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Aktuelle Urteile zum Sozialrecht

MPK | Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte veröffentlichen an dieser Stelle mit einem deutlichen zeitlichen Vorsprung vor den Printmedien brandaktuelle Urteile und Beschlüsse aus dem Bereich des Sozialrechts. 

Die Übersicht über die sozialrechtlichen Entscheidungen und Trends in der Rechtsprechung wird laufend aktualisiert von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht Nikolaos Penteridis, der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen AnwaltVerein (DAV) ist.

Sozialrecht, gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft, Arbeitsunfall, Wegeunfall, MInderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, Therorie der wesentlichen Bedingung, Unfallschaden, Schwerbehinderung, Grad der Behinderung, GdB, Krankenbehandlung, Impfschaden, IfSG

Aktuelle Rechtsprechung zum Sozialrecht

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Haftungsprivilegierung: Abgrenzung Betriebswegeunfall und Wegeunfall (bei Vereinssitzungen)

OLG Celle, Urteil vom 28.07.2021 – 14 U 43/21

1. Als betriebliche Tätigkeit des Schädigers i.S.d. § 105 Abs. 1 SGB VII ist grundsätzlich jede gegen Arbeitsunfall versicherte Tätigkeit zu qualifizieren. Entscheidend ist, ob es sich um eine betriebsbezogene Tätigkeit handelt, die dem Schädiger von dem Betrieb oder für den Betrieb übertragen war oder die von ihm im Betriebsinteresse ausgeführt worden ist.

2. Der Begriff der betrieblichen Tätigkeit ist weit auszulegen und objektiv zu bestimmen. Erforderlich ist eine unmittelbar mit dem Zweck der betrieblichen Beschäftigung zusammenhängende und dem Betrieb dienliche Tätigkeit. Es kommt darauf an, ob der Schaden in Ausführung einer betriebsbezogenen Tätigkeit verursacht wurde und nicht nur bei Gelegenheit.

3. Zur Abgrenzung der Unfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 f. SGB VII fallen, von sonstigen Wegeunfällen i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII, bei denen eine Entsperrung der Haftung erfolgt, ist zu prüfen, ob nach der ratio legis der §§ 104 f. SGB VII eine Haftungsbeschränkung geboten ist, weil sich aufgrund der bestehenden betrieblichen Gefahrengemeinschaft ein betriebsbezogenes Haftungsrisiko verwirklicht hat, von dem der Unternehmer auch hinsichtlich eventueller Freistellungs- und Erstattungsansprüche grundsätzlich befreit werden soll. Maßgeblich ist das Verhältnis des Geschädigten zu dem in Anspruch genommenen Schädiger. Im Unfall muss sich das betriebliche Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem manifestiert haben.

4. Die Teilnahme an einer Vorstandssitzung eines Vereins (hier: sozialpolitischer Interessenverband in der Rechtsform des gemeinnützigen eingetragenen Vereins), die in einer privaten Gaststätte stattfindet, kann eine Haftungsprivilegierung i.S.d. § 105 SGB VII begründen. Das gilt für den von der Organisationsherrschaft des Veranstalters erfassten Bereich. Die Nutzung von Räumlichkeiten einer Gaststätte führt aber nicht dazu, dass der Nutzer ohne weiteres die Organisationshoheit über das gesamte Gaststättengelände samt zugehörigem Hof innehat.

5. Bei einem Sturz zu Beginn des Antritts der Rückfahrt nach Beendigung der Sitzung auf dem der Gaststätte vorgelagerten Hofgelände kann es sich um einen Wegeunfall i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII handeln (hier bejaht), wenn der Unfall nicht Ausdruck der betrieblichen Verbindung der Geschädigten zum Verein war und der Hof ohne die Herrschaft des Vereins, der die betriebliche Tätigkeit (hier: Vorstandssitzung) organisiert hat, anderen Besuchern uneingeschränkt offenstand. Der Unfall unterfällt dann keiner Haftungsprivilegierung.


Versorgungsvertrag für häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe – außerordentliche Kündigung bei grober Pflichtverletzung

Sozialgericht für das Saarland, Beschluss vom 15. Juni 2021 – S 20 KR 23/21 ER

1. Grobe Verletzungen der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Patienten oder der Krankenkasse sind nach den – nicht abschließend zu verstehenden – Regelbeispielen der §§ 14 Abs 3,13 Abs 3 des Rahmenvertrages über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe im Saarland gegeben, wenn ua der Patient infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung zu Schaden kommt oder nicht erbrachte Leistungen in Betrugsabsicht gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden.

