Fachanwalt Befunderhebungsfehler: Eine Fehldiagnose liegt vor, wenn der Arzt die medizinisch notwendige Diagnose nicht ermittelt. Er hat es deswegen fahrlässig unterlassen, seine Verdachtsdiagnose mit analogen Tests (Ergebnissen) zu untermauern und dadurch dem Patienten zu schaden. |
Fachanwalt Befunderhebungsfehler: Grundsätzlich muss der Patient den Behandlungsfehler, den Gesundheitsschaden und die Kausalität des Behandlungsfehlers für diesen Schaden darlegen (sog "Ärztliche Kunstfehler"). Kausalität) beweisen. Seit dem Inkrafttreten des "Patientenrechtegesetzes" im Jahr 2013 ist der Behandlungsvertrag in den §§ 630a bis 630h des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert. |
Fachanwalt DiagnosefehlerFachanwalt Befunderhebungsfehler |
Weitere Blogbeiträge zum Thema: