LG Hannover: Nachweis der Kausalität eines Fahrradsturzes für den Tod des Versicherungsnehmers

LG Hannover, Urteil vom 15.06.2010 – 2 O 17/09

Stürzte der Versicherungsnehmer beim Absteigen vom Fahrrad auf den Boden (Verletzungen: Schürfwunden am Oberarm und Oberschenkel links), übergab sich danach und verlor teilweise das Bewusstsein, klagte über Brustschmerzen und verstarb 75 Minuten nach dem Sturz und kann nach medizinischem Gutachten nicht unterschieden werden zwischen einem erlittenen Myokardinfarkt und nachfolgendem Fahrradsturz (erscheint möglich – nicht versichert) und einem Sturz mit nachfolgender Aortendissektion (nicht auszuschließen – versichert), so ist nicht bewiesen, dass der Tod Folge des Fahrradsturzes war.(Rn.20)

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