OLG Saarbrücken: Erstbemessung der unfallbedingten Dauerschäden nicht erst drei Jahre nach dem Unfall

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2013 – 5 U 347/12

Der Versicherer ist nicht berechtigt, mit der endgültigen Erstbemessung des Grades einer feststehenden unfallbedingten Invalidität bis zum Schluss des dritten Jahres nach dem Unfallereignis zu warten.

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