2. Dass die Pflichtverletzungen Leistungen nicht nur nach dem SGB V, sondern auch nach dem SGB XI betreffen, ist ohne Belang, wenn der Pflegedienst Pflegeleistungen in beiden Bereichen anbietet und damit für die sorgfältige Ausführung aller angebotenen Leistungen die Gewähr übernimmt.

3. Lässt die Haltung des Pflegedienstes keine Bereitschaft erkennen, die den Krankenversicherungen Anlass zu der Erwartung geben könnte, bei entsprechenden Anstrengungen könne der Pflegedienst wieder die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllen, ist eine außerordentliche Kündigung nicht zu vermeiden.


Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – vom Unternehmen organisierter Skitag

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Mai 2021 – L 3 U 1001/20

Ein eintägiger, vom Unternehmer organisierter Skitag, der nicht in ein vorab erkennbares, auch sportlich nicht interessierte Mitarbeiter ansprechendes Veranstaltungsprogramm eingebettet ist, stellt keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar (Anschluss an BSG vom 15.11.2016 – B 2 U 12/15 R = SozR 4-2700 § 2 Nr 37).


Krankenversicherung – Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Mai 2021 – L 4 KR 1203/19

Die durch Art 1 Nr 6, Art 13 Abs 1 des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2387, 2393) am 15.12.2018 in Kraft getretene Vorschrift des § 240 Abs 1 S 4 SGB V, wonach die Krankenkasse die Beiträge des freiwilligen Mitglieds für Zeiträume neu festzusetzen hat, für die ihr hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds die jeweils anzuwendende Mindestbeitragsbemessungsgrundlage nicht überschreiten, entfaltet Rückwirkung und ist in einem laufenden Verfahren nach § 44 SGB X zu beachten.


Gesetzliche Unfallversicherung – Berufskrankheit BKV Nr 4104 – Lungenkrebs

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 04. Mai 2021 – L 3 U 174/20

1. Die BK-Reporte Faserjahre (hier: BK-Report 1/2007 Faserjahre) enthalten Vorgaben für die qualifizierte Ermittlung der Faserjahre durch den Präventionsdienst.

2. Auch für das Gericht sind diese Reporte und der dort jeweils wiedergegebene aktuelle Erkenntnisstand im Interesse der Gleichbehandlung der Versicherten maßgeblich.

3. Die BK-Reporte ermöglichen dem Gericht zudem eine Plausibilitätskontrolle der Feststellungen des Präventionsdienstes.


Gesetzliche Unfallversicherung – Berufskrankheit gem BK 2108 und 2101 – bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 04. Mai 2021 – L 3 U 70/19

1. Die Beurteilungskriterien in den Konsensempfehlungen beziehen sich auf bandscheibenbedingte Berufskrankheiten der LWS, wozu sowohl die BK Nr 2108 als auch die BK Nr 2110 gehören.

2. Das 2. Zusatzkriterium der Konstellation B2 der Konsensempfehlungen („Besonders intensive Belastung: Anhaltspunkt: Erreichen des Richtwertes für die Lebensdosis in weniger als 10 Jahren“) wird nicht ausschließlich durch Erreichen des Richtwertes für die Lebensdosis durch schweres Heben und Tragen von Lasten (= 25 MNh) im Sinne der BK Nr 2108 erfüllt.

3. Vielmehr ist das Kriterium bei Erreichen jedes Richtwertes für die Lebensdosis in weniger als 10 Jahren erfüllt, bei dem nach aktuellem Stand angesichts der Expositionsdauer ein erhöhtes Risiko für eine bandscheibenbedingte Erkrankung der LWS anzunehmen ist.

4. Ein solcher Richtwert ist bei einer Ganzkörperschwingungsbelastung im Rahmen der BK Nr 2110 der Dosisrichtwert von Dv von 1450 (m/s2)2.

5. Bei einer Kombinationsbelastung aus schwerem Heben und Tragen sowie vertikalen Ganzkörper-Schwingungen ist dies der Alpha-Richtwert von 1,0.


Gesetzliche Unfallversicherung – Heilbehandlung – selbst beschaffte Leistungen – Kostenerstattungsanspruch – entsprechende Anwendung des § 13 Abs 3 SGB 5

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. April 2021 – L 9 U 189/19

1. Verschafft sich ein Versicherter Leistungen der Heilbehandlung außerhalb des gesetzlich vorgesehenen Beschaffungsweges (Sach- und Dienstleistungen) selbst, indem er eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nimmt, kommt eine Kostenerstattung nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des analog anzuwendenden § 13 Abs 3 SGB V in Betracht.

