OLG Hamm: Verletzung der Blasenwand bei der Operation eines Leistenbruchs einer Dreijährigen kann seltene Komplikation sein

OLG Hamm, Urteil vom 01.10.2013 – I-26 U 183/12, 26 U 183/12

Wird bei der Operation eines beidseitigen Leistenbruchs einer Dreijährigen die Blasenwand verletzt und infiziert sich die Patientin nach der Operation mit Noro-Viren, muss kein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegen.

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