TOP Rechtsanwalt Arbeitsunfall

Setzen Sie nach einem Arbeitsunfall auf Fachanwälte für Medizin- & Sozialrecht

Spezialisten für Sozialrecht MdE EM-Rente GdB Schwerbehinderung Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit Berufsgenossenschaft

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Im Streit mit der Berufsgenossenschaft brauchen Sie besonders starke Anwälte

Die Unfallkasse oder die zuständige Berufsgenossenschaft als Träger der im SGB VII geregelten gesetzlichen Unfallversicherung lehnt die Anerkennung als Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit ab, zahlt kein Verletztengeld oder gewährt keine Unfallrente, weil ein Gutachter der BG die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mit unter 20% bewertet und Sie degenerative Vorschäden haben sollen? Sie können auf uns zählen, wenn Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen möchten. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizin- und Sozialrecht sind bundesweit an Ihrer Seite.

Spezialgebiete im Sozialrecht: Gesetzliche Unfallversicherung

Aktuelles

Ihr Vorteil: Ausgezeichnete Fachkanzlei für Medizin- und Sozialrecht

Spezialisten für Sozialrecht MdE EM-Rente GdB Schwerbehinderung Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit Berufsgenossenschaft
Spezialisten für Medizinrecht Wirtschaftswoche Behandlungsfehler Schmerzensgeld Aufklärung Arzthaftung Unfallrecht

Alle Rechtsanwälte bei Melzer Penteridis Kampe sind Fachanwälte für Sozialrecht mit jahrelanger Erfahrung und bundesweit für Sie da, außergerichtlich im Widerspruchsverfahren, vor dem Sozialgericht, dem Landessozialgericht (LSG) und dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Unsere ausgezeichnete Expertise – auch im Medizinrecht – verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit medizinischen Sachverständigen. Wir werten täglich anfechtbare Gutachten aus. 

arge-sozialrecht-Penteridis-Vorsitzender

Rechtsanwalt Penteridis ist 1. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und ist Mitglied im Fachanwaltsausschuss Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.

Bei komplexen Angelegenheiten stellen wir ein Team zusammen, wozu auch Fachanwälte für Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht hinzugezogen werden können. So können wir Sie umfassend beraten, wenn Sie auch Probleme mit der privaten Versicherung oder mit dem Arbeitgeber bekommen. 

Wir schauen über den Tellerrand und realisieren so Ansprüche, an die Sie ggf. noch gar nicht gedacht haben. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch zum Gutachter.

 

So einfach bekommen auch Sie Hilfe von einem Fachanwalt für Sozialrecht

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Problem mit der Unfallversicherung und Sie erhalten von uns eine objektive Ersteinschätzung. Garantiert kostenlos und unverbindlich, versprochen.

2

Individuelle Prüfung

Kosten fallen erst an, wenn Sie uns beauftragen. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir brauchen und erarbeiten ein maßgeschneidertes Konzept.

3

Vertretung allein Ihrer Interessen

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vorgerichtlich, vor Gericht und bei Bedarf im Hintergrund. Entfernungen spielen keine Rolle.

Sie haben ein Problem mit der Berufsgenossenschaft? Wir kennen Ihre Situation.

Ratgeber gesetzliche Unfallversicherung

Anwalt Sozialrecht

Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung können in Anspruch genommen werden:

Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen,
Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und zur Ersten Hilfe sowie Maßnahmen zur Früherkennung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,

Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und andere Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie zur Erleichterung der Verletzungsfolgen einschließlich wirtschaftlicher Hilfen,

Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit,

Renten an Hinterbliebene, Sterbegeld und Beihilfen,

Rentenabfindungen,

Haushaltshilfe,

Betriebshilfe für Landwirte.

Anwalt im Sozialrecht

Unfallversicherungsträger

Die Prüfung und Entscheidung, ob das Unfallereignis als Arbeitsunfall anerkannt wird, ob die Kosten der Heilbehandlung übernommen werden und ob Verletztengeld sowie eine Rente gezahlt wird, trifft die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand. Es gibt insgesamt neun nach Branchen gegliederte Berufsgenossenschaften (BG Bau, BG RCI, BGHM, BG ETEM, BGN, BGHW, BGW, BG Verkehr und VBG). Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in 19 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, vier Feuerwehr-Unfallkassen, die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom sowie die Unfallkasse des Bundes.

