TOP Rechtsanwalt Erwerbsminderungsrente

Setzen Sie gegen die Rentenversicherung auf ausgezeichnete Fachanwälte für Medizin- & Sozialrecht

Spezialisten für Sozialrecht MdE EM-Rente GdB Schwerbehinderung Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit Berufsgenossenschaft

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In Streit um Ihre Rente, insbesondere die EM-Rente, brauchen Sie besonders starke Anwälte

Wer schwer erkrankt ist, kann oftmals seinen Beruf nicht mehr ausüben und könnte einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) nach § 43 SGB VI haben, die oftmals als „Frührente“ bezeichnet wird. 

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht und Sozialrecht sind wir auf die Anerkennung der Erwerbsminderungsrente spezialisiert.

Die Stolpersteine der Rentenversicherung sind uns leider nur zu gut bekannt. Oft wird die Rente allein mit dem Hinweis abgelehnt, dass keine ausreichende Behandlung durchgeführt wird oder die Behandlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft seien. Dabei kommt es darauf gar nicht an. 

Sprechen Sie uns an. Wir kämpfen bundesweit für Ihre Rente!

Spezialgebiete im Sozialrecht: Erwerbsminderungsrenten 

Fachanwalt für Sozialrecht

Erwerbsminderungsrenten

Die Rente ist im Sozialgesetzbuch 6 (SGB VI) geregelt ist. Die Voraussetzungen sind sehr streng: Eine EM-Rente erhalten Sie nur dann, wenn Sie keine andere Ihnen zumutbare Tätigkeit ausüben können. Es gibt hierzu Zeitgrenzen: Können Sie nur noch zwischen 3 – 6 Stunden einer Arbeit nachgehen, erhalten Sie eine teilweise EM-Rente. Können Sie nicht mehr als 3 Stunden arbeiten, erhalten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente. Es kommt nicht darauf an, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können. Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob Sie irgendeiner in Deutschland verfügbaren Tätigkeit nachgehen können. Sind Sie noch in der Lage, sechs Stunden täglich zu arbeiten? Dann kommt eine EM-Rente nicht in Betracht. Eine Rente kommt aber auch dann in Betracht, wenn die Wegefähigkeit fehlt. Denn wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage sind, eine Bushaltestelle zu erreichen oder nicht Auto fahren können, sind Sie außerstande eine Arbeitsstelle zu erreichen. Das reicht dann für eine EM-Rente aus.

Die Erfahrung zeigt: Die Anträge auf EM-Rente werden oft zunächst zurückgewiesen. Dann muss man Widerspruch einlegen – und wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat, muss man beim Sozialgericht klagen. Hat auch die Klage keinen Erfolg, muss man Berufung einlegen zum Landessozialgericht (LSG). Danach kann es noch weitergehen, das nennt man Revision, zuständig ist hierfür das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Wir setzen uns für Sie ein, dass Sie die Rente erhalten. In vielen Fällen sind medizinische Sachverständigengutachten erforderlich. Hier kennen wir uns besonders gut aus. Rechtsanwalt Penteridis hält zu medizinischen Gutachten regelmäßig Vorträge und bildet andere Anwältinnen und Anwälte fort.

Aktuelles

Ihr Vorteil: Ausgezeichnete Fachkanzlei für Medizin- und Sozialrecht

Spezialisten für Sozialrecht MdE EM-Rente GdB Schwerbehinderung Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit Berufsgenossenschaft
Spezialisten für Medizinrecht Wirtschaftswoche Behandlungsfehler Schmerzensgeld Aufklärung Arzthaftung Unfallrecht

Alle Rechtsanwälte bei Melzer Penteridis Kampe sind Fachanwälte für Sozialrecht mit jahrelanger Erfahrung und bundesweit für Sie da, außergerichtlich im Widerspruchsverfahren, vor dem Sozialgericht, dem Landessozialgericht (LSG) und dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Unsere ausgezeichnete Expertise – auch im Medizinrecht – verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit medizinischen Sachverständigen. Wir werten täglich anfechtbare Gutachten aus. 

arge-sozialrecht-Penteridis-Vorsitzender

Rechtsanwalt Penteridis ist 1. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und ist Mitglied im Fachanwaltsausschuss Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.

Bei komplexen Angelegenheiten stellen wir ein Team zusammen, wozu auch Fachanwälte für Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht hinzugezogen werden können. So können wir Sie umfassend beraten, wenn Sie auch Probleme mit der privaten Versicherung oder mit dem Arbeitgeber bekommen. 

Wir schauen über den Tellerrand und realisieren so Ansprüche, an die Sie ggf. noch gar nicht gedacht haben. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch zum Gutachter.

 

So einfach bekommen auch Sie Hilfe von einem Fachanwalt für Sozialrecht

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Problem mit der Rentenversicherung und Sie erhalten von uns eine objektive Ersteinschätzung. Garantiert kostenlos und unverbindlich, versprochen.

2

Individuelle Prüfung

Kosten fallen erst an, wenn Sie uns beauftragen. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir brauchen und erarbeiten ein maßgeschneidertes Konzept.

