Fehler in der Anästhesiologie - Medizinrecht

Fehler bei der Entbindng – Ansprüche der Krankenkasse

OLG Hamm, Urteil vom 18. September 2018 – I-26 U 182/17
Orientierungssatz
  1. Eine Handlungsweise, die bei einem Sachverständigen nur Ratlosigkeit und Befremden auslöst, kann im Hinblick auf die drohenden Gefahren bei dem zu gebärenden Kind nur als sehr schwerer Fehler angesehen werden, der einem Arzt unter keinen Umständen passieren darf.
  2. Es darf im Rahmen einer sorgfältigen Geburtsmedizin nicht dazu kommen, dass durch ein inkonsequentes Geburtsmanagement einem Kind, das über die Dauer von neun Monaten gesund ausgetragen wurde, quasi auf der Zielgeraden kurz vor der Geburt Schaden zugefügt wird, weil die Ärzte ihr Handeln nicht im Gesamtablauf überdenken.
  3. Die CTG-Überwachung einer Geburt ist eine schnelle und auch einfache Untersuchungsmethode. Da die Folgen für das Kind sehr schwerwiegend sein können, ist die Unterlassung selbst bereits ein grober Fehler.
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