TOP Rechtsanwalt Betriebsprüfung DRV

Setzen Sie bei einer Betriebsprüfung der Rentenkasse auf Fachanwälte für Sozialrecht

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Im Streit um Beitragsforderungen nach einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung brauchen Sie besonders starke Anwälte

Sie hatten eine Betriebsprüfung von der Deutsche Rentenversicherung (DRV) und nun sollen Sie Beiträge und Säumniszuschläge zahlen? Wir kennen uns aus im Beitragsrecht und in der Künstlersozialversicherung aus.

Sie sind Unternehmer und der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung meint, dass Ihre freien Mitarbeiter nicht selbständig, sondern sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind?

Sie sind freiwillig gesetzlich krankenversichert und die Krankenasse fordert Beiträge nach? Sie sind Künstler (Musiker usw.) oder Publizist (Journalist, Schriftsteller usw.) und streiten sich mit der Künstlersozialkasse (KSK) – oder Sie sind Unternehmer und sollen die Künstlersozialabgabe entrichten?

Sprechen Sie uns an – wir beraten und vertreten Sie bundesweit.

Spezialgebiete im Sozialrecht: Betriebsprüfung Deutsche Rentenversicherung

Fachanwalt für Sozialrecht

Betriebsprüfung/Beitragsrecht

Der PRÜFDIENST DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG nimmt Arbeitgeber unter die Lupe. Alle vier Jahre findet eine Betriebsprüfung statt – aber nicht durch das Finanzamt, sondern durch den Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung. Im Auftrag aller Sozialkassen prüft die Rentenkasse, ob der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung korrekt erhoben und abgeführt hat. In der Praxis entsteht oft ein Streit wegen der freien Mitarbeiter. Diese sind im Grunde selbständig und der Auftraggeber muss keine Beiträge in die Renten-, Kranken- und Unfallkasse zahlen. Der Prüfdienst meint in vielen Fällen jedoch, dass es sich nicht um freie Mitarbeiter handele, sondern um Angestellte. Die Folge: Die Rentenkasse fordert für die zurückliegenden vier Jahre alle Beiträge nach – sollte Ihnen Vorsatz nachgewiesen werden, sind es sogar bis zu 30 Jahre. Das kann je nach Fall mehrere hunderttausend Euro ausmachen. Im Jahr 2019 kontrollierte der Prüfdienst rund 405.000 Betriebe und stellte Nachforderungen in Höhe von etwa 577 Millionen Euro (Quelle: Geschäftsbericht 2019 Deutsche Rentenversicherung Bund, S. 29). Vorsicht: Es werden auch Säumniszuschläge fällig. Diese betragen 1 % pro Monat – 12 % pro Jahr. Die Säumniszuschläge können für viele Betriebe die Insolvenz zur Folge haben. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihr Betrieb überlebt und setzen uns für Sie zur Wehr gegen die Deutsche Rentenversicherung.

Anwalt Künstlersozialkasse

Künstlersozialabgaben

Künstlersozialversicherung

Selbstständige Künstler und Publizisten sind nicht in der „normalen“ Sozialversicherung versichert – sie sind Mitglied in der Künstlersozialkasse. Diese besondere Art der Sozialversicherung wird von eigenen Beiträgen der Künstler (50 %), einem Bundeszuschuss (30 %) und der Künstlersozialabgabe (20 %) finanziert. Die Künstlersozialabgabe ist eine Art „Arbeitgeberanteil“. Derjenige, der eine/n KünstlerIn beauftragt, soll sich an der Finanzierung beteiligen, so will es das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Die Höhe der Künstlersozialabgabe beträgt 4,2 % (seit 2018) der Auftragssumme. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

In der Praxis ist oft fraglich, ob jemand Künstler im Sinne des Gesetzes ist. Das Bundessozialgericht (BSG) musste sogar entscheiden, ob Dieter Bohlen in seiner Eigenschaft als TV-Juror künstlerisch tätig ist – das haben die Richter bejaht. Sprich: Dieter Bohlen ist ein Künstler – zumindest im Sinne des Gesetzes (B 3 KS 4/08 R). Die Folge: Sein Auftraggeber, der Fernsehsender RTL, muss die Künstlersozialgabe abführen. Da Herr Bohlen für seine Juror-Arbeit sicherlich ein üppiges Gehalt erhält, muss RTL auch viel in die KSK einzahlen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen, die mit der Künstlersozialkasse zusammenhängen.

