TOP Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht Behandlungsfehler Fachanwalt für Medizinrecht
Startseite » Arzthaftung/Medizinrecht
Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers und suchen einen Anwalt in Ihrer Region oder vor Ort? Das ist zunächst verständlich, allerdings ist die örtliche Nähe lange nicht so wichtig wie Erfahrung und Spezialisierung. Das stellen viele Patienten leider erst fest, wenn die Arzthaftungsklage in der ersten Instanz nach einem langen Kampf und einem negativen Sachverständigengutachten abgewiesen wurde und der Anwalt die „Flinte ins Korn wirft“. Wenn Sie sich diese Erfahrung sparen möchten, setzen Sie von Anfang an auf erfahrene Fachanwälte für Medizinrecht, die sich auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert haben. Notfalls übernehmen wir auch erst in der Berufung zum Oberlandesgericht. Sie können auf uns zählen, wenn Sie Ihre Rechte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Behandlungsfehler gegen den Arzt, das Krankenhaus und die gegnerische Haftpflichtversicherung nach einem (grober) Behandlungsfehler erfolgreich durchsetzen möchten.
Unsere Fachanwälte für Versicherungs- und Medizinrecht vertreten ausschließlich die Patientenseite, Wir setzen Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Behandlungsfehlern durch und vertreten Sie in jeder Lage des Verfahrens. Wir sind bundesweit an der Seite medizingeschädigter Patienten.
- Kanzlei für Arzthaftung & Medizinrecht
- schnelle Hilfe von echten Experten
- Bundesweit für Sie da
- wir vertreten nur Patienten und Krankenkassen
- auf Augenhöhe mit Gegnern und Gerichten
Inhaltsverzeichnis
Unsere Spezialgebiete im Arzthaftungsrecht
Ihr Vorteil: Fachkanzlei für Medizinrecht
Kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt für Medizinrecht
Ratgeber zum Arzthaftungsrecht
Ihr Anwalt: Fachanwalt für Medizinrecht
Schritt für Schritt: Unsere Arbeitsweise
Oft gestellte Fragen zum Arzthaftungsrecht
Spezialgebiet im Medizinrecht: Arzthaftungsrecht
Das Wichtigste in Kürze:
- Behandlungsunterlagen sichern und auswerten
- Ansprüche anmelden und Verjährung nicht aus den Augen verlieren
- die richtigen Hebel zur richtigen Zeit umlegen
- Nicht zu früh aufgeben - halten Sie durch!
Im Arzthaftungsrecht beraten und vertreten Sie in jeder Lage des Verfahrens gegen den Arzt, das Krankenhaus und die Haftpflichtversicherung
Verdacht eines Fehlers?
Wenn sich nach einer ärztlichen Behandlung Fehler zeigen oder der nachbehandelnde Arzt auf einen möglichen Behandlungsfehler hinweist, sollten sofort die Behandlungsunterlagen angefordert und ausgewertet werden. Unsere Fachanwälte für Medizinrecht stehen Ihnen zur Seite.
Medizinisches Gutachten?
Im Arzthaftungsrecht geht nichts ohne medizinische Sachverständige. In der Regel werden forensisch erfahrene Ärzte aus dem jeweils betroffenen Fachgebiet beauftragt, um die Ursache der Behinderungen und die Folgen abzuklären. Sprechen Sie uns an. Unsere Fachanwälte für Medizinrecht werten täglich Gutachten aus.
Ärztekammer, Medizinischer Dienst?
Es muss nicht immer ein kostspieliges Privatgutachten her, das auch die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt. Unsere Fachanwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht kümmern sich darum und zeigen Ihnen Wege und Möglichkeiten auf. Sprechen Sie uns an.
Gutachten liegt vor?
Sie haben ein Gutachten des Medizinisches Dienstes der Krankenversicherung oder eine Entscheidung der Schlichtungsstelle oder Gutachterkommission der Ärztekammer ? Wir sagen Ihnen, ob und wie es weitergehen kann, selbst nach einem negativen oder ungünstigen Gutachten. Das Gutachten muss juristisch ausgewertet werden. Sie dürfen in dieser existenziellen Lage Ihres Kindes nicht kampflos aufgeben.
Verhandlung mit Haftpflicht?
Sie oder Ihr Anwalt verhandeln schon länger mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Krankenhauses und es geht irgendwie nicht weiter? Wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen Auswege auf. Nicht selten lehnen Versicherer berechtigte Ansprüche ab und ziehen die Regulierung für die Geschädigten in die Länge. Sorgen Sie für einen Verzicht auf die Verjährung!
Klageverfahren – Berufung?
Bei vielen gescheiterten Klagen im Arzthaftungsrecht, die wir erst in der zweiten Instanz übernehmen, stellen wir fest, dass die Gutachter falsch abgebogen sind, die Sachverständigen nicht richtig vom Gericht angeleitet oder hinterfragt wurden oder dass die falschen rechtlichen Schlussfolgerungen gezogen wurden. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und begründen die Klage und das Rechtsmittel für Sie.
Umfassende Rechtsberatung
Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sehen über den Tellerrand und erklären Ihnen, welche weiteren Ansprüche Ihnen zustehen. Sprechen Sie uns an.
Arzthaftungsrecht auf Patientenseite
Ihr Vorteil: Ausgezeichnete Fachkanzlei für Medizinrecht
Die Rechtsanwälte bei Melzer Penteridis Kampe sind Fachanwälte für Medizinrecht mit jahrelanger Erfahrung und bundesweit für Sie da. Unsere ausgezeichnete Expertise – auch im Versicherungsrecht – verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit medizinischen Sachverständigen. Wir werten täglich anfechtbare Gutachten aus.
Rechtsanwalt Melzer und Rechtsanwalt Penteridis halten als gefragte Referenten regelmäßig Vorträge zum Haftungsrecht und Medizinrecht.
Bei komplexen Angelegenheiten stellen wir ein Team zusammen, So können wir Sie umfassend beraten, wenn Sie auch Probleme mit der privaten Versicherung, dem Sozialversicherungsträger oder mit dem Arbeitgeber bekommen. Wir schauen über den Tellerrand und realisieren so Ansprüche, an die Sie ggf. noch gar nicht gedacht haben. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch zum Gutachter.
So einfach bekommen auch Sie Hilfe von einem Fachanwalt für Medizinrecht
Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie uns Ihr Problem und Sie erhalten von uns eine objektive Ersteinschätzung. Garantiert kostenlos und unverbindlich, versprochen.
Individuelle Prüfung
Kosten fallen erst an, wenn Sie uns beauftragen. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir brauchen und erarbeiten ein maßgeschneidertes Konzept.
Wahrnehmung Ihrer Interessen
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vorgerichtlich, vor Gericht und bei Bedarf im Hintergrund. Entfernungen spielen keine Rolle.
Sie haben gesundheitliche Probleme nach der ärztlichen Behandlung? Wir kennen Ihre Situation.
Ihr Anwalt: Fachanwalt für Medizinrecht
Unsere Rechtsanwälte sind äußerst erfahrene Fachanwälte für Medizinrecht und kennen alle Kniffe der Ärzte und der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Marc O. Melzer
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Nikolaos Penteridis
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ines Kampe, LL.M.
Rechtsanwältin, Partnerin
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Machen Sie den Fakten-Check
In Deutschland gibt es derzeit 165.680 Rechtsanwälte. Davon sind
6,6 % Fachanwalt für Arbeitsrecht
1,1 % Fachanwalt für Sozialrecht
1,1 % Fachanwalt für Medizinrecht
0,9 % Fachanwalt für Versicherungsrecht
Drei Titel führen nur 0,7 % der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer).
Bei der Spezialkanzlei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB gehören gleich drei Rechtsanwälte zu den 0,7 % aller Anwälte in Deutschland, die überhaupt drei Fachanwaltstitel führen dürfen.
