Kostenlose Ersteinschätzung

Berufsunfähigkeit und psychiatrisches Gutachten

Ein psychiatrisches Gutachten zur Feststellung der Berufsunfähigkeit genügt den Anforderungen nicht, wenn es lediglich auf ärztliche Zeugnisse Bezug nimmt, die allein die Angaben des Versicherungsnehmers referieren. Dem Gutachten muss sich in jedem Fall die eingehende Exploration des Patienten und eine kritische Überprüfung der Beschwerdeschilderung entnehmen lassen.

Die nachvollziehbare Erfassung des allgemeinen Funktionsniveaus des Versicherungsnehmers nach der sogenannten GAF-Skala kann im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung auch in die Beurteilung der Berufsunfähigkeit einfließen.

Außerhalb einer Stellungnahmefrist zum Ergebnis einer mündlichen Sachverständigenanhörung eingegangene Schriftsätze sind nur dann bei der Entscheidung zu berücksichtigen, wenn offenkundig ist, dass die bei ihrer Berücksichtigung eingetretene Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vortrag eingetreten wäre.

OLG Dresden, Urteil vom 05.11.2019 – 4 U 390/18

Marc Melzer Rechtsanwalt beim Arbeitsunfall • Sozialrecht Paderborn • MPK Rechtsanwälte • Fachanwalt • Fachanwälte • Kanzlei • Fachkanzlei

nehmen sie kontakt auf

ihr ansprechpartner

Marc O. Melzer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Kontakt
T: 05252 / 935 820
F: 05252 / 935 8229
F(24h): 05252 / 269 2620
M: mm@fachkanzlei.com

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner