LG Heidelberg: Haftung eines Reifenservice für unzureichenden Hinweis auf Erfordernis des Nachziehens von Radschrauben
LG Heidelberg, Urteil vom 27.7.2011 – 1 S 9/10 Bei einem Ablösen von Reifen eines PKW ist die Vermutungsgrundlage für einen Anscheinsbeweis einer fehlerhaften Radmontage