Pfusch am Fuß – Bürenerin wird in Paderborner Krankenhaus falsch behandelt

Artikel vom 18.06.2010 im Westfälisches Volksblatt

„Büren (hh). Der Sommer lädt zum Barfußlaufen ein. Einer Frau aus Büren wurde es allerdings zum Verhängnis – sie trat in eine Glasscherbe.

Ihr Lebensgefährte brachte Claudia G. in die Ambulanz eines Paderborner Krankenhauses, wo eine große Schnittwunde dokumentiert wurde. Der Arzt verabreichte ihr eine Tetanusspritze reinigte und nähte die Wunde und legte einen sterilen Verband an. Die Fäden sollten nach zwölf Tagen gezogen werden.
Doch schon am nächsten Tag erschien die Patientin wegen starker Schmerzen erneut in dem Paderborner Krankenhaus. Auf die Frage ihres Lebensgefährten, ob die komische Stellung der Zehen normal sei oder vielleicht Nerven beschädigt sein könnten, erklärte der behandelnde Arzt, das sei »völlig normal«.

In der Folgezeit konsultierte Claudia G. einen niedergelassenen Chirurgen, der sie an ein anderes Krankenhaus in Paderborn überwies. Dort wurde mittels Magnetresonanztomographie ein Bild des verletzten rechten Fußes an gefertigt. Ergebnis: Durchtrennung einer Sehne, Wundheilungsstörung durch Staphylococcus epidermidis-Bakterien sowie Beugeinsuffizienz des zweiten und dritten Zehs. Die Barfußläuferin musste erneut operiert und mit hochwirksamen Antibiotika behandelt werden. 45 Tage war sie arbeitsunfähig und konnte auch zu Hause kaum etwas machen. Die Beweglichkeit der Zehen konnte zum Glück wieder komplett hergestellt werden.

»Die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses hat den Kunstfehler eingesehen, und wir konnten den Fall sehr schnell außergerichtlich regeln«, berichtet der Bad Lippspringer Rechtsanwalt Marc O. Melzer. Seine Mandantin erhielt eine Abfindung von 6100 Euro, die Anwaltskosten hat die Versicherung ebenfalls übernommen. Mit Barfußlaufen ist Claudia G. aber vorsichtig geworden.“

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