Erfolg gegen die R+V Allgemeine Versicherung AG

Unsere Mandantin knickte im Mai 2019 um. Daraus entwickelte sich leider ein CRPS (auch Morbus Sudeck oder Sudeck´sche Dystrohpie genannt.) Die bei der R+V genommene private Unfallversicherung gab zur Bestimmung einer unfallbedingten Invalidität bei Dr. Twehues in Bielefeld ein Gutachten in Auftrag. Der Arzt bestätigte ein CRPS, empfahl der R+V aber wegen einer angeblich fehlenden Primärschädigung (Erstkörperschaden) den Unfall nicht zu regulieren. In der Folge lehnte die R+V eine Entschädigung ab.

Nachdem wir die R+V darauf hingewiesen haben, dass sich ein CRPS, zur Feststellung werden in der Regel die Budapester Kriterien geprüft, gerade typischerweise aus einer Bagatelle entwickelt, gab die Unfallversicherung ein neues Gutachten in Auftrag. Danach lag zweifelsfrei ein CRPS vor, dass durch das Umknicktrauma hervorgeufen wurde.

Unsere Mandantin hat nun rund 16.000,00 EUR von der R+V erhalten, was uns für die noch junge Frau sehr freut.

Die Invaliditätsleistung wird übrigens anhand der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, der Gliedertaxe bzw. der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens und einer ggf. vereinbarten Progression berechnet. Auf den Beruf des Versicherten kommt es in der privaten Unfallversicherung nicht an.

Mehr zum Thema: Grundlagen und aktuelle Urteile zur Privaten Unfallversicherung

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