OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2013 – I-4 U 221/11, 4 U 221/11
Besteht Streit über die Erstfeststellung des unfallbedingten Invaliditätsgrades, so ist der hierfür maßgebliche Zeitpunkt nicht der Zeitpunkt seiner Feststellung durch den Unfallversicherer oder derjenige des Ablaufs von drei Jahren nach dem Unfall, sondern der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung, der eine bestimmte sachverständige Untersuchung mit darauf beruhenden ärztlichen Feststellungen zugrunde liegt.