LG Berlin: Nachweis der überwiegenden Ursächlichkeit eines Sportunfalls für einen Bandscheibenschaden

LG Berlin, Urteil vom 14.01.2010 – 7 O 406/07

Der Nachweis der Ursächlichkeit des Unfalls des Versicherungsnehmers bei einem Rugbyturnier für einen Bandscheibenschaden ist nicht geführt, wenn die in dem einen Monat später durchgeführten MRT festgestellten Bandscheibenprotrusionen Folge unabhängiger degenerativer Veränderungen sind und der Unfallhergang bereits mangels axialer Krafteinwirkung mit Scher-, Rotationswirkungen, Überbeugungen und Überstreckungen nicht geeignet war, gesunde Bandscheiben ohne Knochenbruch zu zerreißen.(Rn.14)

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner