Das Arbeitsgericht Paderborn hat in zwei Fällen entschieden, dass Kündigungen des Flughafens Paderborn-Lippstadt im Zusammenhang mit der Insolvenz unwirksam sind. In diesen erfolgreichen Verfahren hat Rechtsanwältin Ines Kampe, Fachanwältin für Arbeitsrecht, die Arbeitnehmer vertreten.
„Mitte Dezember vergangenen Jahres erhielten unsere Mandanten die Kündigungen“, erläutert Frau Kampe. „Jedoch hörte die Geschäftsführung des Flughafens den Betriebsrat erst einen Tag voher an.“ Das ist zu kurzfristig, hat das Arbeitsgericht entschieden. Die Mitarbeitervertretung hätte mindestens eine Woche vor der Kündigung angehört werden müssen. Die Folge: Die Kündigungen sind unwirksam.
„Ein schöner Erfolg“, freut sich die Anwältin aus Bad Lippspringe bei Paderborn. „Denn einer der beiden Mandanten hat bis heute keinen neuen Job gefunden.“ Es sind noch mehrere Kündigungsschutzklagen offen, hierüber wird das Arbeitsgericht Paderborn demnächst entscheiden.
Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Der Flughafen hat einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen.
Das Westfalen-Blatt und Radio Hochstift berichten über diese Fälle.