Grad der Behinderung – Erfolg gegen den Kreis Mettmann

Wir haben vor dem Sozialgericht Düsseldorf einen Erfolg erzielen können gegen den Kreis Mettmann.

Eine Mandantin von uns gilt nun als schwerbehindert im Sinne des Gesetzes. Denn sie hat nun einen Grad der Behinderung (GdB) 50. „Wir hatten ursprünglich auf einen GdB 60 geklagt“, so Rechtsanwalt Penteridis, der den Fall bearbeitet hat. „Ein GdB 50 ist ein großer Erfolg, denn bereits damit gilt unsere Mandantin als schwerbehindert und kann alle Vorteile in Anspruch nehmen, die damit zusammenhängen“, erläutert der Fachanwalt für Sozialrecht. „Der wichtigste Vorteil“, so der Anwalt, der bundesweit solche Verfahren betreut, „ist ein früherer Renteneintritt. Man kann dann zwei Jahre früher in Rente gehen – zwar mit Abschlägen, aber immerhin.“ Viele der Mandanten nehmen es hin. Sie erhalten dann die sogenannte Altersrente für Schwerbehinderte Menschen.

Weitere Vorteile eines GdB 50 sind: 5 Tage Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz und ein Steuerfreibetrag von 570 €, ab 2021 werden sogar 1040 € sein. „Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Vorteile, wie zum Beispiel Vergünstigungen bei Eintrittsgeldern oder Mitgliedsbeiträgen in Automobilclubs oder Rabatte beim Kauf eines Autos.“ Es lohne sich einen GdB 50 oder höher zu erstreiten.

Wir betreuen solche Verfahren bundesweit. Sprechen Sie uns an.

Aktenzeichen: Sozialgericht (SG) Düsseldorf – S 22 SB 245/19

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner