OLG Hamm, Urteil vom 01.10.2013 – I-26 U 183/12, 26 U 183/12
Wird bei der Operation eines beidseitigen Leistenbruchs einer Dreijährigen die Blasenwand verletzt und infiziert sich die Patientin nach der Operation mit Noro-Viren, muss kein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegen.