OLG Hamm: Aufklärungspflicht des Zahnarztes bei Behandlungsalternativen

OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2013 – I-26 U 54/13, 26 U 54/13

Ein Zahnarzt hat einen Patienten über eine prothetische Versorgung mittels Einzelkronen oder einer Verblockung vollständig aufzuklären, wenn beide Behandlungsmethoden medizinisch gleichermaßen indiziert und üblich sind und wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, so dass der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat.

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