Das Landgericht Potdsam hat mit Urteil vom 7.2.2014 (Az. 4 O 240/13) entschieden, dass die in den AUB enthaltene Unfallfiktion „erhöhte Kraftanstrengung“ nicht unklar i.S.d. § 307 BGB und nicht transparent i.S.d. § 307 BGB sein soll.
Aus den Entscheidungsgründen ergibt sich nach Ansicht von MPK-Partner Melzer indes, dass sämtliche Voraussetzungen der Intransaprenz vorliegen. So kann der durchschnittliche Versicheurngsnehmer ncht erkennen, wann überhauot die Voraussetzungen des erweiterteren Unfallbegriffs vorliegen sollen. Es steht nicht einmal fest, ob man auf den konkrten VN in der konkreten Situation abzustellen hat oder auf einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer in der Situation. Die Klausel ist daher unwirksam (so schon Melzer, Unfallfiktion bei erhöhter Kraftanstrengung: Alles klar?, VK 2012, S. 106 ff.).
Die neue Fachveröffentlichung zum Thema private Unfallversicherung kann über den Verlag, das IWW Institut für Wirtschaftspublizistik, oder direkt über www.iww.de bestellt werden.