Die Kombination aus den oben genannten, seltenen Fachanwaltstiteln verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit Gerichten, Kollegen und Sachverständigen.
Diese Vorteile bringen wir gewinnbringend für unsere Mandanten ein. Ein über die vielen Jahre gewachsenes, starkes Netzwerk aus Kooperationspartnern (z.B. Steuerberater und medizinische Sachverständige) rundet das Leistungsspektrum ab.
Unsere Arbeitsweise im Medizinrecht
1.
ERstberatung
In welchem Verfahrensstadium sind Sie? Aufklärung über die Kosten und (Vorbereitung) weiterer Handlungsmöglichkeiten.
2.
Behandlungsunterlagen sichern
Eine realistische und seröse (objektive) Einschätzung der Erfolgsaussichten ist nach Auswertung der vollständigen Behandlungsunterlagen möglich.
3.
Anmeldung von Ansprüchen
und ggf. Hinzuziehung von externen Sachverständigen.
4.
erforderlichenfalls
klage
um berechtigte Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.
5.
Begleitung
zur mündlichen Verhandlung – und auf Wunsch zum Gutachter.
6.
Nach Abschluss der Instanz
Erörterung des weiteren Vorgehens, insbesondere zu den Erfolgsaussichten einer Berufung bzw. einer Revision oder einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, wenn Sie denn „verloren“ haben.
So bewerten uns Mandanten
„Habe sämtliche Unterlagen die ich hatte Hr. Melzer überlassen. Hat mich absolut kompetent beraten. Er wusste auf jede Frage eine Antwort und hat dann auch fachlich top gehandelt. Kann mir nicht vorstellen, dass es wo anders so gut klappen würde. Meine Erwartungen wurden nicht erfüllt, sondern um ein Vielfaches übertroffen.“
D.M.
„Ich habe mit der Kanzlei MPK in den vergangenen Jahren schon viele gute Erfahrungen sammeln können. Die Kompetenz und Freundlichkeit beginnt im Vorzimmer und hört auch bei den Anwälten nicht auf. Zu Recht ist die Kanzlei MPK bei allen Rechtsfragen um unsere Firma auch unser erster Ansprechpartner! Ich freue mich auf viele weitere Jahre der Zusammenarbeit.“
M.H.
„Ich war sehr mit der telefonischen Beratung zufrieden und der Weiterleitung von Akten und Anträge zum Gericht. Herr Melzer kämpft mit Kompetenz und Sachverstand für seine Mandanten um deren Recht vor Gericht zerstreiten. Nicht unerwähnt möchte ich auch die Zusammenarbeit zwischen meinem Psychologen und Herrn Melzer lassen. Diese Fachkanzlei kann ich nur weiterempfehlen.“
„Es lief alles super. Die Anwältin Frau Kampe ist nett – und vor allem kompetent. Sie kann sehr gut verhandeln. Klasse.“
M.I.
„Ich bin sehr zufrieden. Sehr sympathische Leute. Anwalt und Angestellte. Ein Schicksalsschlag hatte mich getroffen, weil ich einen schweren Unfall mit meinem Motorrad hatte. Die Kanzlei konnte mir Gottseidank helfen. Eine wahre „Geldbeschaffungsmaschine“.
„Nettes Personal. Der Anwalt war auch nett – und ehrlich. Er meinte, dass ich keine Chance habe in meinem Fall. Er hat gesagt, dass nur die Anwälte davon profitieren würden und ich es nicht versuchen sollte.“
U.M.
„Bereits beim ersten Kontakt mit den netten Mitarbeiterinnen fühlte ich mich gut aufgehoben. Herr Penteridis schätzte anschließend die Chance, im Verfahren Recht zu bekommen, sehr realistisch ein. Gleichermaßen wurde ich verständnisvoll und kompetent auf mögliche Risiken hingewiesen. Ich kann die Kanzlei insgesamt bedenkenlos empfehlen.“
E.B.
„Ich möchte mich für den professionellen juristischen Beistand und den damit verbundenen Erfolg bedanken.