Fachanwalt für Sozialrecht

Aufgabe der Berufsgenossenschaften

Aufgabe der Träger der Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Schulunfälle sowie Berufskrankeiten nach der Berufskrankheitenverordnung (BKV) und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist die Gesundheit des Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und die unfallverletzte Person oder deren Hinterbliebenen durch Geldleistungen (Verletztengeld, Rente) zu entschädigen. Der gesetzliche Versicherungsschutz, vom Arbeitgeber durch Beiträge bzw. durch die öffentliche Hand finanziert, erfasst
  • alle abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer),
  • Kinder,
  • Schüler,
  • Studenten,
  • ehrenamtlich Tätige und
  • sogenannte Nothelfer von Unfallopfern (z.B. bei der ersten Hilfe nach einem Verkehrsunfall).
Erfahrungsgemäß lassen sich Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger im Verwaltungsverfahren von einer guten Argumentation zu Gunsten des Unfallverletzten überzeugen. Die anwaltliche Vertretung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht kann zudem zu einer erheblichen Verkürzung des Verwaltungsverfahrens beitragen. Dies gilt auch und vor allem für das Widerspruchsverfahren, wenn es um die Auswertung der vollständigen Verwaltungsakte einschließlich der medizinischen Gutachten der sogenannten Durchgangs-Ärzte geht. Wir prüfen, ob sich die BG an die „Spielregeln“ hält oder gehalten hat und suchen gezielt nach Verfahrensfehlern und inhaltlichen Fehlern.

Rechtsanwalt Sozialrecht

Durchgangsarzt (D-Arzt)

Ein „D-Arzt“ wird für die Berufsgenossenschaft bzw. den Unfallversicherungsträger (hoheitlich, d.h. es kommt ein Amtshaftungsanspruch in Betracht) tätig und erstellt im Auftrag und auf Kosten für die Unfallversicherung Gutachten, z.B. Zusammenhangsgutachten Das Erste Rentengutachten Das Zweite Rentengutachten Weiter führt der Durchgangsarzt die „besondere BG-liche“ Behandlung durch. In Betracht kommen alle ärztlichen Fachgebiete. Von besonderer Bedeutung sind jedoch die Gebiete
  • Unfallchirurgie
  • Orthopädie
  • HNO-Heilkunde
  • Neurologie
  • Psychiatrie
  • Schmerztherapie

Anwalt Sozialversicherungsrecht

Medizinische Leistungen nach dem neusten Stand der Wissenschaft

Während die Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ sein muss und der bedingungsgemäße Anspruch auf Kostenerstattung im tarflichen Umfang in der privaten Krankenversicherung eine „medizinisch notwendige Heilbehandlung“ voraussetzt, haben Unfallgeschädigte nach einem Arbeitsunfall oder im Falle einer Berufskrankheit nach dem SGB VII Anspruch auf die „bestmögliche“ Heilbehandlung und Rehabiliitation, d.h. regelmäßig Chefarztbehandlung „mit allen geeigneten Mitteln“:
  • Ambulante oder stationäre Heilbehandlung
  • Arznei- und Heilmittel, insbesondere Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie
  • Ausstattung mit orthopädischen und andere Hilfsmitteln sowie Körperersatzstücken
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie
  • Behindertensport
Häufig gelingt es, die Entscheidung des Sachbearbeiters der BG bzw. des Unfallversicherungsträgers erfolgreich anzufechten, und sei es „nur“ die Löschung des Gutachtens aus der Verwaltungsakte, so dass zunächst ein neues Gutachten eines anderes Sachverständigen eingeholt wird, um die unfallbedingten Beeinträchtigungen und nicht zuletzt die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt „richtig“ zu bewerten. Auf der anderen Seite kann auf das Rehabilitationsmanagement, das die Genesung und den Erhalt des Arbeitsplatzes vom Tag nach dem Unfall bis zur endgültigen Genesung zum Ziel hat, Einfluss genommen werden.

