Rechtsanwalt Penteridis aus Bad Lippspringe ist TOP Rechtsanwalt 2017
Einer von 660 TOP Rechtsanwälten in Deutschland
Rechtsanwalt Penteridis aus Bad Lippspringe/Kreis Paderborn ist „TOP Rechtsanwalt 2017“ in den Bereichen
Medizinrecht und Sozialrecht.
Das hat die Zeitschrift FOCUS-SPEZIAL (Ausgabe Nr. 3/2017/September) in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Statista festgestellt. An der Umfrage nahmen 5.430 Rechtsanwälte teil, die Empfehlungen abgaben. Eigenempfehlungen sowie kanzleiinterne Empfehlungen waren nicht zulässig. In neun verschiedenen Rechtsgebieten werden nur 660 Rechtsanwälte mit den meisten Empfehlungen aus ganz Deutschland gelistet. In Deutschland sind 160.000 Rechtsanwälte zugelassen.
Als einziger Rechtsanwalt aus dem Kreis Paderborn und neben lediglich drei weiteren Anwälten aus OWL, die in anderen Rechtsbereichen tätig sind, wird Rechtsanwalt Penteridis erwähnt. „Es freut mich sehr, dass ich von Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland in den Fachgebieten Medizinrecht und Sozialrecht empfohlen werde“, so Penteridis, der Sozius in der Fachkanzlei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB ist. „Es ist mir zugleich ein Ansporn, mich nicht darauf auszuruhen, sondern gemeinsam mit unseren Mitarbeitern und mit meinen Kollegen Rechtsanwältin Kampe und Rechtsanwalt Melzer, weiterhin das Beste für unsere Mandanten zu geben“, so Penteridis weiter. Der Rechtsanwalt, der zugleich Fachanwalt für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht ist, bildet andere Rechtsanwälte fort und ist im Redaktionsteam von zwei Fachzeitschriften tätig.
Weitere Hinweise zu der TOP Rechtsanwalts-Liste, insb. zu der Methodik (entnommen der Website des FOCUS SPEZIAL):
Das monothematische Magazin FOCUS-SPEZIAL beauftragte das Marktforschungsinstitut Statista GmbH, die Top-Rechtsanwälte Deutschlands zu ermitteln. Hierbei wurden über 26.000 Fachanwälte identifiziert und zur Teilnahme an der Befragung eingeladen. Die Studie zählte insgesamt 5.430 Teilnehmer. Im Ganzen gaben die Teilnehmer mehr als 16.500 Einzelempfehlungen ab. Eigenempfehlungen waren bei der Erhebung nicht zulässig und wurden von Statista herausgefiltert. Ebenso wurden offensichtliche Gefälligkeitsbewertungen, bei denen sich Rechtsanwälte gegenseitig empfohlen haben, bei der Auswertung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahme an der Umfrage war selbstverständlich kostenlos, ebenso die Nennung in FOCUS-SPEZIAL. Unabhängig davon haben die ausgezeichneten Top-Rechtsanwälte die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch entgeltlich die Nutzungsrechte für das FOCUS-Gütesiegel zu erwerben.
Die Nennung in der Veröffentlichung ist natürlich vollständig unabhängig von einem etwaigen späteren Siegelkauf. Somit gibt es keine Unterscheidung zwischen einem Käufer und einem Nicht-Käufer in der Veröffentlichung.
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