Aktuelles

Ihr Vorteil: Ausgezeichnete Fachkanzlei für Medizin- und Sozialrecht

Spezialisten für Sozialrecht MdE EM-Rente GdB Schwerbehinderung Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit Berufsgenossenschaft
Spezialisten für Medizinrecht Wirtschaftswoche Behandlungsfehler Schmerzensgeld Aufklärung Arzthaftung Unfallrecht

Alle Rechtsanwälte bei Melzer Penteridis Kampe sind Fachanwälte für Sozialrecht mit jahrelanger Erfahrung und bundesweit für Sie da, außergerichtlich im Widerspruchsverfahren, vor dem Sozialgericht, dem Landessozialgericht (LSG) und dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Unsere ausgezeichnete Expertise – auch im Medizinrecht – verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit medizinischen Sachverständigen. Wir werten täglich anfechtbare Gutachten aus. 

arge-sozialrecht-Penteridis-Vorsitzender

Rechtsanwalt Penteridis ist 1. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und ist Mitglied im Fachanwaltsausschuss Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.

Bei komplexen Angelegenheiten stellen wir ein Team zusammen, wozu auch Fachanwälte für Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht hinzugezogen werden können. So können wir Sie umfassend beraten, wenn Sie auch Probleme mit der privaten Versicherung oder mit dem Arbeitgeber bekommen. 

Wir schauen über den Tellerrand und realisieren so Ansprüche, an die Sie ggf. noch gar nicht gedacht haben. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch zum Gutachter.

 

So einfach bekommen auch Sie Hilfe von einem Fachanwalt für Sozialrecht

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Problem mit der Versicherung und Sie erhalten von uns eine objektive Ersteinschätzung. Garantiert kostenlos und unverbindlich, versprochen.

2

Individuelle Prüfung

Kosten fallen erst an, wenn Sie uns beauftragen. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir brauchen und erarbeiten ein maßgeschneidertes Konzept.

3

Vertretung allein Ihrer Interessen

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vorgerichtlich, vor Gericht und bei Bedarf im Hintergrund. Entfernungen spielen keine Rolle.

Sie haben ein Problem mit der Sozialversicherung? Wir kennen Ihre Situation.

Ratgeber zur sozialrechtlichen Betriebsprüfung

Anwalt Sozialrecht

Der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung

folgt

Ihr Anwalt: Fachanwalt für Sozialrecht

Unsere Rechtsanwälte sind äußerst erfahrene Fachanwälte für Sozialrecht. Wir haben Streitigkeiten schon mit nahezu allen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern erfolgreich ausgefochten und kennen alle Kniffe der Sozialbehörden.

Marc O. Melzer

Rechtsanwalt, Partner

Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Nikolaos Penteridis

Rechtsanwalt, Partner

Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Ines Kampe, LL.M.

Rechtsanwältin, Partnerin

Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht

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Machen Sie den Fakten-Check

In Deutschland gibt es derzeit 165.680 Rechtsanwälte. Davon sind


6,6 % Fachanwalt für Arbeitsrecht
1,1 % Fachanwalt für Sozialrecht
1,1 % Fachanwalt für Medizinrecht
0,9 % Fachanwalt für Versicherungsrecht

Drei Titel führen nur 0,7 % der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer).

Bei der Spezialkanzlei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB gehören gleich drei Rechtsanwälte zu den 0,7 % aller Anwälte in Deutschland, die überhaupt drei Fachanwaltstitel führen dürfen.

Die Kombination aus den oben genannten, seltenen Fachanwaltstiteln verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit Gerichten, Kollegen und Sachverständigen.

Diese Vorteile bringen wir gewinnbringend für unsere Mandanten ein. Ein über die vielen Jahre gewachsenes, starkes Netzwerk aus Kooperationspartnern (z.B. Steuerberater und medizinische Sachverständige) rundet das Leistungsspektrum ab.

