Fordert der Versicherungsnehmer eine Leistung, wählt der Versicherer immer öfter die Ausstiegsvariante der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder schiebt andere Gründe vor, warum er nicht zahlen will. In der neuen Veröffentlichung von Rechtsanwalt Melzer und Rechtsanwalt Penteridis werden die einzelnen Prüfungspunkte wie z. B.
- unwirksame Belehrung,
- unklare Fragestellung oder
- vorheriges Anerkenntnis
übersichtlich, knapp und präzise ausgearbeitet.
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