OLG Hamm, Urteil vom 02.09.2013 – I-3 U 54/12, 3 U 54/12
Einer Patientin, bei der sich im Verlauf einer therapiebegleitenden Heparinbehandlung schmerzhafte Hämatome gebildet haben, steht ein Schadensersatzanspruch dann nicht zu, wenn sie der – fehlerfrei durchgeführten – Behandlung auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung zugestimmt hätte (hypothetische Einwilligung).(Rn.59)