OLG Saarbrücken: Auch nach der Inanspruchnahme von Elternzeit und anschließer der leidensbedingter Arbeitszeitreduzierung muss an den zuvor ausgeübten Beruf angeknüpft werden

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.5.2014 – 5 U 355/12
  1. Die Inanspruchnahme von Elternzelt und eine darauffolgende leidensbedingte Reduzierung der Arbeitszeit führen nicht dazu, dass nicht mehr an den zuvor ausgeübten Beruf angeknüpft werden muss.
  2. Zur Graduierung der Beschwerdeintensität bedarf es einer Gesamtschau von Glaubhaftigkeit der Angaben des VN, seiner persönlichen Glaubwürdigkeit und vor allem der Vereinbarkeit der subjektiv beklagten Beschwerden mit objektiven und als solchen belegbaren Begleitumständen.
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