LG Potsdam: Wertung einer individualvertraglichen Vereinbarung über eine befristete Leistungserbringung als bindendes Anerkenntnis der Leistungspflicht

LG Potsdam, Urteil vom 27.09.2012 – 6 O 311/11

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung in Abweichung von den AVB, die sie nach Prüfung der ihr eingereichten sowie der von ihr beigezogenen Unterlagen zur (unverzüglichen) Erklärung zum Bestehen oder Nichtbestehen einer Leistungsverpflichtung anhält, den Weg einer sog. individualvertraglichen Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer wählt, worin sie sich eine umfassende Erstprüfung des Versicherungsfalls vorbehält und dem Versicherungsnehmer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine befristete Leistungserbringung anbietet, begibt sich der Versicherungsnehmer ihm zustehender Rechte, da die Vereinbarung deutlich weniger wert ist als ein bedingungsgemäßes Anerkenntnis. Aufgrund der Vereinbarung muss sich die Versicherung so behandeln lassen, als habe sie ein bindendes Anerkenntnis ihrer Leistungspflicht abgegeben. Das gilt auch, wenn in der Vereinbarung der Passus enthalten ist, dass eine bedingungsgemäße Anerkennung der Berufsunfähigkeit mit der Vereinbarung nicht erklärt werden soll.(Rn.57)

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