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Die Zahnheilkunde, befasst sich mit der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Aber was, wenn Sie als Zahnarzt durch Forderungsansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern oder einer fehlerhaften Aufklärung beschuldigt werden? Wir von Melzer Penteridis Kampe kümmern uns transparent und kalkulierbar um Ihr rechtliches Anliegen. Dabei übernehmen wir für Sie die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr unrechtmäßiger Anspruchsforderungen. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung unserer qualifizierten und zertifizierten Fachanwälte für Medizinrecht und vertrauen Sie uns Ihren Fall an. Wir kämpfen für Ihr Recht.

Was Sie noch wissen sollten ...

Mehr zu Zahnmedizin, Prothetik, Oralchirurgie und Kieferorthopädie
Als Zahnstatus bezeichnet man die Erfassung des „Ist-Zustandes“ des Gebisses. Es werden also fehlende und ersetzte Zähne, Karies, vorhandene Füllungen, Zahnersatz einschließlich Inlays, Onlays, Implantate, Erkrankungen des Zahnfleisches und etwaige Fehlstellungen oder sonstige Erkrankungen dokumentiert. Zum Teil wird dies durch intra- oder extraorale Aufnahmen (z.B. Röntgen) ergänzt. Im Vordergrund steht neben der Prävention (Vorbeugung) die Konservierung, also die Erhaltung eines Zahnes. Im Fall von Karies wird, die durch Bakterien infizierte und zerstörte Zahnsubstanz entfernt und den Zahn mit einer Füllung rekonstruiert. Die Endodontologie beschäftigt sich mit Erkrankungen, der Diagnostik und Therapie des Zahnmarkes (Pulpa). Die endodontische Behandlung ist besser bekannt als Wurzelbehandlung oder Wurzelkanalbehandlung. Das funktionelle Verankerungssystem des Zahnes wird als Zahnhalteapparat (Parodontium) bezeichnet und besteht aus dem Zahnfleisch (Gingiva), dem Zahnzement, dem Zahnfach (Alveole) und der Wurzelhaut (Periodontium). Die häufigste Form der Erkrankung des Zahnhalteapparates ist die Parodontitis. Vereinfacht ausgedrückt kommt es zu einer Vertiefung der Zahnfleischtaschen, wodurch sich das Zahnfach zurückbildet und die Zahnwurzel an Halt verliert, was durch Zahnbelag (Plaque), Rauchen und Diabetes begünstigt werden kann.
Die Prothetik beschäftigt sich mit dem Ersatz von fehlenden oder erst gar nicht angelegten Zähnen (Hypotontie). Man unterscheidet festsitzenden Zahnersatz (Brücken, Zahnkronen, Teilkronen, Implantate und Veneers) von herausnehmbarer Teil- oder Totalprothesen. Häufig wird eine Kombination durchgeführt, z.B. eine Krone auf einem natürlichen Zahn oder eine Krone auf einem Implantat.

Zur Oralchirurgie gehören vor allem operative Zahnentfernungen (Zahnextraktionen), die chirurgische Endodontie (Wurzelspitzenresektionen) und das Einbringen von Implantaten. Die Wurzelspitzenresektion (WSR) ist eine Entfernung (Resektion) der Wurzelspitze (Apex) eines Zahnes, wenn es zu einer resorbierenden apikalen Parodontitis (Aufhellung an der Wurzelspitze) kommt, nach einer endodontischen Behandlung kein Heilungserfolg erzielt werden konnte oder eine alleinige konservative Therapie keine Erfolgsaussichten verspricht. Eine Wurzelspitzenresektion stellt häufig die letzte Möglichkeit für den Erhalt des Zahnes dar. Über die Möglichkeit (Risiko), dass es durch die Wurzelspitzenresektion zu einer Beschädigung von Nerven („taube Lippe“) kommen kann, ggf. die Kieferhöhle eröffnet werden muss, es zu einer Beschädigung von Nachbarzähnen, Verlust des Zahnes, Nachblutungen, Schwellungen und möglicherweise zu einem erneuten Auftreten der Probleme (Rezidiv) kommen kann, ist aufzuklären. Das gilt auch für Implantate.

Implantate dienen als Ersatz für die Zahnwurzel und müssen in den eingebrachten Knochen einheilen (Osseointegration), um darauf in einem zweiten Schritt (zweiphasige Versorgung) eine Krone oder herausnehmbaren Zahnersatz befestigen zu können.

Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Behebung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne. Der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg (MKG-Chirurg) befasst sich verkürzt gesagt mit dem Kauen, Schlucken und Sprechen sowie der ästhetischen Widerherstellung bei Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen und Veränderungen der Zähne, der Mundhöhle, des Kiefers und des Gesichtes.
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