Veranstaltungstermin:
07.03.2017
Ort:
Hopper Tagungszentrum
Brüsseler Straße 26
50674 Köln
Thema:
Bei den gesundheitsbezogenen Sozialgesetzbüchern sowie im Arzthaftungsrecht als auch im Personenversicherungsrecht hängt der Ausgang eines Verfahrens in der Regel von einem medizinischen Sachverständigengutachten ab. Rechtsanwälte haben auch ohne medizinische Kenntnisse genügend Stellschrauben und Punkte, um hier sachgerecht tätig zu werden; das gesamt Recht des Sachverständigenbeweises wird im Überblick besprochen.
Zielgruppe:
Rechtsanwälte, die im Versicherungs-, Sozial- und Medizinrecht tätig sind, insbesondere Fachanwälte für Versicherungs-, Sozial- und Medizinrecht
Dozent:
Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis, Fachanwalt für Sozialrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht, Bad Lippspringe
Hinweise:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen für die Pflichtfortbildung für Fachanwälte gemäß § 15 FAO. Weitere Informationen unter Kölner AnwaltVerein