OLG Frankfurt: Anforderungen an die Invaliditätsfeststellung

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.04.2013 – 12 U 43/12
  1. Die Feststellungen zur Invalidität sind auch unter Geltung der AUB 94 im Sinne einer echten Anspruchsvoraussetzung schriftlich zu treffen.(Rn.23)
  2. Erforderlich ist die Angabe eines konkreten, die Arbeitsfähigkeit des Versicherten beeinflussenden Dauerschadens.(Rn.30)
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner