OLG Karlsruhe: Keine einseitige Anpassung des Krankentagegeldes bei Absinken des durchschnittlichen Nettolohns (Kopie)

OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2014 – 9 a U 15/14

Die einseitige Anpassung von Krankentagegeld bei Absinken des druchschnittlichen Nettoeinkommens nach § 4 Abs. 4 MB/KT ist unwirksam, weil diese Regelung den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt und gegen das Transparenzgebot verstößt.

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