Wer auf dem Weg zur Kita ist und auf diesem Weg einen Unfall hat, steht unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Leider ist dieser Grundsatz nicht im Home-Office gültig.
Das Home-Office erlebt während der Corona-Krise einen extremem Schub. Viele Eltern erledigen ihre Arbeit zuhause. Aber auch außerhalb dieser Krise wird das Home-Office immer beliebter. Im Grundsatz gelten für alle Arbeitnehmer/innen, unabhängig davon, ob sie im Betrieb oder von zuhause aus arbeiten, dieselben Grundsätze, wenn es um die Gesetzliche Unfallversicherung geht. Verunfallen sie während der Arbeitszeit, sind sie im Grundsatz automatisch gesetzlich unfallversichert.
Wichtiger Unterschied
Aber es gibt wichtige Unterschiede. Einer dieser Unterschiede betrifft der Weg zur Kita. Auf dem Weg zum oder Rückweg vom Betrieb steht der Weg zur Kindertagesstätte unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich dabei um eine ausdrückliche Regelung im Gesetz. Diese Regelung ist für Eltern, die im Home-Office arbeiten, nicht übertragbar Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden (Az: B 2 U 19/18 R).
Mutter stürzt mit Fahrrad
In dem Fall ging es um eine Mutter. Sie arbeitete im Home-Office und stürzte mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Kita. Sie brach sich den rechten Ellenbogen. Hierfür entstanden 19.000 Euro Behandlungskosten, die zunächst von der Krankenkasse der Mutter übernommen wurden, es war die AOK Niedersachsen. Diese verklagte die für die Mutter zuständige Berufsgenossenschaft mit dem Argument, dass es sich bei dem Unfall um einen sog. Wegeunfall gehandelt habe. Für Wegeunfälle und deren Folgen sei die Berufsgenossenschaft zuständig. Deshalb verlangte die AOK die Zahlung von 19.000 Euro.
Das BSG hat entscheiden: Die Berufsgenossenschaft müsse nicht zahlen, da es kein Wegeunfall gewesen sei. Denn nach dem Gesetz müsse die Arbeitnehmerin auf dem versicherten Weg zur Arbeit sein. Da die verunfallte Mutter jedoch zuhause im Home-Office gearbeitet habe, habe sie sich überhaupt nicht auf ihrem Weg zur Arbeit befunden. Die Fahrt zur Kita sei rein privater Natur gewesen.
Unser Tipp
Melden Sie vorsorglich jeden Unfall ihrem Arbeitgeber und auch der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Meldung ist stets kostenfrei. Die Frage, wann ein Unfall von der Berufsgenossenschaft zu entschädigen ist, kann sehr kompliziert sein. Deshalb sollten Sie jede Entscheidung der Berufsgenossenschaft überprüfen lassen.
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