Viele Unternehmer haben eine Betriebsausfallversicherung abgeschlossen. Sie soll den Ertrag ersetzen, wenn der Betrieb nicht mehr fortgeführt werden kann. Auf den ersten Blick heißt das: Der Gastronom, Fitness-Studio-Betreiber und Hotelier ist in diesen Zeiten Corona-Zeiten abgesichert. Denn er muss wegen einer behördlichen Anordnung den Betrieb einstellen.
Alles klar – oder doch nicht? Wie immer jedoch gilt: Der Teufel steckt im Detail. Denn die Betriebsausfallvericherung ist ein Sammelbegriff für zwei unterschiedliche Arten des Versicherungsschutzes im Zusammenhang mit Betriebsausfällen. Es gibt auf der einen Seite die Betriebsunterbrechungsversicherung und auf der andere Seite die Betriebsschließungsversicherung. Was ist der Unterschied? Der entscheidende Unterschied ist der Grund, warum das Unternehmen seine Türen schließen muss.
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