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Betriebsausfallversicherung und Corona – Alles klar, oder?!

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Viele Unternehmer haben eine Betriebsausfallversicherung abgeschlossen. Sie soll den Ertrag ersetzen, wenn der Betrieb nicht mehr fortgeführt werden kann. Auf den ersten Blick heißt das: Der Gastronom, Fitness-Studio-Betreiber und Hotelier ist in diesen Zeiten Corona-Zeiten abgesichert. Denn er muss wegen einer behördlichen Anordnung den Betrieb einstellen.

Alles klar – oder doch nicht? Wie immer jedoch gilt: Der Teufel steckt im Detail. Denn die Betriebsausfallvericherung ist ein Sammelbegriff für zwei unterschiedliche Arten des Versicherungsschutzes im Zusammenhang mit Betriebsausfällen. Es gibt auf der einen Seite die Betriebsunterbrechungsversicherung und auf der andere Seite die Betriebsschließungsversicherung. Was ist der Unterschied? Der entscheidende Unterschied ist der Grund, warum das Unternehmen seine Türen schließen muss.

Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Versicherung setzt in der Regel einen Schaden im oder am Gebäude voraus – dieser Schaden muss wiederum der Grund dafür sein, dass das Unternehmen stillsteht. Ist das Gebäude beispielsweise abgebrannt oder hat ein Einbrecher die Arbeitsmaschinen zerstört und Sie können deswegen Ihren Betrieb nicht fortführen, ersetzt das Versicherungsunternehmen den dadurch bedingten Ertragsverlust und die Fix-Kosten.
Betriebssschließungsversicherung
Bei dieser Versicherungsart ist in der Regel Voraussetzung, dass aufgrund einer behördlichen Anordnung – wie z.B. zur Seuchenbekämpfung – der Gastronom, Fitness-Studio-Betreiber und Hotelier den Betrieb nicht fortführen darf. Auch hier wird der durch die Schließung entgangene Ertrag und die Fix-Kosten übernommen.
Versicherungsunterlagen maßgeblich
Wie immer gilt aber auch hier: Maßgeblich ist der jeweils vereinbarte Versicherungsschutz. Denn jeder Versicherungsvertrag ist ein individueller Vertrag, jedes Versicherungsunternehmen hat im Detail unterschiedliche Voraussetzungen, auch abhängig von dem jeweiligen Tarif.
Die Versicherung möchte nicht zahlen?
Wir prüfen gerne für Sie die Unterlagen und vertreten Sie gegenüber der Versicherung, um alles daranzusetzen, damit Sie die versprochene Entschädigung erhalten.
Sprechen Sie uns gerne an.
Nicolaos Penteridis Rechtsanwalt beim Arbeitsunfall • Medizinrecht • Sozialrecht Paderborn • MPK Rechtsanwälte • Fachanwalt • Fachanwälte • Kanzlei • Fachkanzlei

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