Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht

Schadensersatz und Schmerzensgeld -Verkehrsrecht

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Kanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht
in Bad Lippspringe bei Paderborn

Verkehrsrecht

Wir unterstützen Sie bei einem Sachschaden und vor allem bei einem Personenschaden nach einem schweren Verkehrsunfall.

Es „kracht“ in Deutschland sehr oft auf den Straßen. Im Jahr 2012 gab es 2,4 Millionen Verkehrsunfälle im Straßenverkehr, die von der Polizei aufgenommen wurden. Pro Stunde sind das 275 Unfälle – pro Minute also 5 Unfälle. Wenn Sie diesen Text gelesen haben, hat es also ca. 10 neue Unfälle (allein) im Straßenverkehr gegeben.

Zu einem Unfall, also ein von außen auf den Körper wirkendes plötzliches Ereignis, kann es auch auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und natürlich auch in der Freizeit kommen. Hier bietet ggf. zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung und/oder eine private Unfallversicherung Schutz.

Unfallbedingte Verletzungen im Straßenverkehr mit dem Auto und insbesondere wenn Fußgänger und Motorradfahrer beteiligt sind führen nicht selten zu dauerhaften Personenschäden bis hin zu Behinderungen und Pflegefällen, wodurch die Arbeitsfähigkeit, die Berufsfähigkeit und die Erwerbsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt oder im schlimmsten Fall sogar gänzlich aufgehoben werden kann, was nicht selten zu dem Ausspruch einer Kündigung führt, so dass das Unfalleregnis im Straßenverkehr zu einer existenziellen Bedohung werden kann. Ihr Anwalt im Verkehrsrecht aus Paderborn für ganz Deutschland. Wir setzen Schmerzensgeld und Schadensersatz für Sie durch.

hoch spezialisiert

Schwere & schwerste Schäden
nach einem Verkehrsunfall

Viele Verkehrsunfälle führen zu schweren und schwersten Unfallverletzungen. Selbst Fachanwälte für Verkehrsrecht sind mit der Regulierung dieser Personenschäden überfordert, da hier medizinisches und versicherungsrechtliches Know how gefragt sind und oft sozialrechtliche Fragen (Schwerbehinderung, Wegeunfall, Pflege etc.) zu beachten sind, die über den „normalen Blechschaden“ weit hinausgehen. An dieser Stelle kommen wir ins Spiel. Als Fachanwälte für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht sind wir auf die Regulierung schwersten Unfallschäden hoch spezialisiert und kennen die „Tricks“ und Vorgehensweise der gegnerischen Haftpflichtversicherer nur zu gut.

Wir sind hoch spezialisiert auf die Durchsetzung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche auf Schadensersatz (Erwerbsschaden, Mehrbedarf, Haushaltsführungsschaden) und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen. Als spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht kennen uns nicht nur mit der „klassischen Unfallregulierung“ aus, sondern auch mit den weiteren „Baustellen“:

  • Streit mit der eigenen und/oder der gegnerischen Versicherung
  • Probleme mit dem Arbeitgeber/Arbeitnehmer
  • Probleme mit der Krankenkasse und der Pflegeversicherung
  • Probleme mit der Berufsgenossenschaft bei Wegeunfällen
  • Probleme mit der privaten Unfallversicherung bei Freizeitunfällen
  • Anerkennung der Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt
  • Regress des Sozialversicherungsträgers


Wir übernehmen die komplette Abwicklung des Sachschadens und des Personenschadens – und behalten dabei den Überblick. Vor allem bei schweren Verletzungen wird oftmals übersehen, dass Sie vielmehr verlangen können als nur ein angemessenes Schmerzensgeld. Wann ist das Schmerzensgeld der Höhe nach angemessen, was ist realistisch durchsetzbar, wenn der Unfall z.B. zu einer dauerhaften Behinderung (Invalidität) führt?

Kontaktaufnahme

Verkehrsrecht

Unsere Fachanwälte für Haftpflichtversicherungen stehen Ihnen für jegliche Fragen gerne zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Zahlung

Wir übernehmen für Sie

  • Komplette Abwicklung von Verkehrsunfällen, insbesondere Sachschaden und Personenschaden
  • Durchsetzung / Abwehr von Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Kfz-Versicherung, Kraftfahrt-Haftpflicht (KH-Versicherung)
  • Kaskoversicherung (Teilkasko, Vollkasko)
  • Autodiebstahl
  • Vandalismus
  • Ermittlung der Schadenspositionen des Unfalls
  • Autokauf und Autoverkauf (Gewährleistung, Schadensersatz, Rücktritt, Garantie)
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Punkte (Flensburg)
  • Fahrtenbuch
  • Bußgeldbescheid, Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Alkohol am Steuer (Trunkenheitsfahrt)
  • Drogenverstoß am Steuer
  • Handy am Steuer
  • Parkverstoß (Falschparken)
  • Lenkzeitverstoß und Ruheverstoß bei Berufskraftfahrer
  • Mautverstöße
  • Sicherung der Ladung (Überladung)
  • Geschwindigsktesübertretungen (Blitzer)
  • Abstandsverstoß
  • Halterverfahren
  • Führerscheinentzug, Fahrverbot
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Straßenverkehrsgefährdung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, Unfallflucht)
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