Muss ein Gebiss nur zwei Stunden halten?

WDR-2: Zwischen Rhein und Weser am 24.4.2009

Radio-Interview mit Rechtsanwalt Penteridis

Ein Gebiss bei einem 72-jährigen Mann muss täglich zwei Stunden halten, so ein Urteil des Amtsgerichts Paderborn (Az.: 57 C 435/09 ). Geklagt hatte der Zahnarzt auf Ausgleich seiner Rechnung.

Der Rechtsanwalt des Betroffenen, Nikolaos Penteridis, aus Bad Lippspringe spricht von einer befremdlichen Begründung. Penteridis: »In meinen Augen ist es ein Hohn gegenüber der älteren Bevölkerung, dass Senioren nur zwei Stunden täglich ein Gebiss brauchen«.

Wegen der Kosten und des Prozessrisikos verzichtet der Mann auf eine Berufung. Das Zahnlabor hat ihm aus Kulanz kostenlos eine weitere Prothese angefertigt. »Wenn ich gähne, fällt sie immer noch raus«.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner