Nachweis der Berufsunfähigkeit bei einem chronischen Schmerzsyndrom

Gesetzliche Krankenversicherung - Medizinrecht

Beweiswürdigung bei einem chronischen Schmerzsyndrom Leitsätze Der Annahme einer Berufsunfähigkeit wegen eines chronisches Schmerzsyndroms steht nicht entgegen, dass sich die konkrete Erkrankung entsprechend den Ausführungen des Gerichtssachverständigen nicht gleichsam technisch, durch bestimmte Mess- oder ähnliche Untersuchungsmethoden vollständig objektivieren lässt. Da Schmerzen und deren Ausmaß nicht objektivierbar sind, ist auch nicht zu erwarten, dass die vom […]

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