OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2014 – 9 a U 15/14
Die einseitige Anpassung von Krankentagegeld bei Absinken des druchschnittlichen Nettoeinkommens nach § 4 Abs. 4 MB/KT ist unwirksam, weil diese Regelung den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt und gegen das Transparenzgebot verstößt.