Der VN, ein Architekt, machte Leistungen wegen Berufsunfähigkeit geltend. Zur Begründung gab er Depressionen an. Nach einem bei Dr. Dr. Wehking eingeholten neurologisch-psychiatrischen Gutachten und einem neuropsychologischen Zusatzgutachten der Dipl.-Psychologin Hunke konnte aufgrund von Aggravationstendenzen in der Begutachtung jedoch keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit festgestellt werden. Gleichwohl konnten wir uns heute im Rahmen eines „Runden Tisches“ in der Kanzlei mit guten Gründen mit der vom Versicherer eingeschalteten Pro Solutions GmbH auf eine Abfindung in Höhe von 93.500,00 EUR einigen und so einen langen und kostenintensiven Prozess abwenden.