Fachanwalt Sozialrecht

Verletztengeld, Übergangsgeld, Rente, Teilhabeleistungen

Im Vordergund stehen regelmäßig folgende Leistungen:
  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Versichertenrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Pflegegeld und ggf. besondere Unterstützungsleistungen
Oft werden jedoch bestehende Ansprüche auf Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben nicht bedacht, z.B.:
  • Durchführung eines Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), gezielte Maßnahmen oder finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber zum Erhalt des Arbeitsplatzes,
  • Behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes,
  • Finanzielle Hilfen und persönliches Coaching durch Integrationsteams bei der Arbeitsuche,
  • Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung oder Berufsvorbereitung
  • Berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung,
  • Wohnungshilfe vom Umbau (z.B. Türenverbreiterung, barrierefreies Wohnen, Fahrstuhleinbau) bis hin zum behindertengerechten Neubau
  • Betriebs- oder Haushaltshilfe, Kraftfahrzeughilfe oder besonderen Unterstützungsleistungen
  • Stellung einer Pflegekraft, Pflegegeld oder stationäre Heimpflege nach einem Arbeitsunfall
  • Reise- oder Kinderbetreuungskosten
  • persönliches Budget für ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben nach dem Unfall
Unfallverletzte können diese Leistungen auch vorschussweise verlangen, wenn die Berufsgenossenschaft nicht unverzüglich eine endgültige Feststellung treffen kann. Auch Renten können in Form von Abfindungen ausgezahlt werden. Sofern sich die Entscheidung ohne sachlichen Grund verzögert, kann und sollte über eine sogenannte „Untätigkeitsklage“ nachgedacht werden. Eine einstweilige Verfügung, d.h. ein gerichtliches Eilverfahren, kommt dagegen in der GUV (gesetzliche Unfallversicherung) nur ausnahmsweise in Betracht. Gleichwohl praktizieren wir in allen Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eine regelmäßige Sachstandsanfrage, um die Akte im Gedächtnis des Richters „frisch zu halten“ und so auf eine Verkürzung des Verfahrens hinzuwirken. Hilfreich kann auch ein Erörterungstermin vor dem Sozialgericht sein.

Anwalt Sozialrecht

Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung über die 26. Woche hinaus um wenigstens 20 % gemindert ist, haben nach § 56 SGB VII Anspruch auf eine Rente. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) richtet sich dabei nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenen verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens.

Ihr Anwalt: Fachanwalt für Sozialrecht

Unsere Rechtsanwälte sind äußerst erfahrene Fachanwälte für Sozialrecht. Wir haben Streitigkeiten schon mit nahezu allen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern erfolgreich ausgefochten und kennen alle Kniffe der Sozialbehörden.

Marc O. Melzer

Rechtsanwalt, Partner

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Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Nikolaos Penteridis

Rechtsanwalt, Partner

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Ines Kampe, LL.M.

Rechtsanwältin, Partnerin

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Fachanwältin für Versicherungsrecht

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Machen Sie den Fakten-Check

In Deutschland gibt es derzeit 165.680 Rechtsanwälte. Davon sind


6,6 % Fachanwalt für Arbeitsrecht
1,1 % Fachanwalt für Sozialrecht
1,1 % Fachanwalt für Medizinrecht
0,9 % Fachanwalt für Versicherungsrecht

Drei Titel führen nur 0,7 % der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer).

Bei der Spezialkanzlei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB gehören gleich drei Rechtsanwälte zu den 0,7 % aller Anwälte in Deutschland, die überhaupt drei Fachanwaltstitel führen dürfen.

Die Kombination aus den oben genannten, seltenen Fachanwaltstiteln verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit Gerichten, Kollegen und Sachverständigen.

Diese Vorteile bringen wir gewinnbringend für unsere Mandanten ein. Ein über die vielen Jahre gewachsenes, starkes Netzwerk aus Kooperationspartnern (z.B. Steuerberater und medizinische Sachverständige) rundet das Leistungsspektrum ab.

