Fachkanzlei Melzer Penteridis Kampe
Oft gestellte Fragen
Anworten zu oft gestellten Fragen (FaQ)
Oft gestellte Fragen - hier finden Sie Antworten
Wir geben Ihnen Antworten auf oft gestellte Fragen.
Wir übernehmen für Sie alle erforderlichen Schritte rund um den Anwaltswechsel. Das betrifft auch die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung.
Sofern Sie eine Kommunikation per WhatsApp wünschen, gelten folgende Ergänzungen bzw. Abweichungen zur Datenschutzerklärung:
Es wird die vom Nutzer übermittelte Mobiltelefonnummer verarbeitet und gespeichert. Die anschließende Kommunikation und Datenübertragung erfolgt mit der so übermittelten Kennung auf WhatsApp über einen von der Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB bereitgestellten WhatsApp-Business Account. Hierbei wird die Kanzlei alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Daten der Betroffenen zu schützen.
Eine Kommunikation über dieses Medium erfolgt ausschließlich, nachdem eine Nachricht vom Nutzer an die WhatsApp-Nummer der Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB (0162/8785276) versendet wurde. Das Absenden einer solchen Nachricht gilt als Einverständnis in die Kommunikation und Datenspeicherung.
Nach Abschluss der Kommunikation per WhatsApp wird der komplette Chatverlauf nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht, sofern keine betrieblichen Erfordernisse einer solchen Löschung entgegenstehen.
Die Kommunikation auf diesem Wege unterliegt den Datenschutzbestimmungen und AGB von WhatsApp Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California 94025, USA. WhatsApp ist ein Unternehmen von Facebook Inc., die Datenschutzbestimmungen und AGB sind einsehbar unter https://www.whatsapp.com/legal/
Damit haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf alle für Sie wichtigen Vorgänge in Ihrer Akte. Die Daten werden auf einem sicheren Server in unserer Kanzlei hinterlegt. Externe oder ausländische Server sind nicht eingebunden. Ihre Daten gelangen also nicht an Dritte. Das ist uns eine Herzensangelegenheit. Über Ihren Zugangsdaten, die Ihnen gesondert oder persönlich mitgeteilt werden, können Sie Ihre Akte jederzeit einsehen.
Um die Online-Akte nutzen zu können, benötigen Sie lediglich
- einen Internetzugang und
- eine E-Mail-Adresse.
Sie sind also immer auf dem Laufendem – in Echtzeit!
Sie können sich 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche über den aktuellen Verfahrensstand in Ihrer Angelegenheit informieren. Bei Neuigkeiten (z.B. Telefongespräche mit der Gegenseite, einkommende Faxe oder Zahlungen) werden Sie sofort per E-Mail über neue Dokumente in Ihrer Akte benachrichtigt.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und der Rechtsschutzfall in der versicherten Leistungsart im versicherten Zeitraum eingetreten ist, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Rechtsschutzversicherung ist aber keine Vollkaskoversicherung. Nicht versichert sind z.B. Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld des Anwalts, es sei denn, Sie haben Ihren Wohnsitz über 100 Km Luftlinie vom Gericht entfernt. Auch vorgerichtliche Gutachten (Ausnahme im Verkehrsrecht) übernimmt die Rechtsschutz nicht, ebenso keine Kopierkosten für Behandlungsunterlagen. Zudem kann die Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen, wenn keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen. Als erfahrene Schiedsgutachter wissen wir allerdings, wann eine Ablehnung gerechtfertigt ist, welche Anforderungen zu erfüllen sind und wie es gar nicht erst so weit kommen muss. Im Sozialrecht besteht oftmals nur Sozialgerichtsrechtsschutz, d.h. das außergerichtliche (Vor-) Verfahren, das Widerspruchsverfahren, ist regelmäßig nicht versichert. Beachten Sie weiter, dass Sie nach den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) die freie Anwaltswahl haben und an eine ggf. ausgesprochene Empfehlung eines bestimmten Anwaltes oder einer Kanzlei nicht gebunden sind. Derartige Empfehlungen basieren auf Abkommen zwischen Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherer. Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm hat sich dazu wie folgt geäußert (Quelle: Kammerreport, Heft 3/2012):
„Diese Abkommen unterscheiden sich erheblich, laufen im Ergebnis aber darauf hinaus, dass die betreffenden Anwälte sich verpflichten, gegenüber der jeweiligen Rechtsschutzversicherung niedrigere als die gesetzlichen Gebühren abzurechnen in der Erwartung, auf Empfehlung der Rechtsschutzversicherung weitere Mandate zu erhalten.“
Sie sollten sich auch nicht auf telefonische Auskünfte von „Anwaltshotlines“ oder „Beratungshotlines“ verweisen lassen.
Wir arbeiten regelmäßig mit Honorarvereinbarungen. Nicht guter, sondern schlechter Rat ist teuer!
Das liegt ganz bei Ihnen. Sie haben die freie Anwaltswahl. Wenn Sie unsere Kanzlei mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten, dann nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf.
Wir kümmern uns und erklären Ihnen
- Schritt für Schritt wie es weitergeht,
- welche Unterlagen wir in Ihrem speziellen Einzelfall benötigen und
- mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.
Ansonsten würden wir uns freuen, wenn Ihnen die hier zur Verfügung gestellten Informationen, die keine Rechtsberatung darstellen und eine solche nicht ersetzen können, zunächst einfach nur weiterhelfen können.
MPK - Melzer Penteridis Kampe
aus Paderborn - für ganz Deutschland.