Ihr Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet und Sie fragen sich, wie es nun weitergeht?

Sie haben erfahren, dass Ihr Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat. Da stellen sich viele Fragen. Was ist mit meinem Lohn? Bekomme ich Insolvenzgeld? Die Rede ist von einer Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes? Gerne beraten wir Sie dazu, was Sie nun beachten müssen. Wichtig für Sie: eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes ist für Sie von Vorteil. Ohne die Vorfinanzierung müssten Sie erstmal abwarten, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder etwa (mangels Masse) abgelehnt wird. Bis dahin vergehen meist ca. 3 Monate und erst dann kann die Arbeitsagentur über die Bewilligung von Insolvenzgeld entscheiden.
Die bloße Stellung des Insolvenzantrages durch den Arbeitgeber löst noch keinen Anspruch auf Insolvenzgeld aus. Damit Sie also nicht drei Monate ohne Lohn dastehen, wird das Insolvenzgeld oft vorfinanziert. Im Gegenzug müssen Sie dem vorfinanzierenden Institut aber Ihren Anspruch auf Insolvenzgeld abtreten. Wenn Sie dazu Fragen haben oder die Abtretungserklärung prüfen lassen möchten, rufen Sie einfach an. Wir sind für Sie da und beraten Sie zu allen Fragen rund um die Insolvenz des Arbeitgebers.

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