Fachanwalt Invalidität: Invalidität liegt vor, wenn die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Eine Beeinträchtigung gilt als dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre andauert und eine Zustandsänderung nicht zu erwarten ist. |
Fachanwalt Invalidität: Zur Bezifferung des Invaliditätsgrades ordnet der Versicherer anhand der Körperteilsteuer prozentual verschiedene Körperteile zu. Einem Auge kann beispielsweise ein Wert von 50 %, einem ganzen Arm 70 % und einer großen Zehe 5 % zugewiesen werden. |
Fachanwalt UnfallrenteFachanwalt Invalidität |
Weitere Blogbeiträge zum Thema: