Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung – Auf das Alter kommt es nicht an

Arzt mit Klemmbrett

Bei einem Paar aus Bremen ging es um die Behandlung einer 44-jährigen Frau, deren Mann auf natürlichem Wege keine Kinder zeugen konnte. Seine private Krankenversicherung lehnte die Kostenübernahme in Höhe von rund 17.500 Euro ab und begründete dies mit dem Alter der Frau, in dem es häufiger zu Fehlgeburten komme. Der BGH bewertete die vier […]

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