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Rechtsanwalt für die Zahnmedizin
Die Zahnheilkunde, befasst sich mit der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Aber was, wenn Sie als Zahnarzt durch Forderungsansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern oder einer fehlerhaften Aufklärung beschuldigt werden? Wir von Melzer Penteridis Kampe kümmern uns transparent und kalkulierbar um Ihr rechtliches Anliegen. Dabei übernehmen wir für Sie die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr unrechtmäßiger Anspruchsforderungen. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung unserer qualifizierten und zertifizierten Fachanwälte für Medizinrecht und vertrauen Sie uns Ihren Fall an. Wir kämpfen für Ihr Recht.
Was Sie noch wissen sollten ...
Zur Oralchirurgie gehören vor allem operative Zahnentfernungen (Zahnextraktionen), die chirurgische Endodontie (Wurzelspitzenresektionen) und das Einbringen von Implantaten. Die Wurzelspitzenresektion (WSR) ist eine Entfernung (Resektion) der Wurzelspitze (Apex) eines Zahnes, wenn es zu einer resorbierenden apikalen Parodontitis (Aufhellung an der Wurzelspitze) kommt, nach einer endodontischen Behandlung kein Heilungserfolg erzielt werden konnte oder eine alleinige konservative Therapie keine Erfolgsaussichten verspricht. Eine Wurzelspitzenresektion stellt häufig die letzte Möglichkeit für den Erhalt des Zahnes dar. Über die Möglichkeit (Risiko), dass es durch die Wurzelspitzenresektion zu einer Beschädigung von Nerven („taube Lippe“) kommen kann, ggf. die Kieferhöhle eröffnet werden muss, es zu einer Beschädigung von Nachbarzähnen, Verlust des Zahnes, Nachblutungen, Schwellungen und möglicherweise zu einem erneuten Auftreten der Probleme (Rezidiv) kommen kann, ist aufzuklären. Das gilt auch für Implantate.
Implantate dienen als Ersatz für die Zahnwurzel und müssen in den eingebrachten Knochen einheilen (Osseointegration), um darauf in einem zweiten Schritt (zweiphasige Versorgung) eine Krone oder herausnehmbaren Zahnersatz befestigen zu können.