Unsere Arbeitsweise bei einem Arbeitsunfall

1.

ERstberatung

Aufklärung über die Kosten und (Vorbereitung) weiterer Handlungsmöglichkeiten. Eine realistische und seröse (objektive) Einschätzung der Erfolgsaussichten ist nach Akteneinsicht und Auswertung der Verwaltungsakte möglich.

2.

Widerspruch

mit Antrag auf Akteneinsicht. Wurde alles ermittelt und berücksichtigt? Wurde eine beratungsärztliche Stellungnahme angefordert? Wurden alle Befunde der Behandler beigezogen?

3.

Nach Auswertung der vollständigen Verwaltungsakte

und ggf. Hinzuziehung von externen Sachverständigen wird der Widerspruch begründet, sobald der Mandant Freigabe erteilt.

4.

erforderlichenfalls
klage

zum Sozialgericht (ggf. Akteneinsicht, wenn wir erst mit der Klage, der Berufung oder der Revision beauftragt werden), sobald der Mandant Freigabe erteilt.

5.

Auswertung und stellungnahme

des gerichtlichen Sachverständigengutachtens.

6.

antrag auf einholung

eines Gegengutachtens nach § 109 SGG.

7.

Begleitung

zur mündlichen Verhandlung – und auf Wunsch zum Gutachter.

8.

Nach Abschluss der Instanz

Erörterung des weiteren Vorgehens, insbesondere zu den Erfolgsaussichten einer Berufung zum Landessozialgericht bzw. einer Revision oder einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht, wenn Sie denn „verloren“ haben.

So bewerten uns Mandanten im Unfallrecht

Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Habe sämtliche Unterlagen die ich hatte Hr. Melzer überlassen. Hat mich absolut kompetent beraten. Er wusste auf jede Frage eine Antwort und hat dann auch fachlich top gehandelt. Kann mir nicht vorstellen, dass es wo anders so gut klappen würde. Meine Erwartungen wurden nicht erfüllt, sondern um ein Vielfaches übertroffen.“ D.M.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich habe mit der Kanzlei MPK in den vergangenen Jahren schon viele gute Erfahrungen sammeln können. Die Kompetenz und Freundlichkeit beginnt im Vorzimmer und hört auch bei den Anwälten nicht auf. Zu Recht ist die Kanzlei MPK bei allen Rechtsfragen um unsere Firma auch unser erster Ansprechpartner! Ich freue mich auf viele weitere Jahre der Zusammenarbeit.“ M.H.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich war sehr mit der telefonischen Beratung zufrieden und der Weiterleitung von Akten und Anträge zum Gericht. Herr Melzer kämpft mit Kompetenz und Sachverstand für seine Mandanten um deren Recht vor Gericht zerstreiten. Nicht unerwähnt möchte ich auch die Zusammenarbeit zwischen meinem Psychologen und Herrn Melzer lassen. Diese Fachkanzlei kann ich nur weiterempfehlen.“
U.P.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Es lief alles super. Die Anwältin Frau Kampe ist nett – und vor allem kompetent. Sie kann sehr gut verhandeln. Klasse.“ M.I.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich bin sehr zufrieden. Sehr sympathische Leute. Anwalt und Angestellte. Ein Schicksalsschlag hatte mich getroffen, weil ich einen schweren Unfall mit meinem Motorrad hatte. Die Kanzlei konnte mir Gottseidank helfen. Eine wahre „Geldbeschaffungsmaschine“.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Nettes Personal. Der Anwalt war auch nett – und ehrlich. Er meinte, dass ich keine Chance habe in meinem Fall. Er hat gesagt, dass nur die Anwälte davon profitieren würden und ich es nicht versuchen sollte.“ U.M.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Bereits beim ersten Kontakt mit den netten Mitarbeiterinnen fühlte ich mich gut aufgehoben. Herr Penteridis schätzte anschließend die Chance, im Verfahren Recht zu bekommen, sehr realistisch ein. Gleichermaßen wurde ich verständnisvoll und kompetent auf mögliche Risiken hingewiesen. Ich kann die Kanzlei insgesamt bedenkenlos empfehlen.“ E.B.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich möchte mich für den professionellen juristischen Beistand und den damit verbundenen Erfolg bedanken. Sie zeigen eine hohe fachliche Kompetenz in Ihrem Bereich, welches sicherlich schwer zu überbieten ist. Ferner war auch die Kommunikation sehr zeitnah als auch einfach gewesen und somit absolut lösungsorientiert. Deswegen haben Sie auch die beste Bewertung erhalten“.

