Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft
Die Gesetzliche Unfallversicherung (zuständig sind die Berufsgenossenschaften) übernimmt die erforderlichen Behandlungskosten und zahlt bei Dauerschäden, wenn sie eine bestimmte Schwere haben, eine monatliche Verletztenrente. Die Leistungen sind im Gesetz genau definiert, und zwar im Sozialgesetzbuch 7 (abgekürzt: SGB VII).
Arbeitnehmer/innen
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, stehen Sie während Ihrer Arbeit grundsätzlich unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Schutz gilt automatisch über den Arbeitsvertrag und ist für Sie kostenlos. Ihr Arbeitgeber zahlt an die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese gewährt umfassende Leistungen. Voraussetzung hierfür ist im Wesentlichen, dass Sie einen Unfall erleiden bei Handlungen, die dem Beruf dienen. Private Handlungen sind darüber nicht versichert. Bezogen auf das Beispiel von oben mit dem Druckerpapier bedeutet das: Sie sind gesetzlich unfallversichert. Denn das Holen des Druckerpapiers ist rein beruflich bedingt. Wenn Sie hingegen das Druckerpapier aus dem Keller geholt haben, um private Dokumente auszudrucken (z.B. einen Hotelvoucher für Ihren Urlaub), besteht kein Versicherungsschutz.
Selbständige
Auch Selbständige können im Home-Office gesetzlich unfallversichert sein. Hierzu ist in der Regel jedoch erforderlich, dass Sie eine freiwillige Versicherung abschließen. Sie müssen sich also selber aktiv darum kümmern. Der Abschluss dieser Versicherung lohnt sich. Der jährliche Beitrag ist – je nach Branche, in der Sie tätig sind – gering und Sie erhalten sehr gute Leistungen. Unser Tipp: Lassen Sich hierzu beraten, die Berufsgenossenschaften stehen hier zur Beratung bereit.
Für alle gilt: Private Unfallversicherung
Neben der Gesetzlichen Unfallversicherung existiert noch die Private Unfallversicherung. Es handelt sich um einen Vertrag, den Sie mit einem Unternehmen abschließen (z.B. Allianz, LVM, GVV, AachenMünchener usw.). Diese Versicherung entschädigt jeden Unfall – unabhängig davon, ob er im beruflichen oder privaten Bereich passiert und unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer/in oder selbständig sind. Voraussetzung ist im Wesentlichen das Vorliegen eines Unfalls. Daneben gibt es noch formale Dinge zu beachten, insbesondere Fristen sind einzuhalten. Somit ist die Private Unfallversicherung – nicht nur während des Home-Office – eine sinnvolle Ergänzung. Welche Leistungen Sie von der Versicherung erhalten, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Sie können viele Leistungen vereinbaren: Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, Invaliditätsleistung, Invaliditätsrente usw. Lassen Sie sich auch hier beraten.
Die Versicherung zahlt nicht?
In vielen Fällen zahlen die Versicherungen nichts oder nicht das, was Ihnen rechtlich zusteht. Wir beraten Sie und vertreten Sie in solchen Fällen – unabhängig davon, ob Sie sich mit einer Berufsgenossenschaft oder einer Privaten Unfallversicherung streiten. Denn wir sind Fachanwälte für Versicherungsrecht, Fachanwälte für Sozialrecht und Fachanwälte für Medizinrecht und haben eine jahrelange Erfahrung in solchen Fällen.
Sprechen Sie uns an, wird sind gerne für Sie da.