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Rechtsanwalt bei Pflegefehlern
Wir vertreten Sie bei Behandlungsfehlern in der Pflege. Weicht die Pflege einer Person vom Pflegestandard ab oder werden die Erkenntnisse der Pflegewissenschaft im Zeitpunkt der Vornahme der Pflege missachtet, dann liegt ein Pflegefehler vor, der nicht selten zu einer gesundheitlichen Schädigung (Körperverletzung oder Tod) des Patienten führt. Häufigste Fälle in der anwaltlichen Praxis von Pflegefehlern sind Dekubitalgeschwüre (auch bekannt als „Wundliegen“) und Exsikkose (Austrocknen). Pflegefehler sind oftmals auf eine mangelhafte Organisation (Wunddokumentation) und eine nicht nur vorübergehende personelle Unterbesetzung mit qualifizierten Mitarbeitern zurückzuführen.
Pflegefehler können nicht nur zu einer strafrechtlichen und/oder zivilrechtlichen Haftung der Pflegekraft, sondern auch und vor allem für die für die Organisation der Pflege Verantwortlichen führen. Die geschädigte Person kann unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Wir fordern die Pflegedokumentation an, prüfen, ob ein vermeidbarer Pflegefehler vorliegt und klären das weitere Vorgehen für Sie ab. Sprechen Sie uns an. Unsere Anwälte für Medizinrecht kümmern sich persönlich um Ihr Anliegen.