OLG Hamm: Schmerzensgeld für einen Patienten wegen Gesundheitsschäden nach einer Operation am Handgelenk (CRPS)

OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2013 – I-26 U 145/12, 26 U 145/12

Wird nach der Operation eines sog. Handgelenksbruchs (distale Radiusmehrfragmentfraktur) ein fortbestehender zentraler Defekt der Gelenkfläche unzureichend behandelt und die Kompression des Mittelarmnervs (Nervus medianus) zu spät erkannt, können hierdurch bedingte Gesundheitsschäden ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro rechtfertigen.

  1. Ein aufgetretenes komplexes regionales Schmerzsyndrom (Complex Regional Pain Syndrom, CRPS) ist mangels feststellbarer Kausalität nicht zu berücksichtigen, auch nicht im Falle einer grob fehlerhaften postoperativen Behandlung, weil es nicht zu den aus einem solchen Behandlungsfehler resultierenden Primärschäden oder typischen Sekundärschäden gehört, auf die sich die Beweislastumkehr erstrecken würde.
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