Unsere Arbeitsweise im Falle einer Betriebsprüfung

1.

ERstberatung

Aufklärung über die Kosten und (Vorbereitung) weiterer Handlungsmöglichkeiten. Eine realistische und seröse (objektive) Einschätzung der Erfolgsaussichten ist nach Akteneinsicht und Auswertung der Verwaltungsakte möglich.

2.

Widerspruch

mit Antrag auf Akteneinsicht. Wurde alles ermittelt und berücksichtigt? Wurde eine beratungsärztliche Stellungnahme angefordert? Wurden alle Befunde der Behandler beigezogen?

3.

Nach Auswertung der vollständigen Verwaltungsakte

und ggf. Hinzuziehung von externen Sachverständigen wird der Widerspruch begründet, sobald der Mandant Freigabe erteilt.

4.

erforderlichenfalls
klage

zum Sozialgericht (ggf. Akteneinsicht, wenn wir erst mit der Klage, der Berufung oder der Revision beauftragt werden), sobald der Mandant Freigabe erteilt.

5.

Auswertung und stellungnahme

des gerichtlichen Sachverständigengutachtens.

6.

antrag auf einholung

eines Gegengutachtens nach § 109 SGG.

7.

Begleitung

zur mündlichen Verhandlung – und auf Wunsch zum Gutachter.

8.

Nach Abschluss der Instanz

Erörterung des weiteren Vorgehens, insbesondere zu den Erfolgsaussichten einer Berufung zum Landessozialgericht bzw. einer Revision oder einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht, wenn Sie denn „verloren“ haben.

So bewerten uns Mandanten

Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Habe sämtliche Unterlagen die ich hatte Hr. Melzer überlassen. Hat mich absolut kompetent beraten. Er wusste auf jede Frage eine Antwort und hat dann auch fachlich top gehandelt. Kann mir nicht vorstellen, dass es wo anders so gut klappen würde. Meine Erwartungen wurden nicht erfüllt, sondern um ein Vielfaches übertroffen.“ D.M.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich habe mit der Kanzlei MPK in den vergangenen Jahren schon viele gute Erfahrungen sammeln können. Die Kompetenz und Freundlichkeit beginnt im Vorzimmer und hört auch bei den Anwälten nicht auf. Zu Recht ist die Kanzlei MPK bei allen Rechtsfragen um unsere Firma auch unser erster Ansprechpartner! Ich freue mich auf viele weitere Jahre der Zusammenarbeit.“ M.H.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich war sehr mit der telefonischen Beratung zufrieden und der Weiterleitung von Akten und Anträge zum Gericht. Herr Melzer kämpft mit Kompetenz und Sachverstand für seine Mandanten um deren Recht vor Gericht zerstreiten. Nicht unerwähnt möchte ich auch die Zusammenarbeit zwischen meinem Psychologen und Herrn Melzer lassen. Diese Fachkanzlei kann ich nur weiterempfehlen.“
U.P.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Es lief alles super. Die Anwältin Frau Kampe ist nett – und vor allem kompetent. Sie kann sehr gut verhandeln. Klasse.“ M.I.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich bin sehr zufrieden. Sehr sympathische Leute. Anwalt und Angestellte. Ein Schicksalsschlag hatte mich getroffen, weil ich einen schweren Unfall mit meinem Motorrad hatte. Die Kanzlei konnte mir Gottseidank helfen. Eine wahre „Geldbeschaffungsmaschine“.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Nettes Personal. Der Anwalt war auch nett – und ehrlich. Er meinte, dass ich keine Chance habe in meinem Fall. Er hat gesagt, dass nur die Anwälte davon profitieren würden und ich es nicht versuchen sollte.“ U.M.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Bereits beim ersten Kontakt mit den netten Mitarbeiterinnen fühlte ich mich gut aufgehoben. Herr Penteridis schätzte anschließend die Chance, im Verfahren Recht zu bekommen, sehr realistisch ein. Gleichermaßen wurde ich verständnisvoll und kompetent auf mögliche Risiken hingewiesen. Ich kann die Kanzlei insgesamt bedenkenlos empfehlen.“ E.B.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich möchte mich für den professionellen juristischen Beistand und den damit verbundenen Erfolg bedanken. Sie zeigen eine hohe fachliche Kompetenz in Ihrem Bereich, welches sicherlich schwer zu überbieten ist. Ferner war auch die Kommunikation sehr zeitnah als auch einfach gewesen und somit absolut lösungsorientiert. Deswegen haben Sie auch die beste Bewertung erhalten“.

