Dicker darf abspecken -175-Kilo-Mann aus Paderborn erstreitet Magen-Operation

Artikel im Westfälischen Volksblatt  vom 18.10.2010

von Hubertus Hartmann Paderborn (WV)

„Klaus M. hat ein Problem: Er ist zu dick. 175 Kilo bei einer Körpergröße von 1,75 – da schrillen alle Alarmglocken. Eigentlich kein Fall für die Justiz, sondern eher für die Medizin. Doch der 56-Jährige musste erst einen Anwalt einschalten, um endlich abspecken zu können. Der Mann aus Paderborn leidet von Geburt unter Adipositas, so genannter Fettleibigkeit. Immer wieder hat er es mit Diät versucht, der Erfolg war stets von kurzer Dauer. Im Gegenteil: Der danacn einsetzende Jo-Jo-Effekt bewirkte, dass sein Körperumfang weiter zunahm. Inzwischen liegt sein Body-Mass-Index (BMI) bei 56. Normal ist bei Männern seines Alters ein BMI von 20 bis 25.

Diabetes, Bluthochdruck und massive Knieprobleme sind die Folge.Mehrere Ärzte haben Klaus M. geraten, die Reißleine zu ziehen und sich am Magen operieren zu lassen. 2007 beantragte er bei seiner Krankenkasse, der BKK Gildemeister/Seidensticker, die Kostenübernahme für einen Magen-Bypass – der Eingriff kostet rund 6000 Euro –, legte diverseärztliche Atteste vor und verwies auf seine bislang vergeblichen Bemühungen zur Gewichtsreduktion. Die Kasse lehnte jedoch ab, da angeblich noch nicht alle ambulanten Therapien ausprobiert worden seien. Auch mit seiner Klage beim Sozialgericht Detmold scheiterte er, obwohl sich Hausarzt und Klinik mit Nachdruck für die Operation einsetzten. Eine vom Gericht bestellte Gutachterin bescheinigte dem Patienten mangelnde Motivation. Der Eingriff sei nur das letzte Mittel der Wahl. Diese Stufe sei noch nicht erreicht. Der Kläger solle weiter Diät halten und sich eventuell in psychologische Behandlung begeben. Ein guter Rat, doch die Kilos wollten nicht schwinden.

Mit Hilfe der auf Gesundheitsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Melzer und Penteridis in Bad Lippspringe unternahm der unter seinem Gewicht Leidende schließlich Ende Juni einen neuen Anlauf. Rechtsanwalt Marc O. Melzer pflückte das Gutachten auseinander und stellte fest, »die Adipositas meines Mandanten ist familiär bedingt – seine Mutter ist früh an den Folgen von Übergewicht verstorben, – er selbst legt eine sehr gute Motivation an den Tage, und alle konservativen Maßnahmen seien ausgeschöpft worden«. Die Gutachterin hatte sich in ihren Ausführungen nur auf eine Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin und der Deutschen Adipositas-Gesellschaft bezogen. Andere evidenzbasierte Leitlinien wie die »Chriurgische Therapie der extremen Adipositas«, wurden nicht ausgewertet. Danach sind aber adipositaschirurgische Maßnahmen bei einem BMI von wenigstens 40 angezeigt. Auch über Behandlungsalternativen schwieg das Gutachten. »Nach wissenschaftlicher Erkenntnis führen allein die wichtigsten Operationsmethoden zu einer signifikanten Gewichtsabnahme, wobei beim Magen- Bypass eine Reduktion von bis zu 52 und beim Magenband 31 Prozent realistisch sind«, erläutert der Fachanwalt für Medizinrecht.

Mit dieser Argumentation konfrontiert, hat die Krankenkasse mit Bescheid vom 21. September zugesagt, endlich die Kosten für die Operation zu übernehmen. Die Anwaltskosten muss die BKK zusätzlich tragen. Und Klaus M. hat neue Hoffnung, vielleicht doch bald ein normales Leben ohne Übergewicht führen zu können.“

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