Sie zeigen eine hohe fachliche Kompetenz in Ihrem Bereich, welches sicherlich schwer zu überbieten ist.
Ferner war auch die Kommunikation sehr zeitnah als auch einfach gewesen und somit absolut lösungsorientiert. Deswegen haben Sie auch die beste Bewertung erhalten“.
Ratgeber zum Medizinrecht/Arzthaftungsrecht
Oft gestellte Fragen zum Medizinrecht
In welchem Verfahrensstadium sollte ich einen Fachanwalt beauftragen?
Wenn Sie beim Arzt, Krankenhaus oder Pflegeheim einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers anmelden, schalten diese ihre Haftpflichtversicherung ein. Um für „Waffengleichheit“ zu sorgen sollten auch medizingeschädigte Patienten möglichst früh auf eine fundierte juristische Beratung und Vertretung setzen. Denn erfahrungsgemäß pokern die Versicherer auf Zeit, bestreiten einfach alles und leisten keine Zahlungen. Das kann für die Patientenseite nicht nur frustierend werden, sondern auch finanziell existenzgefährdend. Sie sollten daher so früh wie möglich auf spezialisierte Patientenanwälte setzen. Sprechen Sie uns an.
Wie kann ich mich auf eine Beratung bei einem Fachanwalt für Medizinrecht vorbereiten?
Schildern Sie den Sachverhalt kurz und präzise. Stellen Sie das Problem dar und, ganz wichtig, Ihr Ziel. Falls Sie bereits ein über die Krankenkasse eingeholtes Gutachten oder einen Bescheid der Schlichtungsstelle einer Ärztekammer haben, bringen Sie diese mit. Das gilt auch für Ihnen vorliegende Arztbriefe und Reha-Berichte.
Die Dokumentation fordern in der Regel wir an. Wir haben dabei nicht mehr Rechte als der Patient, der diese Unterlagen natürlich auch selbst herausverlangen kann. Die weitverbreitete Auskunft der Arztseite, dass die Behandlungsunterlagen nur von einem Anwalt angefordert werden dürfte, ist schlichtweg falsch.
Kann ich einfach so den Anwalt wechseln?
Als Auftraggeber können Sie ein Mandat jederzeit kündigen und den Anwalt wechseln. Erfahrungsgemäß sind die bisherigen Anwälte sogar erleichtert, wenn Sie sich fortan von spezialisierten Fachanwälten für Versicherungs- und Medizinrecht vertreten lassen möchten, insbesondere wenn die Sache in der ersten Instanz vor dem Landgericht keinen Erfolg hatte.
Falls Ihnen bereits ein klageabweisendes Urteil vorliegt und wir die Erfolgsaussichten einer Berufung zum Oberlandesgericht prüfen sollen, benötigen wir zunächst das Protokoll, das Gutachten und die gerichtliche Entscheidung, die Sie anfechten möchten.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung alle Kosten im Rechtsstreit mit dem Arzt oder dem Krankenhaus?
Das glauben viele Mandanten und leider selbst viele Versicherungsvermittler. Aber eine Rechtsschutzversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. So werden zwar die Kosten für ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten eines medizinischen Sachverständigen übernommen, aber keine Kosten für Privatgutachten. Wir sagen Ihnen im konkreten Einzelfall, ob und wann es sich lohnen kann, für ein Privatgutachten selbst Geld in die Hand zu nehmen.
Gespräch mit einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Warum lohnt sich aus Ihrer Sicht eine Beauftragung von Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte im Arzthaftungsrecht?
„Was man gerne macht, so ein Sprichwort, das macht man gut. Und wir machen unsere Arbeit sehr gerne und mit voller Leidenschaft. Dabei können wir auf eine jahrelange, bundesweite Erfahrung im Medizin- und Sozialrecht und zum Teil auf unveröffentlichte Urteile und aktuelle Trends in der Literatur und der Rechtsprechung zurückgreifen. Wir stehen für eine objektive und professionelle Interessenvertretung. Nicht guter, sondern schlechter Rat kann teuer werden.“