Für den Übergang auf den SVT kommt es auf das Außenverhältnis an
Für die Frage, auf wen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 116 Abs. 1 SGB X übergegangen ist, kommt es darauf an, wer im Außenverhältnis zur Erbringung der jeweiligen Sozial- oder Beitragsleistung gesetzlich verpflichtet ist, nicht aber darauf, ob Ausgleichs- oder Erstattungsansprüche im Innenverhältnis bestehen. BGH, Urteil vom 17.9.2019 – VI ZR 437/18
Entstehung und Verjährung des Ausgleichsanspruchs des Haftpflichtversicherers
BGH, Urteil vom 08. November 2016 – VI ZR 200/15 Leitsatz Der Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht bereits in dem Augenblick, in dem die mehreren Ersatzpflichtigen dem Geschädigten ersatzpflichtig werden, d.h. mit der Entstehung der Gesamtschuld im Außenverhältnis. Für den Beginn der Verjährung ist es nicht erforderlich, dass der Ausgleichsanspruch […]
Fehler bei der Entbindng – Ansprüche der Krankenkasse
OLG Hamm, Urteil vom 18. September 2018 – I-26 U 182/17 Orientierungssatz Eine Handlungsweise, die bei einem Sachverständigen nur Ratlosigkeit und Befremden auslöst, kann im Hinblick auf die drohenden Gefahren bei dem zu gebärenden Kind nur als sehr schwerer Fehler angesehen werden, der einem Arzt unter keinen Umständen passieren darf. Es darf im Rahmen einer […]
Legalzession für Arzthaftungsansprüche wegen eines Geburtsschadens
OLG Hamm, Urteil vom 20. August 2014 – I-3 U 149/13 Orientierungssatz Nach einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung haftet ein Krankenhausträger gegenüber dem Rentenversicherungsträger im Rahmen der bestehenden Schadensersatzpflicht nach § 119 SGB X auch auf den Ersatz von fiktiven Beiträgen zur Rentenversicherung. Der Krankenhausträger kann dem gesetzlichen Anspruchsübergang nicht den Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § […]