SG Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2013 – S 15 AS 3800/12
- Der Leistungsträger kann wegen seines Anspruchs auf Rückzahlung eines Darlehens mit dem Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten die Aufrechnung erklären.
- Gemäß §§ 412, 406 BGB steht der gesetzliche Forderungsübergang gem. § 9 Satz 2 BerHG (auf den Rechtsanwalt) dieser Aufrechnung nicht entgegen.