Oft gestellte Fragen

Sie haben nach Erhalt des Bescheides nur einen Monat Zeit (nicht vier Wochen!), um Widerspruch einzulegen. Von daher sollten Sie nicht zu lange warten. Wenn der Bescheid bestandskräftig wird, kann man zwar einen Überprüfungsantrag stellen, aber auch dieser Rechtsbehelf ist an Voraussetzungen gebunden.

Schildern Sie den Sachverhalt kurz und präzise. Stellen Sie das Problem dar und, ganz wichtig, Ihr Ziel.

Im Sozialrecht benötigen wir in der Regel nur den Bescheid, da wir stets Akteneinsicht nehmen. Das ist erforderlich, um die Argumente der Gegenseite zu prüfen und Fehler aufzuzeigen, ob und wo die Behörde „falsch abgebogen“ ist.

Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Ein Anwalt darf sich nur „Fachanwalt“ nennen, wenn er in einem Rechtsgebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschlussprüfung absolviert hat, nachweist, dass er in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig ist und sich ständig auf diesem Gebiet fortbildet. Dies wird, anders als die häufig anzutreffende Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten, von der Rechtsanwaltskammer überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist.

Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

Allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht, Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung), Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden und Recht des Familienlastenausgleichs, Recht
der Eingliederung Behinderter, Sozialhilferecht, Ausbildungsförderungsrecht.

Alle Anwälte von Melzer Penteridis Kampe verfügen alle über die Qualifikation zum Fachanwalt für Sozialrecht.

Rechtsanwalt Penteridis ist Mitglied im Fachanwaltsausschuss Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.

Das glauben viele Mandanten und leider selbst viele Versicherungsvermittler. Aber eine Rechtsschutzversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Die Rechtsschutzversicherung kommt auch nach einer Deckungszusage nicht für sämtliche Kosten auf. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, übernimmt die Versicherung natürlich nur Mehrkosten oberhalb der Selbstbeteiligung. Wenn der Gegner verliert, muss er die Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, aber nur in Höhe der Mindestgebühren nach dem  Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG).  Auch die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur diese Mindestgebührensätze, nach denen Anwälte gewöhnlich abrechnen. Spezialisierte Fachanwälte, wie wir, können mit diesen Mindestgebühren im Sozialrecht nicht kostendeckend arbeiten. Von daher vereinbaren wir – im konkreten Einzelfall – ggf. ein  Honorar oberhalb des RVG. Diese Honorare übernimmt im Erfolgsfall weder die Gegenseite, noch Ihre Rechtsschutzversicherung. Das gilt in der Regel auch für Reisekosten.

Sie sehen: Bei unserer Fachkanzlei ist es ähnlich wie bei Privatärzten. Die Gesetzliche Krankenkasse zahlt kassenärztliche Leistungen, aber keine zusätzlichen privatärztlichen Leistungen, die Sie selbst zu zahlen haben.

Gespräch mit einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Interview mit Rechtsanwalt Penteridis

Rechtsanwalt, MPK-Partner
Fachanwalt für Sozialrecht, Medizinrecht & Versicherungsrecht

„Was man gerne macht, so ein Sprichwort, das macht man gut. Und wir machen unsere Arbeit sehr gerne und mit voller Leidenschaft. Dabei können wir auf eine jahrelange, bundesweite Erfahrung im Medizin- und Sozialrecht und zum Teil auf unveröffentlichte Urteile und aktuelle Trends in der Literatur und der Rechtsprechung zurückgreifen. Wir stehen für eine objektive und professionelle Interessenvertretung. Nicht guter, sondern schlechter Rat kann teuer werden.“

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