2. Ein Erstattungsanspruch scheidet aus, wenn sich der Versicherte die Leistung selbst beschafft hat, ohne zuvor den Unfallversicherungsträger einzuschalten und dessen Entscheidung abzuwarten.


Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – Zeckenbiss, Borreliose

Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 30. April 2021 – L 1 U 509/20

Zur Nichtanerkennung eines Zeckenbisses als Arbeitsunfall gem § 8 Abs 1 SGB 7, wenn nicht im Vollbeweis die Ausübung einer versicherten Tätigkeit zum Zeitpunkt des Zeckenbisses festgestellt werden kann.


Gesetzliche Unfallversicherung – Zur Anerkennung einer Arthrofibrose am rechten Kniegelenk und der damit verbundenen Bewegungseinschränkungen als mittelbare Unfallfolge

Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 30. April 2021 – L 1 U 577/20

1. Gesundheitsschäden aufgrund einer ärztlichen Behandlung sind auch dann mittelbare Unfallfolgen, wenn die Heilbehandlung zwar objektiv der Behebung eines nicht durch das Unfallereignis bedingten Leidens dient, der Verletzte aufgrund des Verhaltens eines Durchgangsarztes jedoch den Eindruck haben durfte, die Behandlung solle zur Behebung der durch einen Arbeitsunfall verursachten Gesundheitsschäden durchgeführt werden.

2. Befindet sich ein Versicherter nach einem Arbeitsunfall durchgehend in durchgangsärztlicher Behandlung, so entfällt eine Einstandspflicht nach § 11 Abs 1 SGB 7 nur, wenn der Abbruch der durchgangsärztlichen Behandlung durch die Berufsgenossenschaft bewiesen wird.

3. Auch die Prüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen einer Gesundheitsstörung und einer der nach § 11 Abs 1 SGB 7 tatbestandlichen Maßnahme erfolgt nach der Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl BSG vom 15.5.2012 – B 2 U 31/11 R = UV-Recht Aktuell 2012, 993).


Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – Komplettruptur der Supraspinatussehne, Voraussetzungen für eine traumatische Rotatorenmanschettenruptur

Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 29. April 2021 – L 1 U 1389/19

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Zusammenhangstrennung der Supraspinatussehne mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf ein Unfallereignis zurückgeführt werden kann.

2. Ernsthafte Zweifel an einer unfallbedingten Verursachung der Zusammenhangstrennung der Supraspinatussehne können durch die Beteiligung gleichzeitig aller wesentlichen Muskeln der Rotatorenmanschette im Sinne einer Multizentrizität begründet werden.


Krankenversicherung – Liposuktion – kein Ausschluss der bei einem BMI von mehr als 40

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 2021 – L 11 KR 3323/19

1. Ein Anspruch auf Durchführung einer sog Vorab-Prüfung durch die Krankenkasse kann vor Durchführung einer stationären Behandlung gegeben sein, wenn zweifelhaft ist, ob die von der Versicherten beanspruchte Behandlungsmethode (hier: stationäre Liposuktion) dem Qualitätsgebot entspricht.

2. Die chirurgische Fettabsaugung bei einem Lipödem im Stadium III ist nach § 4 Abs 4 QS-RL Liposuktion (juris: QLipRL) auch bei Vorliegen eines BMI von mehr als 40 kg/m² nicht in jedem Fall ausgeschlossen.


Gesetzliche Unfallversicherung: MdE nach unfallbedingten Augenverletzungen

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. April 2021 – L 3 U 259/20

1. Die MdE nach unfallbedingten Augenverletzungen richtet sich bei eingeschränktem Sehvermögen grundsätzlich nach der Sehschärfentabelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. Andere mit der Funktionsminderung des Sehvermögens einhergehende Beeinträchtigungen sind grundsätzlich von den Tabellenwerten erfasst, wenn sie nicht wesentlich über das normalerweise zu erwartende Beeinträchtigungsmoment hinausgehen.

2. Bei der Bewertung der MdE nach einem Arbeitsunfall am Auge stellt die Weiterentwicklung einer bereits im Unfallzeitpunkt bestehenden Schädigung am anderen Auge (hier: Verschlechterung des Sehvermögens aufgrund Linsenverletzung) jedenfalls dann einen zu berücksichtigenden Vorschaden dar, wenn die frühere Augenverletzung ebenfalls auf einem versicherten Arbeitsunfall beruht und die Verschlechterung kausal i.S.d. Theorie der wesentlichen Bedingung Folge dieses früheren Arbeitsunfalls ist.


