OLG Hamm, Urteil vom 14.04.2015 – 26 U 125/13
Allein eine MRSA-Infektion während eines Krankenaufenthaltes führt noch nicht zu der Annahme eines schadensursächlichen Hygienemangels, selbst dann nicht, wenn während dieser Zeit vier weitere Patienten eine MRSA-Infektion erlitten haben. Für ein Hygienedefizit kann sprechen, wenn zur gleichen Zeit bei etwa zehn Patienten MRSA-Infektionen auftreten.
Im Zusammenhang stehende Entscheidung:
OLG Hamm, Urteil vom 08. November 2013 – 26 U 62/12
In diesem Fall wurde ein Hygienemangel beim Abstöpseln der Infusion (ohne Desinfektion) angenommen.