OLG München, Urteil vom 17.05.2013 – 25 U 2548/12
Bei der gutachterlichen Beurteilung, ob ein Patient sich eine Borrellioseinfektion zugezogen hat oder an Borreliose erkrankt ist, kommt den Leitlinien der Deutschen Borreliosegesellschaft e.V. keine entscheidende Bedeutung zu.