Oft gestellte Fragen zur Unfallversicherung

Sie haben nach Erhalt des Bescheides nur einen Monat Zeit (nicht vier Wochen!), um Widerspruch einzulegen. Von daher sollten Sie nicht zu lange warten. Wenn der Bescheid bestandskräftig wird, kann man zwar einen Überprüfungsantrag stellen, aber auch dieser Rechtsbehelf ist an Voraussetzungen gebunden.

Schildern Sie den Sachverhalt kurz und präzise. Stellen Sie das Problem dar und, ganz wichtig, Ihr Ziel.

Im Sozialrecht benötigen wir in der Regel nur den Bescheid, da wir stets Akteneinsicht nehmen. Das ist erforderlich, um die Argumente der Gegenseite zu prüfen und Fehler aufzuzeigen, ob und wo die Behörde „falsch abgebogen“ ist.

Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Ein Anwalt darf sich nur „Fachanwalt“ nennen, wenn er in einem Rechtsgebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschlussprüfung absolviert hat, nachweist, dass er in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig ist und sich ständig auf diesem Gebiet fortbildet. Dies wird, anders als die häufig anzutreffende Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten, von der Rechtsanwaltskammer überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist.

Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

Allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht, Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung), Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden und Recht des Familienlastenausgleichs, Recht
der Eingliederung Behinderter, Sozialhilferecht, Ausbildungsförderungsrecht.

Alle Anwälte von Melzer Penteridis Kampe verfügen alle über die Qualifikation zum Fachanwalt für Sozialrecht.

Rechtsanwalt Penteridis ist Mitglied im Fachanwaltsausschuss Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.

Das glauben viele Mandanten und leider selbst viele Versicherungsvermittler. Aber eine Rechtsschutzversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Die Rechtsschutzversicherung kommt auch nach einer Deckungszusage nicht für sämtliche Kosten auf. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, übernimmt die Versicherung natürlich nur Mehrkosten oberhalb der Selbstbeteiligung. Wenn der Gegner verliert, muss er die Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, aber nur in Höhe der Mindestgebühren nach dem  Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG).  Auch die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur diese Mindestgebührensätze, nach denen Anwälte gewöhnlich abrechnen. Spezialisierte Fachanwälte, wie wir, können mit diesen Mindestgebühren im Sozialrecht nicht kostendeckend arbeiten. Von daher vereinbaren wir – im konkreten Einzelfall – ggf. ein  Honorar oberhalb des RVG. Diese Honorare übernimmt im Erfolgsfall weder die Gegenseite, noch Ihre Rechtsschutzversicherung. Das gilt in der Regel auch für Reisekosten.

Sie sehen: Bei unserer Fachkanzlei ist es ähnlich wie bei Privatärzten. Die Gesetzliche Krankenkasse zahlt kassenärztliche Leistungen, aber keine zusätzlichen privatärztlichen Leistungen, die Sie selbst zu zahlen haben.

Gespräch mit einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Interview mit Rechtsanwalt Penteridis

Rechtsanwalt, MPK-Partner
Fachanwalt für Sozialrecht, Medizinrecht & Versicherungsrecht

„Was man gerne macht, so ein Sprichwort, das macht man gut. Und wir machen unsere Arbeit sehr gerne und mit voller Leidenschaft. Dabei können wir auf eine jahrelange, bundesweite Erfahrung im Medizin- und Sozialrecht und zum Teil auf unveröffentlichte Urteile und aktuelle Trends in der Literatur und der Rechtsprechung zurückgreifen. Wir stehen für eine objektive und professionelle Interessenvertretung. Nicht guter, sondern schlechter Rat kann teuer werden.“

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