3

Vertretung allein Ihrer Interessen

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vorgerichtlich, vor Gericht und bei Bedarf im Hintergrund. Entfernungen spielen keine Rolle.

Sie haben ein Problem mit der Sozialversicherung? Wir kennen Ihre Situation.

Ratgeber

Anwalt Sozialrecht

Der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung

folgt

Ihr Anwalt: Fachanwalt für Sozialrecht

Unsere Rechtsanwälte sind äußerst erfahrene Fachanwälte für Sozialrecht. Wir haben Streitigkeiten schon mit nahezu allen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern erfolgreich ausgefochten und kennen alle Kniffe der Sozialbehörden.

Marc O. Melzer

Rechtsanwalt, Partner

Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Nikolaos Penteridis

Rechtsanwalt, Partner

Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Ines Kampe, LL.M.

Rechtsanwältin, Partnerin

Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht

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Machen Sie den Fakten-Check

In Deutschland gibt es derzeit 165.680 Rechtsanwälte. Davon sind


6,6 % Fachanwalt für Arbeitsrecht
1,1 % Fachanwalt für Sozialrecht
1,1 % Fachanwalt für Medizinrecht
0,9 % Fachanwalt für Versicherungsrecht

Drei Titel führen nur 0,7 % der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer).

Bei der Spezialkanzlei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB gehören gleich drei Rechtsanwälte zu den 0,7 % aller Anwälte in Deutschland, die überhaupt drei Fachanwaltstitel führen dürfen.

Die Kombination aus den oben genannten, seltenen Fachanwaltstiteln verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit Gerichten, Kollegen und Sachverständigen.

Diese Vorteile bringen wir gewinnbringend für unsere Mandanten ein. Ein über die vielen Jahre gewachsenes, starkes Netzwerk aus Kooperationspartnern (z.B. Steuerberater und medizinische Sachverständige) rundet das Leistungsspektrum ab.

Unsere Arbeitsweise in sozialrechtlichen Rentenverfahren

1.

ERstberatung

Aufklärung über die Kosten und (Vorbereitung) weiterer Handlungsmöglichkeiten. Eine realistische und seröse (objektive) Einschätzung der Erfolgsaussichten ist nach Akteneinsicht und Auswertung der Verwaltungsakte möglich.

2.

Widerspruch

mit Antrag auf Akteneinsicht. Wurde alles ermittelt und berücksichtigt? Wurde eine beratungsärztliche Stellungnahme angefordert? Wurden alle Befunde der Behandler beigezogen?

3.

Nach Auswertung der vollständigen Verwaltungsakte

und ggf. Hinzuziehung von externen Sachverständigen wird der Widerspruch begründet, sobald der Mandant Freigabe erteilt.

4.

erforderlichenfalls
klage

zum Sozialgericht (ggf. Akteneinsicht, wenn wir erst mit der Klage, der Berufung oder der Revision beauftragt werden), sobald der Mandant Freigabe erteilt.

5.

Auswertung und stellungnahme

des gerichtlichen Sachverständigengutachtens.

6.

antrag auf einholung

eines Gegengutachtens nach § 109 SGG.

7.

Begleitung

zur mündlichen Verhandlung – und auf Wunsch zum Gutachter.

8.

Nach Abschluss der Instanz

Erörterung des weiteren Vorgehens, insbesondere zu den Erfolgsaussichten einer Berufung zum Landessozialgericht bzw. einer Revision oder einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht, wenn Sie denn „verloren“ haben.

So bewerten uns Mandanten

Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Habe sämtliche Unterlagen die ich hatte Hr. Melzer überlassen. Hat mich absolut kompetent beraten. Er wusste auf jede Frage eine Antwort und hat dann auch fachlich top gehandelt. Kann mir nicht vorstellen, dass es wo anders so gut klappen würde. Meine Erwartungen wurden nicht erfüllt, sondern um ein Vielfaches übertroffen.“ D.M.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich habe mit der Kanzlei MPK in den vergangenen Jahren schon viele gute Erfahrungen sammeln können. Die Kompetenz und Freundlichkeit beginnt im Vorzimmer und hört auch bei den Anwälten nicht auf. Zu Recht ist die Kanzlei MPK bei allen Rechtsfragen um unsere Firma auch unser erster Ansprechpartner! Ich freue mich auf viele weitere Jahre der Zusammenarbeit.“ M.H.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich war sehr mit der telefonischen Beratung zufrieden und der Weiterleitung von Akten und Anträge zum Gericht. Herr Melzer kämpft mit Kompetenz und Sachverstand für seine Mandanten um deren Recht vor Gericht zerstreiten. Nicht unerwähnt möchte ich auch die Zusammenarbeit zwischen meinem Psychologen und Herrn Melzer lassen. Diese Fachkanzlei kann ich nur weiterempfehlen.“
U.P.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Es lief alles super. Die Anwältin Frau Kampe ist nett – und vor allem kompetent. Sie kann sehr gut verhandeln. Klasse.“ M.I.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich bin sehr zufrieden. Sehr sympathische Leute. Anwalt und Angestellte. Ein Schicksalsschlag hatte mich getroffen, weil ich einen schweren Unfall mit meinem Motorrad hatte. Die Kanzlei konnte mir Gottseidank helfen. Eine wahre „Geldbeschaffungsmaschine“.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Nettes Personal. Der Anwalt war auch nett – und ehrlich. Er meinte, dass ich keine Chance habe in meinem Fall. Er hat gesagt, dass nur die Anwälte davon profitieren würden und ich es nicht versuchen sollte.“ U.M.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Bereits beim ersten Kontakt mit den netten Mitarbeiterinnen fühlte ich mich gut aufgehoben. Herr Penteridis schätzte anschließend die Chance, im Verfahren Recht zu bekommen, sehr realistisch ein. Gleichermaßen wurde ich verständnisvoll und kompetent auf mögliche Risiken hingewiesen. Ich kann die Kanzlei insgesamt bedenkenlos empfehlen.“ E.B.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich möchte mich für den professionellen juristischen Beistand und den damit verbundenen Erfolg bedanken. Sie zeigen eine hohe fachliche Kompetenz in Ihrem Bereich, welches sicherlich schwer zu überbieten ist. Ferner war auch die Kommunikation sehr zeitnah als auch einfach gewesen und somit absolut lösungsorientiert. Deswegen haben Sie auch die beste Bewertung erhalten“.

