rat kann teuer werden.“
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