Invaliditätsgrad und Morbus Sudeck-Syndrom

Fachanwalt Versicherungsrecht

OLG München, Urteil vom 16. Mai 2006 – 25 U 3248/02 1. Ist dem Versicherungsnehmer auf Grund der Schmerzempfindlichkeit wegen eines Sudeck-Syndroms der Gebrauch der Unterschenkel und Füße unmöglich, sodass er sich auf den Knien fortbewegen muss, liegt eine vollständige Funktionsunfähigkeit beider Beine bis unterhalb des Knies im Sinne von § 7 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a AUB vor. Die […]

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