Oft gestellte Fragen

Sie haben nach Erhalt des Bescheides nur einen Monat Zeit (nicht vier Wochen!), um Widerspruch einzulegen. Von daher sollten Sie nicht zu lange warten. Wenn der Bescheid bestandskräftig wird, kann man zwar einen Überprüfungsantrag stellen, aber auch dieser Rechtsbehelf ist an Voraussetzungen gebunden.

Schildern Sie den Sachverhalt kurz und präzise. Stellen Sie das Problem dar und, ganz wichtig, Ihr Ziel.

Im Sozialrecht benötigen wir in der Regel nur den Bescheid, da wir stets Akteneinsicht nehmen. Das ist erforderlich, um die Argumente der Gegenseite zu prüfen und Fehler aufzuzeigen, ob und wo die Behörde „falsch abgebogen“ ist.

Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Ein Anwalt darf sich nur „Fachanwalt“ nennen, wenn er in einem Rechtsgebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschlussprüfung absolviert hat, nachweist, dass er in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig ist und sich ständig auf diesem Gebiet fortbildet. Dies wird, anders als die häufig anzutreffende Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten, von der Rechtsanwaltskammer überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist.

Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

Allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht, Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung), Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden und Recht des Familienlastenausgleichs, Recht
der Eingliederung Behinderter, Sozialhilferecht, Ausbildungsförderungsrecht.

Alle Anwälte von Melzer Penteridis Kampe verfügen alle über die Qualifikation zum Fachanwalt für Sozialrecht.

Rechtsanwalt Penteridis ist Mitglied im Fachanwaltsausschuss Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.

Das glauben viele Mandanten und leider selbst viele Versicherungsvermittler. Aber eine Rechtsschutzversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Die Rechtsschutzversicherung kommt auch nach einer Deckungszusage nicht für sämtliche Kosten auf. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, übernimmt die Versicherung natürlich nur Mehrkosten oberhalb der Selbstbeteiligung. Wenn der Gegner verliert, muss er die Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, aber nur in Höhe der Mindestgebühren nach dem  Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG).  Auch die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur diese Mindestgebührensätze, nach denen Anwälte gewöhnlich abrechnen. Spezialisierte Fachanwälte, wie wir, können mit diesen Mindestgebühren im Sozialrecht nicht kostendeckend arbeiten. Von daher vereinbaren wir – im konkreten Einzelfall – ggf. ein  Honorar oberhalb des RVG. Diese Honorare übernimmt im Erfolgsfall weder die Gegenseite, noch Ihre Rechtsschutzversicherung. Das gilt in der Regel auch für Reisekosten.

Sie sehen: Bei unserer Fachkanzlei ist es ähnlich wie bei Privatärzten. Die Gesetzliche Krankenkasse zahlt kassenärztliche Leistungen, aber keine zusätzlichen privatärztlichen Leistungen, die Sie selbst zu zahlen haben.

Gespräch mit einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Interview mit Rechtsanwalt Penteridis

Rechtsanwalt, MPK-Partner
Fachanwalt für Sozialrecht, Medizinrecht & Versicherungsrecht

„Was man gerne macht, so ein Sprichwort, das macht man gut. Und wir machen unsere Arbeit sehr gerne und mit voller Leidenschaft. Dabei können wir auf eine jahrelange, bundesweite Erfahrung im Medizin- und Sozialrecht und zum Teil auf unveröffentlichte Urteile und aktuelle Trends in der Literatur und der Rechtsprechung zurückgreifen. Wir stehen für eine objektive und professionelle Interessenvertretung. Nicht guter, sondern schlechter Rat kann teuer werden.“

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