Gesetzliche Unfallversicherung – Wegeunfall – Handlungstendenz – Verlassen des unmittelbaren Heimwegs

SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 12. April 2021 – S 5 U 232/20

Kollidiert ein Arbeitnehmer auf dem unmittelbaren Heimweg mit einem plötzlich auf die Straße springenden Hund und erleidet daraufhin einen Schockzustand, der durch die verbalen Attacken und Beschädigungen seines Fahrzeugs durch die Freunde des Hundehalters noch verstärkt wurde, steht er auch dann gem § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7 weiter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er den direkten Weg verlässt, um in einer naheliegenden Tankstelle vor den Angriffen Schutz zu suchen.


Gesetzliche Unfallversicherung – Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 – Hepatitis B-Infektion

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2021 – L 2 U 117/20

Zur Nichtanerkennung einer Hepatitis B-Infektion eines ehrenamtlichen Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr als Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101, wenn dieser persönlich bei seiner konkret ausgeübten Tätigkeit nicht in ähnlichem Maße einer konkreten Infektionsgefahr, vergleichbar den im Gesundheitsdienst Tätigen, ausgesetzt war (kein erhöhter Grad der Durchseuchung des Arbeitsumfeldes hinsichtlich der kontaktierten Personen als auch der Objekte).


Gesetzliche Unfallversicherung – Wie-Beschäftigter

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. März 2021 – L 2 U 46/19

Erledigt der Sohn auf einem in seinem Eigentum stehenden Grundstück, für das ein Nießbrauch der Eltern bestellt ist, Gartenarbeit , so wird er trotz Nießbrauchrecht nicht fremdnützig tätig. Er wird nicht als Wie-Beschäftigter seiner Eltern tätig.


Gesetzliche Unfallversicherung – Wegeunfall – chronisch obstruktive Lungenkrankheit als Unfallfolge

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. März 2021 – L 5 U 13/17

Zur Nichtanerkennung einer chronisch obstruktiven Lungenkrankheit (COPD im Stadium nach Gold II) als Unfallfolge eines anerkannten Wegeunfalls mangels Nachweises der haftungsbegründenden Kausalität (hier: keine traumatische Verletzung der Lunge, aber pulmologische Veränderungen im Sinne einer chronisch obstruktiven Lungenkrankheit aufgrund jahrelangen inhalativen Zigarettenrauchens).


Gesetzliche Unfallversicherung – Verletztengeld – Beendigung

Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 10. März 2021 – L 7 U 17/18

1. Eine von der Verwaltung vorzunehmende Prognose ist vom Gericht dahingehend zu prüfen, ob der festgestellte Sachverhalt den Schluss auf die hypothetische Tatsache erlaubt. Eine Prognose ist fehlerhaft, wenn Tatsachen nicht richtig festgestellt oder nicht alle Umstände richtig gewürdigt sind oder die Prognose auf unrichtigen oder unsachlichen Erwägungen beruht. Der Auffassung des LSG Stuttgart vom 20.3.2014 – L 10 U 2744/12 Rn 45, 46, wonach die im Rahmen der Feststellung des Endes eines Anspruchs auf Verletztengeld nach § 46 Abs 3 S 2 SGB VII erforderliche Prognose, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nicht zu erbringen seien, gerichtlich in vollem Umfang zu überprüfen sei, ohne dass dem Unfallversicherungsträger insoweit ein Beurteilungsspielraum zustehe, schließt sich der Senat nicht an.

2. Die Begründung für die nach § 46 Abs 3 S 2 SGB VII zu treffende Prognose kann von der Widerspruchsbehörde nachgeholt werden (entgegen LSG Berlin-Potsdam vom 11.4.2013 – L 3 U 269/11).


Gesetzliche Unfallversicherung – Anerkennung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfall

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 09. März 2021 – L 8 U 49/18

1. Zur Anerkennung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 SGB 7 ist erforderlich, dass der Weg, den der Versicherte zurücklegt, wesentlich dazu dient, den Ort der beruflichen Tätigkeit oder nach deren Beendigung die eigene Wohnung oder einen anderen Endpunkt des Weges von dem Ort der Tätigkeit zu erreichen. Maßgebend ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten (BSG Urteil vom 6. 10. 2020, B 2 U 9/19 R).

2. Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht auch der Weg zu dem privaten Rückzugsraum, an dem der Versicherte sich durch soziale Bindungen zu anderen Personen regelmäßig aufhält (BSG Urteil vom 18. 10. 1994, 2 RU 31/93).


Gesetzliche Unfallversicherung – Bindung des Unfallversicherungsträgers an zu Unrecht festgestellte Unfallfolgen

Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. März 2021 – L 15 U 523/19

1. Vom Unfallversicherungsträger mit Bindungswirkung anerkannte Folgen eines Arbeitsunfalls bleiben bestandskräftig, und zwar auch dann, wenn die ursprünglich dem Anerkenntnis zugrunde liegende ärztliche Beurteilung sich später als unrichtig erweist (BSG Urteil vom 29. 1. 1971, 2 RU 161/68). Dies gilt auch dann, wenn sich deren Anerkennung nicht aus dem Tenor des Bescheides, sondern aus dessen Begründung unzweideutig ergibt. Maßgeblich ist der objektive Sinngehalt des ergangenen Bescheides.

2. Eine unfallbedingte einseitige Verengung der Nasengänge mit Atembehinderung ist mit einer MdE von unter 10 v. H. zu bewerten. Bei beidseitiger Atembehinderung beträgt die MdE 10 bis 20 v.H.

3. Erst bei einer komplett einseitig aufgehobenen Nasenatmung kann von einer MdE von 10 v. H. ausgegangen werden.


Impfschaden – ASIA-Syndrom

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. Februar 2021 – L 10 VE 1/17

1. Die Entscheidung des EuGH vom 21.6.2017 (C-621/15 = NJW 2017, 2739) gibt keinen Anlass von der feststehenden Rechtsprechung im Impfschadensrecht zur Kausalität abzuweichen.

2. Derzeit liegen in der Wissenschaft keine überzeugenden Hinweise für eine aluminiumbedingte Toxizität von Impfungen vor. Impfbedingte neurologische Schadensvermutungen beim Menschen durch das Adjuvans Aluminium sind daher (bisher) reine Spekulation.


Gesetzliche Unfallversicherung – Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und abhängige Beschäftigung

Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 2021 – L 6 U 245/17

Allein die Angabe eines Unfallverletzten, eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt zu haben, genügt nicht für die Verneinung einer versicherten Verrichtung. Bei Subunternehmerketten kommt darüber hinaus eine abhängige Beschäftigung in Betracht, wobei die zugrunde liegenden Vereinbarungen sowie die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu beachten sind.

Zur Bewertung eines Subunternehmers als Beschäftigter.


Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – Teilnahme an Kampfausbildung der Soldaten

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. Februar 2021 – L 5 U 5/17

Eine Zivilangestellte der Bundeswehr, die während ihrer Dienstzeit auf freiwilliger Basis an einer Winterkampfausbildung (Skifahren) der Soldaten und damit nicht aufgrund einer dienstlichen Anweisung ihres Dienstherrn teilnahm und sich dabei verletzte, steht nicht gem § 8 Abs 1 SGB 7 unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.


Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – wesentliche Teilursache für Sehnenruptur auf einer Dienstreise

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. Januar 2021 – L 3 U 195/19

Eine versicherte Ursache, die gemeinsam mit einer bestehenden Schadensanlage objektiv wirksam für eine Sehnenruptur geworden ist, ist keine rechtlich wesentliche (Mit-) Ursache für die Ruptur, wenn die nichtversicherte Schadensanlage überragend ist. Es verwirklicht sich dann kein Risiko, das dem Schutzzweck der Unfallversicherung zuzuordnen ist. Der soziale Schutz wird in derartigen Fällen durch die Krankenversicherung abgedeckt.


Gesetzliche Unfallversicherung – Wegeunfall – dritter Ort, Betriebsweg

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2021 – L 3 U 46/18

1. Ob die Zurücklegung eines Weges der Aufnahme der versicherten Tätigkeit dient, ist wertend anhand der durch objektiv feststellbare Umstände gestützten Handlungstendenz des Versicherten zu entscheiden.

2. Ein grundsätzlich nicht versicherter Abweg liegt vor, wenn der Versicherte den Weg zum Ort der Tätigkeit räumlich dadurch verlängert, dass er eine Strecke wählt, die nicht mehr in Richtung auf sein versichertes Ziel führt.

3. Ein im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegter versicherter Betriebsweg liegt nur dann vor, wenn objektive Umstände Rückschlüsse auf eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit zulassen.

4. Bei privat und betrieblich gemischter Motivationslage bzw. gespaltener Handlungstendenz ist zur Feststellung eines betrieblichen Zusammenhangs zu ermitteln, ob die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre.

5. Betriebliche Unterlagen können „Arbeitsgeräte“ im Sinne des § 8 Abs 2 Nr 5 SGB VII darstellen. Die „Verwahrung“ von Arbeitsgerät umfasst als Gegenstück auch die „Entwahrung“ sowie die damit zusammenhängenden Wege und Handlungen sowohl auf dem Arbeitsplatz als auch an einer anderen Stelle.

6. Zur Begründung von Versicherungsschutz auf einer Dienstreise kommt es darauf an, ob die konkrete Verrichtung, bei der der Unfall eingetreten ist, eine rechtlich bedeutsame Beziehung zu der betrieblichen Tätigkeit am auswärtigen Dienstort aufgewiesen hat, welche die Annahme eines inneren Zusammenhangs rechtfertigt. Einen „Dienstreisebann“ gibt es nicht.


Gesetzliche Unfallversicherung – Unfall eines professionellen Eishockeyspielers beim Krafttraining

Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 13. Januar 2021 – L 2 U 16/20

1. Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist nach § 8 Abs. 1 SGB 7 u. a. erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist.

2. Bei einem professionellen Eishockeyspieler ist die Ausübung des Krafttrainings Teil der versicherten Beschäftigung, wenn es nach Zeit oder Ort der Erfüllung so konkretisiert worden ist, dass den Betreffenden eine konkrete Rechtspflicht getroffen hat, an einem bestimmten Ort, in einem bestimmten Umfang und mit einem vorgegebenen Inhalt als Gegenleistung für das ab Inkraftsetzung des Vertrags zu zahlende Gehalt auszuführen ist (BSG Urteil vom 3. 4. 2014, B 2 U 25/12 R).

3. Hat der Betreffende hierbei einen Gesundheitserstschaden erlitten, so hat dieser den Unfall bei einer versicherten Tätigkeit als Beschäftigter erlitten, mit der Folge, dass er nach § 8 Abs. 1 SGB 7 als Arbeitsunfall anzuerkennen ist.


Rentenversicherung – Witwenrente – Versorgungsehe

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2021 – L 2 R 501/18

Wenn es bei über 7 Jahren Heiratsabsichten erst kurz vor dem Tod des Versicherten zur Eheschließung kommt, spricht das für eine Versorgungsehe.


Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – psychischer Gesundheitsschaden

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2020 – L 8 U 1801/20

1. Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine heftige verbale Auseinandersetzung einer Verkäuferin mit einem erbosten Kunden als Arbeitsunfall anerkannt werden kann.

2. Der erforderliche Traumacharakter eines solchen Ereignisses im Sinne einer hinreichend seelisch belastenden Extremsituation ist grundsätzlich zu verneinen, wenn die Versicherte selbst eine strafbare Beleidigung ausspricht und in sonstiger Weise aktiv und wesentlich zu der Eskalation des Konflikts beiträgt.

3. Die Drohung damit, die Polizei zu rufen oder eine Anzeige zu erstatten, ist ein im Rechtsstaat grundsätzlich zulässiges Vorgehen und gerade nicht das Inaussichtstellen eines nicht hinzunehmenden Übels.

4. Die Diagnosen von Panikattacken und einer reaktiven Depression durch den behandelnden Psychiater als „möglich“ reicht für den erforderlichen Vollbeweis eines Gesundheitserstschadens nicht aus.


Krankenversicherung – keine Möglichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung in Gebärdensprache

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. April 2021 – L 9 KR 312/20

Finden gehörlose Versicherte zeitnah keine Psychotherapeutin, die in der Lage ist, eine Psychotherapie in Deutscher Gebärdensprache durchzuführen, haben sie auch unter dem Gesichtspunkt des Systemversagens keinen Anspruch darauf, die Behandlung bei Therapeut*innen durchzuführen, die nur eine Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde zur Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) besitzen.


Zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung eines Honorararztes im notärztlichen Rettungsdienst

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 31. März 2021 – L 7 BA 15/18

Zur sozial- bzw rentenversicherungsrechtlichen Beurteilung der Tätigkeit eines Honorararztes im notärztlichen Rettungsdienst (vgl LSG Neustrelitz vom 28.4.2015 – L 7 R 60/12).

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