Westfalen-Blatt: Dramatischer Ballonunfall: Versicherung zahlt 250.000 Euro

75-Jähriger aus Salzkotten sitzt nach Landung im Rollstuhl und stirbt 2019
Dramatischer Ballonunfall: Versicherung zahlt 250.000 Euro

Salzkotten (WB). Ein jahrelanger Rechtsstreit um einen dramatischen Ballonunfall ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen: Die Haftpflichtversicherung eines Bielefelder Luftfahrtunternehmens zahlt der Witwe eines Passagiers aus Salzkotten 250.000 Euro.

Von Christian Althoff

Prof. Bernhard L., der bis zur Pensionierung einen Lehrstuhl für Chemie an der Universität Paderborn hatte, hatte die Ballonfahrt zum 75. Geburtstag von seiner Familie geschenkt bekommen. Am 1. August 2015 hob der Ballon mit fünf Passagieren vom Flugplatz Paderborn-Haxterberg ab, die Fahrt ging nach Süden. Stunden später geriet die Landung zum Desaster: Beim ersten Versuch wurde nach Angaben eines Passagiers ein Hochsitz gerammt, dann wäre der Korb fast auf einer Bullenwiese niedergegangen.

Wirbelsäule abgerissen

Beim letzten Landemanöver, so erinnerte sich Bernhard L. Wochen vor seinem Tod, sei es fast senkrecht nach unten gegangen. »Die Sinkrate war enorm, und der Ballon schlug auf dem Boden auf.« Der Korb kippte um und wurde von der Hülle mitgeschleift. Als er schließlich zum Stillstand kam, konnte sich der Salzkottener nicht mehr bewegen: Seine Wirbelsäule war am vierten Wirbel abgerissen . Als Bernhard L. Wochen später aus dem Krankenhaus entlassen wurde, saß er im Rollstuhl und konnte nicht mehr sprechen.

Mit Hilfe seiner Frau kämpfte sich der Chemiker ins Leben zurück. Das Ehepaar ließ das Haus behindertengerecht umbauen, und Bernhard L. lernte wieder zu sprechen. Mit Ergotherapie, Physiotherapie und eisernem Willen schaffte er es, dass er mit seinen Fäusten irgendwann die Knöpfe und Hebel seines Elektrorollstuhls bedienen konnte.

575.000 Euro gefordert

L. verklagte das Ballonunternehmen. Er forderte 300.000 Euro Schmerzensgeld und 275.000 Euro Schadensersatz für den Umbau des Hauses sowie bereits bezahlte Arzt- und Pflegerechnungen. Den Prozess im April 2019 vor dem Landgericht Arnsberg erlebte der 78-Jährige nicht mehr: Er starb, möglicherweise an Spätfolgen des Unfalls.

Die Richter lehnten eine Haftung des Ballonunternehmens ab. Die harte Landung sei nicht auf einen Fahrfehler zurückzuführen, das Geschehen sei „schicksalhaft“ gewesen. Deshalb träfe weder den Piloten noch den Veranstalter eine Schuld.

Berufung vorbereitet

Gegen dieses Urteil bereitete Rechtsanwalt Marc Melzer, Fachanwalt für Medizin-, Versicherungs- und Sozialrecht, die Berufung vor. Seine zentrale Erwägung: „Wäre der alte Herr vor dem Start über die möglichen Risiken aufgeklärt worden, wäre er nicht in den Ballon eingestiegen.“ Mit dieser Frage habe sich das Landgericht Arnsberg nicht befasst. Es gebe dazu unterschiedliche Auffassungen und bis heute kein höchstrichterliches Urteil, sagt Melzer. „Das Oberlandesgericht München hat etwa in einem Fall entschieden, dass ein Fluggast über die Risiken einer potentiell gefährlichen Veranstaltung aufzuklären ist.“ Das Gericht sei dabei zu Gunsten des Teilnehmers von einer Umkehr der Beweislast ausgegangen – das Unternehmen habe nachweisen müssen, dass es diese Aufklärung gegeben habe.

Ende März wollte das Oberlandesgericht Hamm die Berufung verhandeln, doch nun haben die Parteien kurz vorher doch noch einem Vergleichsvorschlag der Richter zugestimmt. Die 250.000 Euro decken zumindest annähernd die Kosten, die das Ehepaar durch den Unfall hatte. Rechtsanwalt Marc Melzer: „Der Witwe war es auch wichtig, jetzt endlich einen Schlussstrich unter den Rechtsstreit zu ziehen.“

Quelle: Westfälisches Volksblatt vom 10.03.2020
https://amp.westfalen-blatt.de/OWL/Bielefeld/4166921-75-Jaehriger-aus-Salzkotten-sitzt-nach-Landung-im-Rollstuhl-und-stirbt-2019-Dramatischer-Ballonunfall-Versicherung-zahlt-250.000-Euro

Marc Melzer Rechtsanwalt beim Arbeitsunfall • Sozialrecht Paderborn • MPK Rechtsanwälte • Fachanwalt • Fachanwälte • Kanzlei • Fachkanzlei

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